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Eine grossrätliche Vorberatungskommission unter dem Vorsitz von Grossrat Christoph Suenderhauf hat am 22. 12.1997 im Beisein von Regierungsrat Luzi Bärtsch, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements, den Entwurf für ein kantonales Submissionsgesetz eingehend beraten. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die für die Januarsession 1998 geplante Vorlage einzutreten. Sie beurteilt den Gesetzesentwurf, welcher vor allem aufgrund der zwingenden Vorgaben des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt nötig wurde, als gute und zeitgemässe Vorlage, um das öffentliche Beschaffungswesen im kantonalen und kommunalen Bereich zu regeln. Nach Meinung der Vorberatungskommission muss der Vollzug aber besonders beachtet werden, damit der Formalismus nicht überhand nimmt. Die Kommission ist sich dabei bewusst, dass dieses Anliegen hohe Anforderungen an die auftraggebenden Stellen, aber auch an die Rechtsmittelinstanzen stellt.
Mit dem neuen Submissionsgesetz wird die geforderte Liberalisierung und der diskriminierungsfreie Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge unterhalb der GATT-Schwellenwerte gewährleistet. Die Kommission ist wie die Regierung davon überzeugt, dass die vorgesehene Auffangregelung für die Gemeinden eine vernünftige und praktikable Regelung darstellt. Dadurch wird es den Gemeinden ermöglicht, integral auf das Gesetz zurückzugreifen, ohne eigene Submissionsbestimmungen erlassen zu müssen, welche in jedem Fall den Anforderungen des Binnenmarkt-Gesetzes entsprechen müssten.
Rege diskutiert wurden auch die verschiedenen Schwellenwerte für die freihändige Vergabe, das Einladungsverfahren und das offene oder selektive Verfahren. Die Kommission ist einstimmig zum Schluss gelangt, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Auftragswerte als ausgewogene Lösung akzeptiert werden können. Um dem Problem im ausserkantonalen Verhältnis entgegentreten zu können, wo teilweise höhere Schwellenwerte zum Zuge kommen und damit bündnerische Anbieter benachteiligt sein könnten, hat die Kommission ausdrücklich eine neue Bestimmung vorgesehen, wonach die Regierung bei Bedarf die Auftragswerte anpassen kann, um die interkantonale Gleichstellung zu gewährleisten.
Einstimmig wurden schliesslich auch die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Arbeitsbedingungen befürwortet. Damit wird die bisherige bewährte Praxis in einem sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Arbeitgebenden bedeutenden Bereich ins neue Recht übernommen und teilweise sogar verstärkt. Schliesslich erachtet es die Vorberatungskommission als sachlich richtig, dass die Regierung - analog zu den GATT-Vorschriften - als zuständig für den Erlass der erforderlichen Ausführungsbestimmungen erklärt wird.
In diesem Sinn hat die Kommission beschlossen, dem Grossen Rat Eintreten auf die Vorlage zu empfehlen sowie von der Erledigung verschiedener hängiger Postulate Kenntnis nehmen zu wollen.

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