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Kürzlich traf sich eine Kommission des Grossen Rates unter dem Vorsitz von Grossrat Ernst Nigg und im Beisein von Regierungsrat Aluis Maissen, Vorsteher des Finanz- und Militärdepartementes, um die Revision der Finanzhaushalts-Gesetzgebung des Kantons Graubünden vorzuberaten.
Insgesamt soll das Finanzrecht neueren Entwicklungen angepasst werden. Ein wesentliches Ziel der Revision besteht darin, eine moderne Grundlage für eine zukunftsgerichtete, konjunkturgerechte Finanzpolitik zu schaffen. Angestrebt wird nicht eine aktive Konjunkturpolitik, sondern dass die Steuerbelastung und die Ausgabenentwicklung im Sinne einer mittelfristigen Stabilisierung der Staatsquote möglichst konstant bleiben. Eine derartige Finanzpolitik wirkt antizyklisch und trägt dazu bei, die konjunkturellen Ausschläge zu dämpfen. Diese Gesetzesrevision erfordert gleichzeitig eine Teilrevision der Kantonsverfassung. Zu den wichtigen neuen Grundsätzen gehört auch, dass der kantonale Haushalt mittelfristig ausgeglichen gestaltet werden muss und eine strenge Verschuldensbegrenzung eingeführt wird. Für befristete Versuche neuer Verwaltungsführungs-Modelle (NPM, Projekt GRiforma) werden ferner die gesetzlichen Grundlagen in Form eines Experimentierartikels geschaffen, womit dem Grossen Rat für die Verfahren und Ausgestaltung der NPM-Pilotprojekte besondere Kompetenzen übertragen werden. Ferner sollen auch Subventionsgrundsätze ins Finanzhaushalts-Gesetz aufgenommen werden, damit der Grosse Rat und die Regierung die Beiträge wirksam steuern können. Eine darin eingeschlossene mögliche und befristete Kürzung der Beiträge durch den Grossen Rat ist nur als letzte Haushalts-Massnahme konzipiert, für den Fall, dass die übrigen Steuerungselemente nicht zum Erfolg führen. Des weiteren soll eine genügende Gesetzesgrundlage für die kantonale Pensionskasse und weitere kantonalen Versicherungseinrichtungen geschaffen werden, welche die Möglichkeit umfasst, sich zu einem späteren Zeitpunkt verselbständigen können.
Nach eingehender Beratung kam die Kommission zum Schluss, dass die Revision zu einem modernen und schlanken Finanzhaushalts-Recht führt. Es wird dem Grossen Rat, der Regierung und der Verwaltung erlauben, den Finanzhaushalt zu steuern und rasch auf geänderte Umstände zu reagieren. Die konjunkturgerechte Haushaltspolitik wird besser in der Verfassung verankert und eine wirksame Verschuldensbegrenzung eingeführt. Wichtige Motionsanliegen werden in der Vorlage berücksichtigt. Insgesamt wird mit der Revision nach Auffassung der Kommission die Grundlage dafür geschaffen, dass der bündnerische Finanzhaushalt auch in Zukunft im Gleichgewicht bleibt. Die Vorberatungskommission hat deshalb die gute und ausgewogene Vorlage ohne Änderungsanträge zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der kommenden Märzsession behandeln.

Gremium: Vorberatungskommission Finanzhaushalt
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement
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