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Der Kanton will seine bisherige Praxis im Bereich der Schneeanlagen lockern. Das Departement des Innern und der Volkswirtschaft hat seine alte Wegleitung aus dem Jahr 1988 durch eine neue ersetzt. Bewilligungspflicht und Prüfung der Umweltverträglichkeit bleiben unangetastet.

Schwerpunkt der Neuausrichtung der Genehmigung von kommunalen Schneeanlageplanungen und der Bewilligung von konkreten Beschneiungsprojekten bildet der Abbau von politisch geprägten Schranken, d.h. all derjenigen Beschränkungen, die sich nicht zwangsläufig aus dem vorgegebenen Raumplanungs- und Umweltrecht ergeben.

Fünf-Prozent-Klausel fällt weg
Im Vordergrund steht die Aufgabe der 5-Prozent-Klausel, wonach höchstens fünf Prozent des Pistenangebots beschneit werden dürfen. Verzichtet wird zudem auf die Vorgabe, wonach sich die maschinelle Beschneiung innerhalb der Regionen auf bestimmte, im Rahmen der regionalen Richtplanung zu verteilende Schwerpunkte zu konzentrieren hat. Dem Grundsatz nach soll künftig vielmehr jedes Bergbahnunternehmen im Rahmen seiner Möglichkeiten das Recht haben, nicht nur in die Erneuerung seiner Transportanlagen und sonstigen Ausstattungen, sondern auch in die Beschneiungsinfrastruktur zu investieren, soweit hiefür ein Bedürfnisnachweis erbracht werden kann und soweit Bau, Betrieb und Wasserbeschaffung umweltverträglich sind.

Wintertourismus soll konkurrenzfähig bleiben
Ausschlaggebend für die Kurskorrektur ist insbesondere die Erkenntnis, dass die Zurückhaltung, die sich Graubünden ursprünglich auferlegte, offensichtlich keine Nachahmung im übrigen Alpenraum gefunden hat; es liegen keinerlei Anzeichen für eine alpenweite Begrenzung der Schneeproduktion vor. Unter diesen Umständen soll auch für Graubünden keine Veranlassung mehr bestehen, an der bisherigen Zurückhaltung weiterhin festzuhalten. Die Schneesicherheit bildet im harten überregionalen Konkurrenzkampf, dem der Wintertourismus und damit der Motor der Bündner Wirtschaft ausgesetzt sind, einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor, und dies wird nach neuesten Studien in Zukunft noch verstärkt der Fall sein.

Ökologisch verantwortbar
Die vorgesehene Lockerung ist ökologisch vertretbar. Die bisherigen praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Umweltauswirkungen von Beschneiungsanlagen, die seriös und am richtigen Ort geplant werden, keineswegs so problematisch sind, wie ursprünglich angenommen. Dies ist auch nicht weiter erstaunlich wenn man bedenkt, dass solche Anlagen schliesslich nicht irgendwo in der unberührten Landschaft zum Einsatz kommen, sondern in bestehenden, gewachsenen Skigebieten, die in den Planungen aller Stufen als Intensiverholungsräume ausgeschieden und gegenüber den naturnahen Extensiverholungsräumen abgegrenzt sind. Wenn bestimmte Gebiete in diesem Sinn schon der Intensivnutzung gewidmet und mit den verschiedenen Grundinfrastrukturen wie Bahnen, Pisten, Parkplätzen, Verpflegungsstätten etc. entsprechend vorbelastet sind, so kann es - auch aus ökologischer Sicht - bestimmt nicht falsch sein, diese Gebiete derart weiter zu entwickeln, dass sie ihre angestammte Funktion als Sport- und Freizeiträume qualitativ möglichst optimal und konkurrenzfähig erfüllen können. Schneeanlagen sind deshalb auch nicht der richtige Ansatzpunkt, um in der aktuellen, von den Klimaprognosen mitgeprägten Diskussion über Sinn oder Unsinn des Wintersports weiterzukommen. Entscheidend sind vielmehr Skigebietsplanungen und Seilbahnkonzessionspolitik.

Keine überbordende Zunahme zu erwarten
Unter der bisherigen Wegleitung sind bis heute in Graubünden Beschneiungsflächen im Gesamtumfang von rund 250 Hektaren (ha) bewilligt worden, wovon etwa 200 ha auf Flächenbeschneiungen und etwa 50 ha auf punktuelle Gefahrenstellenbeschneiungen entfallen. Dies entspricht je nach Region einem Anteil von 2.5 Prozent bis 5 Prozent des Pistenangebots. Es ist davon auszugehen, dass sich die künftige Entwicklung trotz der vorgesehenen Praxislockerung im bisherigen Rahmen bewegen wird. Laut einer neuen, auf Umfragen bei den Bergbahnunternehmen beruhenden Studie wird die Entwicklung tendenziell sogar rückläufig sein. Verantwortlich dafür dürfte insbesondere sein, dass ein grosser Teil der finanziellen Mittel gebunden sein wird infolge des bevorstehenden Erneuerungsschubes bei den Transportanlagen. Die vorgesehene Lockerung erweist sich dennoch als notwendig, weil einzelne Regionen heute schon an der 5-Prozent-Marke angelangt sind.

Umweltverträglichkeit wird weiterhin geprüft
Mit einer neuen Checkliste über das Abwickeln der nach wie vor erforderlichen Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie mit einer neuen Vollzugshilfe über die ökologischen Kriterien beim Planen und Bewilligen von Schneeanlagen ist sichergestellt, dass auch in Zukunft nur bedarfsgerechte und umweltverträgliche Beschneiungsinfrastrukturen errichtet werden.

Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft
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