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Ausführungen von Regierungsrat Aluis Maissen zur Volksabstimmung vom 29. November 1998
Die Graubündner Kantonalbank - die Bank aller Bündnerinnen und Bündner, weil sie letztlich dem Kanton und somit dem Bündner Volk gehört - hat seit Jahren sehr gut gearbeitet, erfreuliche Ergebnisse erzielt und ihre Stellung unter den Kantonalbanken unseres Landes markant verstärkt. Beweis dafür liefert die Tatsache, dass unsere Kantonalbank (GKB) über beachtliche Eigenmittel verfügt; mit Bezug auf die so genannte Eigenmittelunterlegung rangiert sie schweizerisch auf den vordersten Plätzen. Dieser Befund ist beruhigend und relativiert die so genannte "Staatsgarantie" mit der daraus resultierenden Eventualverpflichtung des Kantons nachhaltig. Solange bei der GKB genügend Eigenmittel vorhanden sind, wird der Kanton mit Sicherheit nicht zur Kasse gebeten. Diese günstige Ausgangslage, die nicht zuletzt der kompetenten und verantwortungsvollen Arbeit der Bankdirektion und der Bankbehörde sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank über die Jahre hinweg zu verdanken ist, muss zum Anlass genommen werden, um für unsere Staatsbank neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Das geschieht am Wochenende vom 29. November, sofern das Volk der Gesetzesvorlage zustimmt, die der GKB die erforderlichen Rahmenbedingungen sichert, um in einem rasch sich wandelnden Umfeld auch in Zukunft erfolgreich bestehen zu können.
Die geltenden grossrätlichen GKB-Statuten aus dem Jahr 1970 enthalten verschiedene Bestimmungen organisatorischer, strategischer und operativer Natur, deren innerer Zusammenhang heute nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar ist. Der Inhalt dieser Statuten konnte mit der rasanten Entwicklung im Bankensektor immer weniger Schritt halten. In den letzten Jahren sind zudem die Bundesvorschriften für die Kantonalbanken im Bereich Aufsicht und Kontrolle deutlich verschärft worden.
Mit der Überführung der Statuten in ein neues Gesetz konnten die neuen Vorschriften des Bundesrechtes in die kantonale Gesetzgebung eingefügt werden. Zudem werden künftig die Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger selbst über die gesetzlichen Grundlagen der GKB bestimmen. Die bisherigen Bankstatuten wurden jeweils vom Grossen Rat erlassen und angepasst; eine Verschiebung dieser Kompetenz vom Parlament zum Volk ist angesichts der Stellung und Bedeutung der GKB im Kanton mehr als gerechtfertigt.
Wesentliche Verbesserungen enthält das neue Gesetz im Bereich der Aufsicht und Kontrolle. Der Bund hat die Kantone im Jahr 1994 verpflichtet, eine entsprechend befähigte externe Revisionsstelle für ihre Kantonalbank einzusetzen. Gleichzeitig erhielten die Kantone die Möglichkeit, die bankengesetzliche Aufsicht vollumfänglich der Eidgenössischen Bankenkommission zu übertragen. Im Gesetzesentwurf für die GKB sind beide Kontrollmechanismen vorgesehen. Angesichts der immer komplexer werdenden Bankgeschäfte schafft diese Massnahme mehr Sicherheit und führt zu einer deutlichen Entlastung des Kantons. Ferner werden im neuen Gesetz die strategischen Entscheidungen klar von den operativen Aufgaben getrennt und dem Bankrat (strategische Belange) sowie der Geschäftsleitung (operative Funktionen) zugewiesen. Schliesslich sind auch die Wahlvoraussetzungen für Bankräte gegenüber bisher verschärft worden.
Auf unnötige Experimente wird in dieser Vorlage allerdings verzichtet. So soll die GKB nach wie vor in der Rechtsform der selbstständigen Anstalt ausgestaltet bleiben. In der politischen Diskussion ist von gewissen Kreisen gefordert worden, die GKB in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln oder zumindest die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Grosse Rat die Umwandlung zur AG jederzeit vornehmen könne. Diese Ansinnen fanden jedoch weder seitens der konsultierten Experten noch im Grossen Rat genügend Unterstützung. Entscheidend für den Erfolg einer Kantonalbank - vor allem in unseren spezifischen Verhältnissen - sind nicht sosehr die Rechtsform, sondern vielmehr gut ausgebildete und motivierte Kader und Mitarbeiter. Ausserdem könnte das Aktienkapital der GKB nur zu einem kleinen Teil im Kanton Graubünden selbst platziert werden. "Abwanderung" von Kapital und Volksvermögen in ausserkantonale Finanzplätze und Wirtschaftszentren wäre die Folge. Und zusätzlicher Druck auf die Rendite könnte leicht dazu führen, dass Geschäftsstellen in abgelegenen Ortschaften geschlossen werden müssten.
Für unseren Kanton ist es besonders wichtig, dass Kredit- und Geldbedürfnisse der Bevölkerung, des Gewerbes und der Industrie sowie unserer Gäste auch in entlegenen Regionen und Tälern kulant und vor Ort abgewickelt werden können. Die GKB übernimmt hier eine wichtige Aufgabe, indem sie moderne Bankdienstleistungen flächendeckend anbietet. Verpflichtet wird sie hiezu durch den Leistungsauftrag, den ihr der Gesetzgeber in Art. 2 vorgibt. Gegenstück zum Leistungsauftrag ist die Staatsgarantie, welche letzten Endes den Kanton verpflichten würde, für Verbindlichkeiten der Bank einzuspringen, sofern die bankeigenen Mittel nicht ausreichten. Beibehaltung der zum Wesen der Kantonalbank gehörenden Staatsgarantie sowie Leistungsauftrag sind klare Bekenntnisse zur GKB als kantonale Staatsbank.
Bewährtes soll man nicht ohne Not - nur um der Veränderung willen - über Bord werfen. Die Zustimmung des Volkes vorausgesetzt, erhält die GKB eine auf unsere Verhältnisse zugeschnittene neue gesetzliche Grundlage. Gesetze für die Ewigkeit schaffen wir in aller Regel nicht. Anpassungen an die Erfordernisse der Zeit sind und bleiben eine Herausforderung und Daueraufgabe für den Gesetzgeber.
Regierungsrat Dr. Aluis Maissen
Vorsteher des Finanz-und Militärdepartements
Gremium: Finanz- und Militärdepartement Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Aluis Maissen
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