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Die Jahresteuerung ist per Ende November 1998 um 0.1 Punkte gesunken. Damit entfällt ein Teuerungsausgleich für das kantonale Personal und die Lehrpersonen der Volksschule auf Anfang 1999. Die Teuerung gilt bis zu einem Indexstand von 103.9 Punkten als ausgeglichen.
Auf einen Teuerungsausgleich auf den Renten der kantonalen Pensionskasse und auf den Ruhegehältern der Regierungsräte wird ebenfalls verzichtet.

Änderungen beim Grundstück-Handel
Die Regierung hat das Departement des Innern und der Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung über gewisse Änderungen im Bereich des Grundstück-Handels sowie betreffend Grundbuch zu eröffnen. Die kantonalen Beschränkungen des Erwerbs von Ferienwohnungen durch Ausländerinnen oder Ausländer sollen möglichst grosszügig gefasst werden. Dadurch hätten die Gemeinden dann die Möglichkeit, diesen Bereich ohne grossen gesetzgeberischen Aufwand nach ihren eigenen Bedürfnissen zu regeln.
Die Schranken für das Errichten von Schuldbriefen sollen abgebaut werden, indem Artikel 135 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch gestrichen wird. Durch diese Vorschrift sind Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Grundstück mit einem Schuldbrief belasten wollen, nämlich in den meisten Fällen gezwungen, eine neue amtliche Schätzung einzuholen. Dies ist aber mit Umtrieben, Zeitverlust und Gebühren verbunden. Zudem verunmöglicht die erwähnte Bestimmung das Finanzieren von Neubauten mit Schuldbriefen, weil der Verkehrswert als Belastungsgrenze gilt. Dieser Wert kann aber erst ermittelt werden, wenn der Bau fertig gestellt ist. Soll der Schuldbrief auch in Graubünden die Rolle eines Verkehrs-Pfandrechts einnehmen können, müssen die kantonalen Hürden eliminiert werden.
Im Übrigen wird die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen insofern gestrafft, als die bisherige Vollziehungsverordnung durch eine einzige Bestimmung in der kantonalen Grundbuch-Verordnung ersetzt wird. All diese Neuerungen sind Bestandteil des Regierungsprojekts "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung" (VFRR).

Kulturbeiträge
Beiträge im Gesamtbetrag von 182'500 Franken werden gesprochen an die folgenden kulturellen Werke, Veranstaltungen und Organisationen: -
Herausgabe der CD "Goodbye Gary Cooper" mit Liedern in Romanisch, Englisch und Französisch von Corina Curschellas, -
Kultur-/Dokumentarfilm "Die 'von Salis' und Graubünden" (Arbeitstitel) von Willy Walther, -
musikalische und literarische Veranstaltungen des Kulturkreises Arosa im Winter 1998/99, -
Konzerte des Chors La Cantata vom 6. bis 13. März 1999 in Chur, Lenzerheide und Thusis (Paukenmesse von Joseph Haydn), -
Konzerte des Bündner Vokalensembles vom 13. und 14. März 1999 in Chur (Matthäus-Passion von Johann Sebastian Bach), -
Konzerte des Orchestervereins Chur vom 9. und 11. Februar 1999 in Chur und Davos (Werke von Johann Christian Bach, Wolfgang Amadeus Mozart und Joseph Haydn), -
Herausgabe des "Nies Tschespet" Nr. 66 mit dem Titel "Schi lunsch naven" durch die Romania, -
drei Produktionen des Theaters Muntanellas im Frühjahr 1999, -
Konzerte des Engadiner Kammerchors vom 20. und 21. März 1999 in St. Moritz und Chur (Deutsches Requiem von Johannes Brahms), -
Konzerte des Folk-Clubs Chur im ersten Halbjahr 1999, -
Veranstaltungsprogramm der Klibühni im ersten Halbjahr 1999, -
Herausgabe des Heimatbuchs "Das Prättigau" durch den Verlag Paul Haupt, -
Dokumentarfilm über den Maler Giovanni Segantini von Johannes Barandun (Drehbuch) und Peter Beck (Regie), -
Konzerte des Chors "Proget 99" unter Mitwirkung des Baritons Simon Estes vom 26. und 27. Februar 1999 in Ramosch und Pontresina/Puntraschigna, -
Konzerte der Chorgemeinschaft der evang. Kirchenchöre Igis-Landquart und Malans vom 20. und 21. November 1999 in Landquart und Malans, -
Churer Orgelkonzerte 1999, -
Giovanni-Segantini-Stiftung für die baulichen Massnahmen für das Provisorium des Segantini-Museums in der Parkhaus-Rondelle in St. Moritz, -
Stiftung Museum Regiunal Surselva (MRS) an die Schuldensanierung, -
Singspiel "Hänsel und Gretel" in Romanisch des Chor d'affons facultativ da Mustér, und -
Ludothek Chur für das Betriebsjahr 1997/1998.

Umstrukturierung im Erziehungsdepartement
Das Amt für Höhere Bildungsfragen und das Amt für Berufsbildung werden aufgetrennt und als selbstständige Dienststellen geführt. Die Rechnungsstelle wird als eigenständige Dienststelle unter der Bezeichnung "Amt für Stipendien und Finanzen" geführt. Diese Neuerungen treten Anfang 1999 in Kraft.

