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Unter dem Vorsitz von Grossrat Werner Bär, Jenaz, und im Beisein von Regierungsrat Klaus Huber, Vorsteher des Departements des Innern und der Volkswirtschaft, hat am 8. Januar 1998 eine grossrätliche Vorberatungskommission die Teilrevision der Verordnung über die Wirtschaftsförderung im Kanton Graubünden (WFV) behandelt. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die Revision einzutreten, und empfiehlt dem Grossen Rat, diese in der kommenden Januar-Session zu behandeln.
Im Mittelpunkt der Revision stehen Anpassungen an das revidierte Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG), welches am 1. 01.1998 in Kraft getreten ist. Mit der Revision des IHG werden dem Kanton mehr Kompetenzen übertragen. So genehmigt neu der Kanton die regionalen Entwicklungskonzepte und legt die Investitionshilfedarlehen und die Finanzhilfen an die regionalen Entwicklungsträger fest. Neu ist auch das Programm REGIO Plus, mit welchem Vorhaben organisatorischer, konzeptioneller und institutioneller Natur zur Bewältigung des Strukturwandels im ländlichen Raum unterstützt werden sollen.
Ziel der vorliegenden Revision der kantonalen Wirtschaftsförderungsverordnung ist es, die Grundlage zu schaffen, um in raschen und einfachen Verfahren die Bundesförderprogramme möglichst effizient zu nutzen.
Die Kommission schlägt dem Grossen Rat keine Änderungsanträge betreffend die vorliegende Revision vor, sie vertritt aber die Meinung, dass wichtige Anliegen der Wirtschaftsförderung wie z.B. die Standortpromotion, KMU-Förderung, Risikokapital oder das Wirtschaftsforum Graubünden im Rahmen einer Revision des kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetzes möglichst bald aufgenommen werden sollen.

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