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Professionelle Kulturschaffende können sich ab sofort bei der neuen kantonalen "Wettbewerbs-Kommission für professionelles Kulturschaffen" um Stipendien und Werkbeiträge bewerben. Die Frist läuft bis Mitte November 1998.
Dank des neuen Kulturförderungs-Gesetzes werden die Rahmenbedingungen für das professionelle Kulturschaffen in unserem Kanton verbessert. Erstmals werden freie Stipendien und Werkbeiträge ausgeschrieben, um Künstlerinnen und Künstler gezielt zu fördern. Die Unterstützung soll es ihnen ermöglichen, sich vermehrt ihrer Arbeit, der Kunst, widmen zu können.

Wer kann sich um Unterstützung bewerben?
Um ein Stipendium oder einen Werkbeitrag können sich professionelle Kulturschaffende bewerben, die: -
Bürgerinnen oder Bürger des Kantons Graubünden sind, oder -
seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Graubünden haben, oder -
durch Thematik und Arbeitsort eng mit der Bündner Kultur verbunden sind.
Im Weiteren werden Beiträge nur an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die sich bereits über ein gewisses Können und über künstlerische Leistungen ausgewiesen haben und einer finanziellen Förderung zur weiteren künstlerischen Entfaltung bedürfen.

Worin bestehen die Studienstipendien und Werkbeiträge?
Die Höhe eines einzelnen freien Stipendiums beträgt höchstens 20'000 Franken pro Jahr. Für Ausbildungen an schweizerischen Kunstschulen ist weiterhin die Kantonale Stipendienstelle zuständig. Freie Studienstipendium sollen professionellen Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit geben, sich ausschliesslich der künstlerischen Arbeit widmen zu können, ohne den Druck, dass zum Schluss ein fertiges Produkt abzuliefern sei, ohne die Verpflichtung, sich nur innerhalb der Landesgrenzen weiterbilden zu dürfen. Mit den Studienstipendien können auch Aufenthalte in Ateliers in der ganzen Welt unterstützt werden. Für Werkbeiträge muss der Wettbewerbs-Kommission ein genauer Beschrieb des Projekts eingereicht werden Die Gesuchstellenden müssen sich über das professionelle Niveau ihres Werkes ausweisen können.

Weitere Massnahmen im Bereich der Künste
Als spezielle Form von Werkbeiträgen können auch Gelder für "gezielte Massnahmen im Bereich der Künste" gesprochen werden. Damit können konzeptionelle Arbeiten, Untersuchungen oder Projekte unterstützt werden, welche die Kulturlandschaft Graubünden verbessern.
Bei der diesjährigen erstmaligen Ausschreibung können für Werkbeiträge, für freie Studienstipendien und für Massnahmen im Bereich der Künste Gesuche eingereicht werden, die das Jahr 1998 betreffen.

Wer sitzt in der Wettbewerbs-Kommission?
Die Wettbewerbs-Kommission besteht aus den folgenden fünf Personen:
- Flurin Caviezel, Beauftragter für Kultur- und Medienfragen
- Carlo Portner, Präsident der Kantonalen Kulturförderungs-Kommission
- Miguela Tamò, visuelle Künstlerin
- Peter Masüger, Kulturjournalist
- Valentin Bearth, Architekt.
Dieses Gremium wird die eingereichten Gesuche prüfen, kompetente Fachleute für die Jurierung beiziehen und noch in diesem Jahr mit ihren Anträgen an die Regierung gelangen.


Flexibel und in ständigem Kontakt zur Kulturförderungs-Kommission
Die neue Wettbewerbs-Kommission wird mit dieser erstmaligen Ausschreibung Erfahrungen sammeln und im Austausch mit Kulturschaffenden die Förderung optimieren und den jeweiligen jährlichen Verhältnissen anpassen. Dank dem Umstand, dass der Präsident der Kulturförderungs-Kommission ebenfalls Mitglied ist, ist ein ständiger Kontakt zu der bereits bestehenden Kommission gewährleistet. Die Kulturförderungs-Kommission wird weiterhin den grössten Teil der Kulturförderung in unserem Kanton betreuen. Der Wettbewerbs-Kommission steht ein jährliches Gesamtbudget von 225'000 Franken zur Verfügung. Mit diesem Betrag werden mit Sicherheit nicht alle Gesuche berücksichtigt werden können, es sei denn, man würde das Giesskannen-Prinzip anwenden; alle würden gleich "wenig" erhalten. Dies kann aber nicht das Ziel dieser neuen Form von Kulturförderung sein.

Bewerben bis spätestens Mitte November 1998
Professionelle Künstlerinnen und Künstler, die in den verschiedensten Bereichen tätig sind, von der bildenden Kunst über Musik, Literatur bis hin zur Videokunst, um nur einige Disziplinen zu nennen, können das Bewerbungsformular anfordern beim Sekretariat der Dienststelle "Kultur&Medien", Quaderstrasse 17, 7000 Chur. (Tel.: 081-257 27 16, Fax: 081-257 21 51, E-Mail: therese.furter@kmf.gr.ch).
Abgabetermin ist der 15. November 1998.
Die nächste Ausschreibung wird im Februar 1999 stattfinden.

Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Kultur&Medien
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