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Mit viel Schwung hat die Verfassungskommission Mitte Februar ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt.

Anlässlich der ersten Sitzungen hat die Verfassungskommission unter dem Vorsitz von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch ihre Arbeitsweise und das weitere Vorgehen festgelegt. Sie ist einstimmig der Ansicht, dass für eine erfolgreiche Kommissionsarbeit ein konkreter Vorentwurf für eine neue Kantonsverfassung vorliegen sollte. Nur so kann die Kommission alle Fragen gründlich diskutieren und dennoch effizient arbeiten. Mit der Formulierung des Arbeitsentwurfes werden Prof. Dr. Tobias Jaag und PD Dr. Tomas Poledna betraut, die bereits als Gutachter zur Totalrevision der Kantonsverfassung tätig waren. Die Verfassungskommission plant, den Entwurf erst in Arbeitsgruppen und dann in der Kommission zu besprechen.

Als Wegweiser für die Experten erörterte die Kommission die wesentlichen Bereiche der Verfassung. Der Arbeitsentwurf hat eine breite Auslegeordnung zu bieten, damit eine gründliche Diskussion möglich ist. Verschiedene Neuerungen sollen in grundsätzlichen Varianten enthalten sein. Auf der Grundlage des Arbeitsentwurfes, der bis Ende Mai vorliegen sollte, wird die Kommission die Vorschläge vertieft diskutieren und ihren Verfassungsentwurf zuhanden der Regierung erarbeiten.

Zu Beginn der Arbeit liessen sich die Mitglieder der Verfassungskommission durch die beiden Gutachter den Handlungsspielraum der Kantone bei der Totalrevision der Kantonsverfassung aufzeigen. Weiter erläuterten die Experten den konkreten Handlungsbedarf, den sie in ihrem Gutachten festgehalten haben.

Die Verfassungskommission wurde von der Regierung eingesetzt, um einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten und einen erläuternden Bericht dazu zu verfassen. Die Zusammensetzung der 30-köpfigen Kommission ist breit abgestützt und trägt der Vielgestaltigkeit des Kantons Rechnung.

Gremium: Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
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