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Der Bundesrat hat sich klar für eine Förderung der Wasserkraft ausgesprochen, was die RKGK ausdrücklich begrüsst. Der Bundesrat hat sich weiter für die rasche Einführung einer Energieabgabe ausgesprochen. Seine Stellungnahme zur Höhe und zur Verwendung der Energieabgabe macht er jedoch von Abklärungen zur Stellung der Wasserkraft abhängig. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe soll dem Bundesrat bis Ende November einen entsprechenden Bericht abliefern. Diese erneute Verzögerung ist für die RKGK unverständlich, zumal die Fakten in Form diverser Studien bereits auf dem Tisch liegen.

Wasserkraft mit rascher Marktöffnung und Energieabgabe fördern
Die Wasserkraft lässt sich mit einer raschen und breiten Marktöffnung bei gleichzeitigem Erlass der Energieabgabe gemäss Nationalrat am besten fördern. Die Produktion der Speicherkraftwerke kann bei Bedarfsspitzen in Sekundenbruchteilen zugeschaltet werden. Diese Regulierfähigkeit haben andere Kraftwerke nicht oder nur in sehr geringerem Ausmass. Es gilt diese Vorteile der schweizerischen Wasserkraft auch in den ausländischen Ballungszentren auszuspielen. Der Zugang zu den ausländischen Märkten ist aber nur gewährleistet, wenn die Schweiz ihren Markt mindestens so rasch öffnet, wie die umliegenden Länder. Der deutsche Elektrizitätsmarkt ist beispielsweise bereits zu 100% geöffnet. Mit einer verzögerten Marktöffnung würden im Ausland wichtige Verträge geschlossen, ohne dass die schweizerische Wasserkraft mitbieten könnte. Sie käme zu spät.

NAI werden so oder anders entschädigt
Zum Teil wird argumentiert, eine schnelle Marktöffnung provoziere nicht amortisierbaren Investitionen (NAI). Anstelle einer Abgeltung der NAI wird ein verzögerter Marktöffnungsrhythmus verlangt. Diese Forderung zielt aber darauf, die bestehenden Werke im noch geschützten Markt auf Kosten der gefangenen Konsumenten abschreiben zu können. Im Klartext handelt es sich somit um nichts anderes, als um die Abgeltung von NAI in anderer Form. Mit dem gewichtigen Nachteil jedoch, dass die schweizerische Wasserkraft mangels Reziprozität ihre Vorteile auf den attraktiven ausländischen Märkten nicht zum tragen bringen kann. Es ist für die Wasserkraft daher zweckmässiger, den Strommarkt rasch zu öffnen und die unvermeidbaren NAI bei einigen neueren Wasserkraftwerken mit Mitteln aus der Energieabgabe abzugelten.

Mittel der Energieabgabe nötig
Die RKGK erachtet die Einführung einer Energieabgabe gemäss Nationalrat nach wie vor als zwingenden Eintrittspreis in den offenen Strommarkt. Wie die RKGK mit der von ihr in Auftrag gegebenen und bereits im August veröffentlichten Studie der Electrowatt Engineering belegt hat, sind die Mittel der Energieabgabe für eine Förderung der Wasserkraft dringend notwendig. Der Finanzbedarf um die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraftnutzung zu gewährleisten, um die bestehenden Wasserkraftwerke erneuern sowie um die alpinen Fliessgewässer ökologisch aufwerten zu können belaufen sich in den nächsten 25 Jahren auf rund 11 Milliarden Franken1.
Warum der Bundesrat ohne Begründung behauptet, der EAB des Nationalrates bedürfe einer Verfassungsgrundlage ist nicht nachvollziehbar. Damit widerspricht er nämlich dem Gutachter des Parlaments, der zum Schluss gelangt, dass sich der EAB auf den geltenden Umweltschutzartikel abstützen lässt. Der vom Bundesrat angestrebte Umweg über die Verfassung ist für den EAB überflüssig. Dieser kann sofort erlassen werden. Komplementär zum EAB kann die Verfassungsgrundlage für die ökologische Steuerreform verabschiedet werden. Damit wäre die vom Bundesrat gewünschte wirksame Übergangslösung, die sich in die neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen überführen lässt, gegeben. Es ist unverständlich, weshalb der Bundesrat diesen einfachen Weg unnötigerweise verkomplizieren will.

Undurchdachter Vorschlag des Bundesrates
Der Bundesrat lässt den Beizug der Energieabgabe für die Kompensation von Einnahmeausfällen prüfen, die sich bei Kantonen und Gemeinden aus einer allfälligen Aufhebung des Wasserzinses ergeben. Diese Idee erweist sich bereits im Ansatz als unsachgemäss. Die Verwendung der Abgabemittel zur Subventionierung des Wasserzinses vermag zum einen keinerlei energie- oder umweltpolitische Wirkung zu entfalten. Sie ersetzt lediglich eine bereits bestehende Einnahme der Kantone und Gemeinden durch eine andere. Zudem würde eine völlig sachwidrige Streusubvention geschaffen. Der Erlass des Wasserzinses brächte für ältere kostengünstige Kraftwerke eine unnötige Verbilligung, während für neuere Anlagen die Hilfe ungenügend wäre. Damit würde die Subvention wirkungslos verpuffen. Und schliesslich wäre die Subventionierung lediglich auf die Dauer des Energieabgabebeschlusses befristet. Sie müsste nachher wieder in den ordentlichen Wasserzins zurückgeführt werden, was eine temporäre Verfassungsänderung bedingen würde. Ein inhaltlich wie zeitlich undenkbares Vorhaben. Die Verlagerung der Wasser- und Abgabenhoheit von den Kantonen hin zum Bund steht für die RKGK nämlich ausser Diskussion und würde von dieser vehement bekämpft. Die Idee des Bundesrates zielt somit nicht nur am Zweck der Energieabgabe vorbei, sondern erweist sich bei genauer Betrachtung auch als unsachgemäss und undurchführbar.
Gremium: Regierungskonferenz der Gebirgskantone
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
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