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Am Sonntag, 29. November 1998, findet eine Volksabstimmung statt. Seitens des Bundes stehen folgende Vorlagen an: -
Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastruktur-Vorhaben des öffentlichen Verkehrs, -
Bundesbeschluss über einen befristet geltenden neuen Getreide-Artikel, -
Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik, und -
Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz).
Zudem gelangt die folgende kantonale Sachvorlage zur Abstimmung: -
Erlass eines Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung nimmt gegenüber dem Bund Stellung zu den zwei Vorschlägen der Bundesversammlung betreffend Energieabgaben, zu den Ergänzungen zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren mit Änderungen des Nationalstrassen-Gesetzes sowie zur Revision des Schweizerischen Korruptions-Strafrechts.
Hinsichtlich der Energieabgaben wird verwiesen auf die Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Hier werden klar das Konzept gemäss Nationalrat und ein Maximalansatz von 0.6 Rappen pro Kilowatt-Stunde befürwortet. Das rasche Einführen einer Energieabgabe auf nicht erneuerbaren Energien (Erdöl, Kohle, Gas und Kern-Brennstoffe) wird als zwingende Voraussetzung für den Schritt in einen offenen Strommarkt bezeichnet. Die Energieabgabe verteuert die billigen Importenergien aus fossilen Energieträgern und bewirkt damit, dass einheimische erneuerbare Energieträger (insbesondere Wasserkraft) umwelt-, energie- und regionalpolitisch bevorzugt werden.
Im Bereich der Nationalstrassen geht es um das Übertragen des Einspracheentscheids vom Kanton (Regierung) auf den Bund (Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). Damit genehmigt der Bund nicht nur wie bisher die Ausführungsprojekte, sondern entscheidet auch über allfällige Einsprachen. Neu soll eine eidgenössische Rekurskommission eingeführt werden. Die Regierung kann sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklären. Der Bund ist damit allein zuständig für die Planungsphase. Der Realisierungsentscheid und die Realisierungsphase müssen aber weiterhin Sache der Kantone bleiben.
Hinsichtlich der Korruption soll ein aus drei Teilen bestehendes Gesamtkonzept die strafrechtliche Bekämpfung verstärken (Strafgesetzbuch, Militärstrafgesetz und Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb). Die Bestimmungen richten sich gegen Bestechung schweizerischer Amtsträger und Amtsträgerinnen, gegen die aktive Bestechung von fremden Amtsträgern und Amtsträgerinnen sowie gegen die aktive und passive Privatbestechung, die neu von Amtes wegen verfolgt werden soll. Zur Abrundung des gesamten Systems kann die Regierung auch einem Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr zustimmen.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Lostallo im Hinblick auf eine neue Modellauto-Rennbahn vorgenommene Ortsplanungs-Revision, die Teilrevision der Ortsplanung von Maladers betreffend die Deponie Cholplatz sowie gewisse Änderungen der Ortsplanung von Tschlin.
Gutgeheissen werden die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen von Bever, Pignia und Sent.

Personelles
Ende September 1998 sind in den Ruhestand getreten: -
Enrico Caviezel, Strada, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt Scuol, -
Johann-Josef Lerjen, Zizers, Projektleiter Melioration beim Meliorations- und Vermessungsamt, und -
Stefan Niggli, Grüsch, Vorsteher des Amts für Volksschule und Kindergarten.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für die dem Kanton geleisteten Dienste. -
Raimund Klesse, geb. 1963, von Zürich und Winterthur, wohnhaft in Maienfeld, wird Oberarzt in der Psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur. Der Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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