Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Das Heididorf in Maienfeld-Rofels soll restauriert werden. Die Heididorf AG beabsichtigt, den Originalschauplatz der weltbekannten Heidigeschichte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Die historischen Bauten, die noch weitgehend intakt sind, müssen umfassend restauriert werden. Zudem braucht es verschiedene Infrastrukturmassnahmen organisatorischer und touristischer Art. Das Vorhaben ist in zwei Etappen gegliedert. Die erste umfasst die Erschliessung, die Renovation des Heidihauses und der dazugehörenden Ställe, das Umnutzen eines Hauses zu einer Begegnungsstätte sowie das Errichten einer Fuhrhaltestelle. In der zweiten Etappe ist vorgesehen, das Walser-Rathaus sowie die Heidialp zu sanieren. Die Kosten der ersten Etappe betragen annähernd zwei Millionen Franken. Der Kanton leistet einen Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Höhe von 200'000 Franken.

Kulturbeiträge
Die Regierung spricht Beiträge im Gesamtbetrag von rund 136'000 Franken an die folgenden kulturellen Institutionen und Projekte:
Feierlichkeiten "350 Jahre Loskauf der Regionen Prättigau und Davos (Zehngerichte-Bund) von Österreich", bestehend aus dem offiziellen Fest vom 7. bis 11. Mai 1999 in Küblis und dem Festspiel vom 10. bis 25. August 1999 auf der Burg Castels,
Orchester der Sivzzera Italiana (OSI) als Unterstützung für die Konzerttätigkeit in Graubünden, und
Neu-Uniformierung der Musica instrumentala Salouf-Mon-Stierva.

Geplante Neuerungen bei der Prämienverbilligung werden abgelehnt
Der Bund möchte im Bereich der Prämienverbilligung, dass alle Kantone nach einheitlichen Grundlagen vorgehen, die ab Anfang 2000 gültig wären. Aus diesem Grund wurden entsprechende Entwürfe für einen Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung und für eine Teilrevision des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) erarbeitet. U.a. sollen die Prämienverbilligungen neu monatlich ausgerichtet werden und die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen.
Die Regierung lehnt beide Entwürfe entschieden ab und beantragt, diese zu überarbeiten. Allfällige Änderungen bei den Prämienverbilligungen sind erst dann vorzunehmen, wenn die Ergebnisse einer Wirkungsanalyse vorliegen, die vom Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegeben worden ist. Zudem widersprechen die vorgesehenen Neuerungen dem Willen des Gesetzgebers, die Prämienverbilligungen föderalistisch auszugestalten und den Kantonen entsprechende Kompetenz und Verantwortung zu überlassen. Auf die vorgesehenen Änderungen ist vollumfänglich zu verzichten.
Die Hauptmängel des KVG liegen bei der Spitalfinanzierung. Solange dieser Bereich nicht in den Revisionsentwurf integriert wird, bleibt die Vorlage Stückwerk. Im übrigen soll die Zuständigkeit der Kantone für die Spitalplanung und die Spital- und Pflegeheimlisten neu dem Bundesrat übertragen. Dieser zentralstaatliche Dirigismus wird mit Nachdruck abgelehnt.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevisionen der Steuergesetze von Cauco und Versam.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von 7.7 Mio. Franken freigegeben.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel