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Verkauft ein Wasserkraftwerk Strom zu Sonderpreisen an seine Aktionäre oder andere nahe stehende Personen, kann die Differenz zu den Marktpreisen gemäss Steuergesetz durch die Veranlagungsbehörde korrigiert werden. Für diese Gewinnkorrektur kommen grundsätzlich zwei Methoden in Frage: das sog. Dividendenmodell und das sog. Bündner Modell.

Dividendenmodell wäre bloss Provisorium
Ersteres basiert auf den konzessionsrechtlichen Pflichtdividenden und sieht für die Steuerjahre 1997 bis 2000 Zuschläge zu diesen Pflichtdividenden vor. Es wäre aber nur eine Übergangslösung, bis ab 2001 das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden in allen Kantonen angewendet werden muss. Auf diesen Zeitpunkt müssten zusammen mit den anderen Kantonen neue Lösungen entwickelt werden. Dieses Modell würde von der Elektrizitätswirtschaft akzeptiert und könnte direkt umgesetzt werden.

Bündner Modell differenziert besser ...
Die Regierung hat sich demgegenüber für das Bündner Modell entschieden, obwohl dieses von der Elektrizitätswirtschaft abgelehnt wird und wohl nur auf dem Gerichtsweg durchgesetzt werden kann. Das Bündner Modell geht vom durchschnittlichen Konsumentenpreis gemäss eidg. Elektrizitätsstatistik aus. Von diesem Preis werden die Kosten für das Übertragen und Verteilen des Stroms sowie die Kundenkosten abgezogen. Durch Gewichtung der Wertigkeit der Energie (Sommer- oder Winterenergie; Tag- oder Nachtlieferung) wird für jede einzelne Kraftwerk-Gesellschaft der effektive Verkaufspreis des Stroms ermittelt. Dieser Wert wird den jeweiligen Verrechnungspreisen gegenübergestellt, woraus sich die Gewinnkorrektur ergibt. Mit dem Bündner Modell werden sehr unterschiedliche Gewinnkorrekturen für die einzelnen Kraftwerke veranlagt.

... und ergibt weniger Steuerausfälle
Mit dem Dividendenmodell können die früheren Steuereinnahmen nicht gehalten werden. Kanton und Gemeinden müssten erhebliche Steuerausfälle in Kauf nehmen. Auch mit dem Bündner Modell reduzieren sich die Steuereinnahmen gegenüber der früheren Vermögensbesteuerung. Die Ausfälle sind hier aber weit geringer als beim Dividendenmodell. Das Risiko, dass das Bündner Modell nur auf dem Gerichtsweg durchgesetzt werden kann, muss dabei in Kauf genommen werden. Die Regierung ist der Auffassung, dass das Bündner Modell die sachgerechtere Lösung für die Kraftwerk-Besteuerung darstellt. Insbesondere berücksichtigt es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kraftwerk-Gesellschaften weit besser und kann auch längerfristig Bestand haben.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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