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Die vorberatende Kommission des Grossen Rates, welche kürzlich unter dem Vorsitz von Grossrat Jakob Barandun tagte, beantragt einstimmig, auf die Totalrevision der Vollziehungsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz einzutreten. Auch der von der Regierung unterbreitete Verordnungsentwurf wird von der vorberatenden Kommission grundsätzlich unterstützt. Anpassungen des Verordnungsentwurfes werden im wesentlichen in drei Bereichen gewünscht. Einstimmig befürwortet die vorberatende Kommission ein verstärktes Mitspracherecht der Jagdkommission bei der Festlegung der Abschusspläne. Eine Kommissionsminderheit kann sodann die vorgesehene Regelung, wonach das Hirten von Nutztieren zum Schutz vor Raubtieren als zumutbare Massnahme zur Verhütung von Wildschäden erklärt wird, nicht unterstützen und beantragt, diese Bestimmung ersatzlos zu streichen. Eine weitere Kommissionsminderheit ist schliesslich der Auffassung, dass im Rahmen der revidierten Verordnung dem Natur- und Artenschutz eine gewichtigere Bedeutung beizumessen ist. Auf breite Zustimmung gestossen sind die mit der Revision verfolgten allgemeinen Zielsetzungen der Regierung. Diese bestehen darin, die Möglichkeiten für eine Verwesentlichung und Flexibilisierung des Erlasses auszuschöpfen, die Verfahren zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bestimmungen über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald dem übergeordneten Bundesrecht anzupassen.

Gremium: Grosser Rat
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission
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