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Die Regierung hat das Vernehmlassungsverfahren zu einer neuen Fleischhygiene-Verordnung gestartet. Die Frist läuft bis am 27. November 1998. Mit dem neuen Erlass soll die Organisation der Fleischkontrolle den Vorgaben des Lebensmittel-Gesetzes angepasst und analog zur Lebensmittel-Kontrolle gegliedert werden in die drei Ebenen Kantons-Tierarzt, Fleischinspektor und Fleischkontrolleure. Neu soll die Fleischkontrolle grundsätzlich durch Tierärzte vorgenommen werden, die vom Veterinäramt gewählt und entschädigt werden. Die Gebühren ihrer Tätigkeit setzt die Regierung fest.

Aus den Gemeinden
Genehmigt werden eine Teilrevision der Ortsplanung von Zizers, die Gemeindeverfassungen von Ftan, Jenins und Nufenen sowie die Steuergesetze von Schlans und Tinizong-Rona.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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