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Anfang des letzten Jahres gelangte der Gemeindevorstand von Trimmis an das kantonale Gleichstellungsbüro. Er fragte an, ob es möglich wäre, die Gemeinde bezüglich Gleichstellungsanliegen zu durchleuchten und festzustellen, ob in gewissen Bereichen Handlungsbedarf bestünde. Ebenfalls gefragt wären dann konkrete Vorschläge, wie allenfalls Verbesserungen zu erreichen wären. Sehr gerne hat das Gleichstellungsbüro dieses Anliegen aufgenommen. In Zusammenarbeit mit den beiden Gemeinderatsstellvertreterinnen Annie Fleischhauer-Peretti und Lore Schmid-Herterich wurde eine detaillierte Abklärung durchgeführt.

Wie steht's mit der Gleichstellung in Trimmis heute?
Die Erhebung des Ist-Zustandes hat das folgendes Bild ergeben. In den Gemeindebehörden besteht eine starke Untervertretung der Frauen, eine stärkere Präsenz findet sich allein auf Stellvertretungsebene. In den diversen ständigen Kommissionen der Gemeinde sieht es nicht viel besser aus, einzige Ausnahme: die Kindergartenkommission (100% Frauen). Auffällig ist, dass Frauen am ehesten in Kommissionen zu finden sind, deren Inhalte traditionell als "frauennah” wahrgenommen werden (Fürsorge, Kultur, eben Kindergarten). Als erfreuliches Abweichen von dieser Tendenz kann der Einsitz einer Frau in der Finanzplanungskommission bewertet werden. In anderen Aufgabenbereichen der Gemeinde betätigen sich ebenfalls kaum Frauen, ausser auf dem Sekretariat der Gemeinde (wieder eine traditionelle Frauendomäne). Eine solche Verteilung wird auch auf Schulebene sichtbar: in der Primarschule fast ausgewogene Verhältnisse, auf der Oberstufe dominieren hingegen wieder die Männer. Positiv zu vermerken aus Sicht der Gleichstellung ist hier, dass die Gemeinde seit einigen Jahren ein Job-Sharing zweier Lehrerinnen ermöglicht.
Ebenfalls angeschaut wurde die Kontaktnahme der Gemeinde mit ihren Mitgliedern (v. a. im schriftlichen Bereich). Hierzu zählen etwa Briefanreden, Stimmrechtsausweis, Schriften-Empfangsschein, Stelleninserate u. ä. Werden sowohl Frauen wie Männer angesprochen? Bei den visierten Beispielen wurde der sprachlichen Gleichstellung abgesehen von kleineren Ausnahmen Rechnung getragen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass v. a. bezüglich Frauenvertretungen in verschiedenen Gremien Handlungsbedarf besteht. Damit längerfristig sowohl Anliegen von Männern wie von Frauen in die Entwicklung der Gemeinde einfliessen können, müssen Frauen mitwirken. Und zwar nicht nur in den Bereichen Familie, Schule, Soziales, sondern genauso in der Führung der Gemeinde, im Bausektor, bei den Finanzen. Auch dort geht es um Fragen und Entscheidungen, von denen Frauen mindestens ebenso wie Männer betroffen sind.

Wie soll es weitergehen?
Wie soll nun dieser Tatbestand angegangen werden? Die Arbeitsgruppe hat zuhanden des Gemeindevorstandes verschiedene Vorschläge erarbeitet.
Im Zentrum steht dabei die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie konkrete Frauenförderungsmassnahmen. Es genügt nicht, nur grundsätzlich eine bessere Frauenvertretung zu bejahen, es muss dafür auch etwas getan werden. Frauen müssen aufgebaut werden. Denn noch immer ist es so, dass Frauen sich weniger zutrauen, und gerade in eher männerdominierten Bereichen allzu hohe Anforderungen an sich selber stellen ("wenn ich nicht schon von vornherein umfassend Bescheid weiss, übernehme ich eine Aufgabe nicht”). Dem kann der Gemeindevorstand mit einer breiten Information und Förderung begegnen. In einem ersten Schritt wurden bspw. bereits die Parteien angesprochen, dieser Thematik doch besondere Aufmerksamkeit zu schenken und ihre diesbezügliche Verantwortung wahrzunehmen. Weiter ist eine Veranstaltungsreihe geplant, die das Engagement von Frauen in der Öffentlichkeit zum Thema hat und zu der alle Frauen der Gemeinde eingeladen werden sollen. Hier wird auch ein finanzieller Beitrag geleistet. Weiter sollen die Gemeindebehörden bei Personalentscheiden die gebührende Vertretung von Frauen mitberücksichtigen und so auch eine Vorbildfunktion übernehmen. Die Offenheit für Teilzeitlösungen sowie Job-Sharing ist ebenfalls Ausdruck dieser Grundhaltung. Bei allen Neufassungen schriftlicher Art (bspw. Gemeindeverfassung) soll die sprachliche Gleichstellung umgesetzt werden.

Es ist wünschenswert, dass auch andere Gemeinden sich mit Gleichstellungsanliegen auseinandersetzen. Gerade bei kleinen Gemeinden kann das auch vitalen Interessen entspringen, wenn es z. B. schwierig wird, alle Ämter zu besetzen. Das kantonale Gleichstellungsbüro kann dafür Anlaufstelle sein, mit Beratung zur Seite stehen und auch auf die vorliegende Erhebung in Trimmis aufbauen. Ein Leitfaden, der auf die wichtigen Fragen für die Gemeinden eingeht, wird vom Gleichstellungsbüro erarbeitet und zur Verfügung gestellt.


Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Stabsstelle für Gleichstellungsfragen
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