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Aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrs-Abgabe (LSVA) erwartet der Bund ab dem Jahr 2001 Gesamterträge von rund 750 Mio. Franken und ab 2005 solche von 1'500 Mio. Franken. Ein Drittel des Reinertrags wird an die Kantone verteilt. Der Bundesrat hat den genauen Verteilschlüssel noch nicht festgelegt. Graubünden geht aber davon aus, zwischen neun und zehn Prozent des Kuchens zu erhalten, der auf die Kantone aufgeteilt wird, und rechnet ab 2001 mit voraussichtlich 22 bis 25 Mio. und ab 2005 mit 45 bis 50 Mio. Franken an LSVA-Geldern. Pro Kopf der Bevölkerung erreicht Graubünden im gesamtschweizerischen Vergleich den Spitzenwert vor Wallis und Uri. An vierter Stelle folgt der Kanton Jura mit einem Wert, der nurmehr halb so hoch ist wie jener von Graubünden. In absoluten Zahlen bekommt der Kanton Bern am meisten, gefolgt von Zürich, Graubünden und dem Wallis.
Die Kantone bezahlen mit ihrem Anteil in erster Linie die von ihnen getragenen ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs. Beim Verteilen der Kantonsanteile werden zudem die besonderen Auswirkungen der LSVA in Berg- und Randgebieten berücksichtigt (sog. Vorabanteil). Zentral ist dabei der Nachteil einer verringerten Erreichbarkeit der Regionen durch 40-Tonnen-Lastwagen. Die LSVA-Anteile können vom Kanton nicht durchwegs zweckfrei verwendet werden. Wozu sie einzusetzen sind, regelt die Bundes-Gesetzgebung und auch das kantonale Strassengesetz. Für Graubünden ergeben sich die folgenden Beitragskomponenten und Verwendungszwecke: -
Der Vorabanteil an Berg- und Randgebiete macht für Graubünden etwa 58 Prozent der zu erwartenden LSVA-Gelder aus und untersteht keiner Zweckbindung. Er gilt als Ausgleich der vom Kanton getragenen ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs und soll der ganzen Kantonsbevölkerung zugute kommen. Mindestens ein Viertel dieses Anteils will die Regierung für den öffentlichen Verkehr einsetzen, ein weiterer Viertel je nach Bedarf für den Bau und Unterhalt von Strassen, während der Rest vorerst dem allgemeinen Haushalt zufliesst, um damit die externen Kosten des Schwerverkehrs zu decken oder zu vermindern. Als solche gelten u.a. Gesundheits- und Unfallkosten oder Gebäudeschäden, die nicht vom Verursacher bezahlt, sondern von der Allgemeinheit getragen werden müssen. -
Der ordentliche Anteil macht etwa 42 Prozent aus und soll vollumfänglich dem Bau und Unterhalt der Bündner Strassen zugute kommen. Dazu gehören auch bauliche Lärmschutz-Massnahmen.

Anbau von Hanf soll besser kontrolliert werden
Die Kontrolle des Bündner Hanf-Anbaus wird verschärft. Die Regierung erlässt eine Verordnung über die Meldepflicht für den Anbau und die Verwendung von Hanf. Wer in Graubünden Hanf (Cannabis) anbaut, muss dies neuerdings dem kantonalen Landwirtschaftsamt melden. Eine erste Meldung hat vor der Aussaat, eine weitere vor der Ernte zu erfolgen. Mit diesen Neuerungen wird bezweckt, einen Überblick über Menge und Art des angebauten Hanfs zu gewinnen. Hanf gilt als wertvoller nachwachsender Rohstoff und kann für unzählige industrielle und energetische Zwecke eingesetzt werden. Hanfsorten mit hohem THC-Gehalt können auch als sog. weiche Drogen verwendet werden. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der Wirkstoff, auf den es beim Marihuana und Haschisch ankommt.
Das Landwirtschaftsamt kontrolliert zusammen mit dem Chemischen Labor das Saatgut, die Kulturen und den Verwendungszweck des Hanfs. Dabei ist primär von Bedeutung, welchen THC-Wert die Pflanzen bei der Ernte aufweisen. Das Landwirtschaftsamt prüft zudem, ob jene Personen, die Hanf produzieren, am Versuch für nachwachsende Rohstoffe teilnehmen und Industriehanf (gemäss Sortenkatalog) anbauen. Anhaltspunkte für ein zweckwidriges Verwenden des Hanfs liegen bei höherem THC-Gehalt dann vor, wenn keine zulässige industrielle Verwertung nachgewiesen wird und Produkte hergestellt werden, die auch für den Konsum als Betäubungsmittel geeignet sein könnten (sog. "dual-use-Güter"). Wenn der Verdacht besteht, dass die zu erwartende Ernte auch dazu dienen könnte, Betäubungsmittel zu gewinnen oder wenn Produkte zum entsprechenden Konsum angeboten werden, ist der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.
Mit der neuen Verordnung wird versucht, gegen Missbräuche beim Hanfanbau vorzugehen. Wer weniger als zehn Pflanzen anbaut, untersteht der Meldepflicht nicht.
Als einziger Staat in Zentraleuropa lässt die Schweiz im Betäubungsmittel-Gesetz das Anbauen von Hanf zu, sofern damit nicht Betäubungsmittel gewonnen werden. Dies hat auch im Kanton Graubünden dazu geführt, dass der Hanfanbau in den letzten Jahren stark zugenommen hat.
Der Wortlaut der neuen Hanf-Verordnung wird im kantonalen Amtsblatt und in den einschlägigen Gesetzessammlungen publiziert.