Bündner Forstdienst wird reorganisiert
Der Bündner Forstdienst soll den vielfältigen Ansprüchen an den Wald effizienter, kundennäher und flexibler gerecht zu werden. Zu seinen Kernaufgaben gehören die forstpolizeiliche Walderhaltung, die Prävention vor Naturgefahren und das Beschaffen von Grundlagen. Heute besteht der kantonale Forstdienst aus einer Zentrale in Chur (Forstinspektorat) sowie 29 dezentralen Kreis-Forstämtern, die über den ganzen Kanton verteilt sind. Diese flächendeckende, dezentrale Verwaltungsstruktur hat sich im Grundsatz bewährt. Sie trägt wesentlich zur Walderhaltungs-Politik des Kantons und der Gemeinden bei. Durch das Schaffen von fünf regionalen Kompetenzzentren mit je einem zuständigen Regionalverantwortlichen können indessen noch verschiedene Verbesserungen erreicht werden. Dabei sollen speziell die Kundennähe zu den Gemeinden und eine mögliche Fachspezialisierung der einzelnen Mitarbeitenden resp. der Kreisförster intensiviert werden. Die neuen fünf Waldregionen werden definitiv wie folgt festgelegt: Bündner Oberland, Churer Rheintal, Prättigau inklusive Davos, Region Mittelbünden mit Mesolcina und Calanca sowie Engadin mit den Südtälern Val Müstair, Poschiavo und Bregaglia. Bis Mitte Februar 1999 werden die neuen Regionalchefs bezeichnet. Ausgehend von der heutigen Organisation wird weiterhin eine "Allrounder-Lösung" mit eindeutiger Territorialbetreuung angestrebt. Das Auslagern von Kompetenzen von der Zentrale in die Regionen soll ebenfalls überprüft und nach Möglichkeit realisiert werden.

Neuer Naturgefahren-Kataster
Die Regierung nimmt den Schlussbericht und das Konzept "Gefahrenbeurteilung Graubünden" des Forstinspektorats zur Kenntnis. Die im Konzept enthaltenen Grundsätze werden genehmigt: -
Der Erfassungsbereich beschränkt sich auf die Siedlungsbereiche, Entwicklungsräume und Verkehrsträger. -
Es wird ein nachvollziehbarer Ereigniskataster Naturgefahren geführt. -
Die Gefahrenkarten werden getrennt nach Gefahrenarten erstellt und nachgeführt. -
Es werden Gefahrenzonen-Pläne mit zwei Gefahrenstufen erlassen.
Die Umsetzung erfolgt in den Jahren 1999 bis 2019, wobei mit einem Gesamtaufwand von 22.5 Mio. Franken gerechnet wird. Das Erfassen und Beurteilen von Gefahren ist durch das Waldgesetz und die Waldverordnung des Bundes neu geregelt worden. Der Bund unterstützt die Kantone beim Erarbeiten der erforderlichen Grundlagen, was es dem Kanton Graubünden erlaubt, die bisher bewährte Gefahrenausscheidung zu vereinheitlichen und zu verbessern.

Vernehmlassung an den Bund
Gegenüber dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement nimmt die Regierung Stellung zur Revision des Aufsichtsrechts betreffend die privaten Versicherungsunternehmen und zur Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag. Die Stossrichtung des Entwurfs wird grundsätzlich unterstützt. Sie besteht im Kern darin, die finanziellen Verhältnisse der Versicherungen besser kontrollieren zu können. Neu soll überdies das allgemeine Recht eingeführt werden, einen Versicherungsvertrag nach drei Jahren kündigen zu können, egal was für eine Vertragsdauer vereinbart worden war.

Aus den Gemeinden
Den Trägergemeinden des in Alvaneu-Dorf geplanten Alters- und Pflegeheims Albula mit maximal 28 Betten wird die Aufnahme des Heims auf die Pflegeheim-Liste des Kantons Graubünden zugesichert, wenn das Heim den Nachweis der dazu erforderlichen Voraussetzungen erbringt und die Trägergemeinden zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ihre Beteiligung am Alters- und Pflegeheim in Thusis aufgeben. Den Trägergemeinden des in Andeer geplanten Alters- und Pflegeheims Hinterrhein mit 30 Betten ebenso, wenn sie bei Aufnahme des Betriebs ihre Beteiligung am Alters- und Pflegeheim in Thusis aufgeben. Dasselbe gilt für die beiden Pflege-Wohngruppen mit 6 bis 7 Betten in Obersaxen und Vals, sofern diese beiden Einrichtung bei Betriebsaufnahme ihre Beteiligung im gleichen Umfang am Alters- und Pflegeheim in Ilanz aufgeben.
Die Regierung anerkennt definitiv die Abteilung Hotelkader-Lehrgang der Hotel- und Touristik-Fachschule Chur als Höhere Gastgewerbliche Fachschule (HF).
Dem Center turistic Breil/Brigels wird die Bewilligung für den Bau und Betrieb einer Wasser-Driving-Range (Golf-Abschlag-Trainingsplatz) auf dem Brigelsersee erteilt.
Gutgeheissen werden die Gemeindeverfassung von Medels i.Rh., die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen von Maladers und Schiers, die Änderungen der Ortsplanungen von Conters i.P. und Rothenbrunnen sowie die Revision des Steuergesetzes von Valendas.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von vier Millionen Franken freigegeben.

Personelles
Yves Mühlemann, geb. 1964, von Alchenstorf BE, wohnhaft in Lausanne, wird wissenschaftlicher Assistent für Numismatik (Münzkunde) beim Rätischen Museum. Er tritt seine Stelle spätestens Anfang September 1999 an.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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