Sprach- und Kulturförder-Programm 1999
Die Regierung unterbreitet dem Eidg. Departement des Innern Programm und Voranschlag 1999 zur Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden. Der Gesamtaufwand wird auf 6.909 Mio. Franken veranschlagt (Vorjahr 7.315 Mio.), wobei der Bund 68.5 Prozent und der Kanton 31.5 Prozent tragen. Die Gelder sollen eingesetzt werden für: -
Kantonseigene Massnahmen, u.a. Übersetzungsdienst, Herausgabe des Bündner Rechtsbuchs in den drei Kantonssprachen, Sprachunterricht. -
Unterstützung von Massnahmen Dritter, u.a. Schulprojekte, regionale Massnahmen zu Gunsten des Rätoromanischen. -
Beiträge an wissenschaftliche Projekte. -
Beiträge an Institutionen und Organisationen. -
Förderung der Verlagstätigkeit und der romanischen Presse.

Informatik der kantonalen Verwaltung vom Jahrtausend-Wechsel nicht verschont
Damit Computer- und andere Systeme, die Prozessoren enthalten, in der Nacht des Jahrtausend-Wechsels nicht Amok laufen, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Kanton wendet zusätzlich zum ordentlichen Budget 3.38 Mio. Franken dafür auf.
Der Datumswechsel vom Jahr 1999 auf das Jahr 2000 verursacht in der Informatikwelt das sog. Jahr-2000-Problem. Um Speicherplatz zu sparen, wurden in vielen Computersystemen Jahreszahlen nur mit den letzten beiden Ziffern bezeichnet (z.B. 1998 statt 1998). Die Ziffern 00 sind dadurch nicht eindeutig definiert und könnten vom Computer auch als Zahl 1900 interpretiert werden. Dies kann in der Datenverarbeitung zu falschen Resultaten und Systemabstürzen führen. Nicht auszudenken, was für ein Chaos beispielsweise im Bereich der AHV-Renten oder der Steuern entstehen könnte. Aber nicht nur Computer im engeren Sinn sind von diesem Problem betroffen, auch alle Vorrichtungen, die Prozessoren enthalten, sind anfällig auf Fehlfunktionen (z.B. numerisch gesteuerte Werkzeug-Maschinen, Liftsysteme, Telefon- und Stromverteilungs-Zentralen etc).
Der Kanton ist seit einiger Zeit daran, entsprechende Analysen und Massnahmen im Bereich der Informatikmittel der kantonalen Verwaltung zu treffen, um für den Jahrtausend-Wechsel gerüstet zu sein. Das Amt für Informatik hat ein "Konzept für das Verhindern von Jahr-2000-Problemen" erarbeitet und einen umfassenden Massnahmenkatalog erstellt, der auch die Kosten umfasst. Das Konzept ist zugleich ein grosser Schritt in Richtung einheitliche Beschaffungs-Strategie und Arbeits-Plattform innerhalb der kantonalen Verwaltung. Die eigentlichen Zusatzkosten fürs Bereinigen des Jahr-2000-Problems belaufen sich auf 3.38 Mio. Franken. Bereits beim Umsetzen des ordentlichen Budgets 1999 wird jedoch ganz gezielt Hard- und Software für den Computerbereich angeschafft, weshalb die Zusatzkosten einen vertretbaren Umfang annehmen. Die Regierung hat unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Grossen Rat resp. durch die Geschäftsprüfungs-Kommission einen entsprechenden Nachtrags-Kredit freigegeben.

19.4 Mio. Franken für finanzschwache Gemeinden
Die Regierung gibt für den interkommunalen Finanzausgleich für das Jahr 1998 Beiträge in der Gesamthöhe von rund 19.4 Millionen Franken frei. Dieser Betrag wird für Ausgleichsbeiträge an finanzschwache Gemeinden verwendet und wie folgt aufgeteilt: -
9.3 Mio. Franken für den Steuerkraftausgleich, -
7.6 Mio. Franken für Beiträge an öffentliche Werke, und -
2.5 Mio. Franken für den Sonderbadarfsausgleich (ordentliche Zuteilung 1.94 Mio., aussordentlicher Beitrag an Tschiertschen 200'000 Franken und Fusionsbeitrag Rona-Tinizong 400'000 Franken).

Oleodotto: Von der Öl-Pipeline zur Erdgas-Leitung
Die Regierung stimmt dem Konzessionsgesuch der Oleodotto del Reno SA, Chur, grundsätzlich zu, die bestehende, heute stillgelegte Ölleitung zwischen dem Splügenpass und St. Margrethen umzunutzen und als Erdgas-Hochdruckleitung zu verwenden. Sie anerkennt das öffentliche Interesse des Projekts und erachtet es vom Aufwand her wie auch energie- und volkswirtschaftlich als sinnvoll. Die Initiative der Konzessionärin wird ebenso begrüsst wie die Tatsache, dass die Energieversorgung des Kantons durch einen interessanten Energieträger ergänzt wird. Gegenüber dem Bund betont die Regierung, dass die geltenden Sicherheitsbestimmungen vollumfänglich eingehalten werden müssen, bevor er die Konzession erteilt. Die Leitung führt in einzelnen Gemeinden durch Wohngebiete oder Bauzonen. Um die bezüglichen Entwicklungsmöglichkeiten nicht unverhältnismässig einzuschränken, ist die Leitung in gewissen Bereichen eventuell zu verlegen. Solche Fälle sind beim Erarbeiten der Planunterlagen zusammen mit den betroffenen Gemeinden gründlich zu prüfen und gegebenenfalls zu Lasten der Konzessionärin zu realisieren. Vor dem Erteilen der Baubewilligung müssen mit den Grundeigentümern und -eigentümerinnen zudem die erforderlichen Durchleitungsverträge abgeschlossen werden. Überdies sind gewisse Rahmenbedingungen des Kantons zu erfüllen, u.a. das Errichten einer Anzapfstelle zu Lasten der Konzessionärin.

Neue Psychotherapie-Station in Chur
In unserem Kanton gibt es noch keine Psychotherapie-Station. Eine solche soll in der Klinik Waldhaus in Chur geschaffen werden und ab etwa Mitte 1999 zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck wird eine der bestehenden Akutstationen entsprechend umgewandelt, der Bettenbedarf liegt bei 10 bis 15. Die baulichen Anpassungen sind über den normalen Unterhalt realisierbar, das benötigte Fachpersonal erfordert gewisse Stellenumwandlungen und -verschiebungen, die noch von der Geschäftsprüfungs-Kommission genehmigt werden müssen. Es wird damit gerechnet, dass das neue Angebot Mehreinnahmen von stationären Privatpatienten bringen wird.

Vernehmlassungen an den Bund
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung zu verschiedenen Vorlagen Stellung. So unterstützt sie grundsätzlich die erste Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Mit dieser Revision muss unbedingt versucht werden, Gesetz und Verordnung zu vereinfachen und zu straffen. Weiterhin ist klar zu unterscheiden zwischen Aufgaben der AHV und des BVG. Die zweite Säule darf nicht herangezogen werden, um die AHV zu sanieren. Das verfassungsmässige Ziel der Existenzsicherung ist im Rahmen der AHV und der Ergänzungsleistungen zu erreichen.
Der Bund will die 10- bzw. 15-jährige Verjährungsfrist für strafbare sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren ruhen lassen, bis das Opfer das 18. Lebensjahr erreicht hat. Die Regierung lehnt dieses Ansinnen einerseits aus beweisrechtlichen Gründen ab. Andererseits führt sie aus, dass eine solche Regelung gegen die Systematik und die Grundprinzipien der strafrechtlichen Verjährung verstösst. Im weiteren will der Bund neu den Erwerb, den Besitz und die Beschaffung von harter Pornografie und von Gewaltdarstellungen als strafbar erklären. Die Regierung unterstützt diesen Revionsvorschlag, wenn er in der Praxis auch nur beschränkt durchsetzbar sein wird.
Begrüsst wird, dass das Interreg-Programm (Förderung der schweizerischen Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende Zusammenarbeit) fortgesetzt werden soll. Für die Periode 2000 bis 2006 ist dafür ein Rahmenkredit von 39 Mio. Franken vorgesehen. Graubünden wird sich im bisherigen Rahmen auch in Zukunft an der Finanzierung von grenzüberschreitenden Projekten beteiligen.

Aus den Gemeinden
Das Projekt für den Neubau der Berufswahlschule in Chur wird mit Auflagen und Empfehlungen definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Anlagekosten von rund 1.5 Mio. Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 50 Prozent zugesichert.
Die Verlängerung des Pilzsammelverbots im Bonaduzer Wald wird gutgeheissen.
Genehmigt werden zudem das Gesetz über Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben von Flerden und mit Vorbehalten die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Waltensburg/Vuorz.

Personelles
Marco Belleri, Summaprada, Schätzerobmann beim Amt für Schätzungswesen, tritt Ende November 1998 in den Ruhestand. Die Regierung dankt ihm für die dem Kanton geleisteten Dienste.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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