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Gemäss Krankenversicherungs-Gesetz müssen die Spitäler und die Versicherer gemeinsam einen Tarif für die Behandlung von allgemein versicherten Patienten vereinbaren. Dies gelang den Parteien trotz langwieriger Verhandlungen und diverser Vermittlungsversuche des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements bis Ende 1997 indessen nicht. Aus diesem Grund musste die Regierung die Tagespauschalen der allgemeinen Abteilungen der Bündner Spitäler gestützt auf eigene Berechnungen festlegen. Die Tarife sind sowohl für die Spitäler wie für die Versicherer verbindlich. Bevor sie festgesetzt wurden, sind der Kantonalverband Bündnerischer Krankenversicherer, der Verband Bündnerischer Krankenhäuser und der eidgenössische Preisüberwacher angehört worden. Deren Stellungnahmen wurden in die Überlegungen einbezogen. Rückwirkend ab Anfang Januar 1998 werden die folgenden Tarife festgelegt:

Kantons- und Regionalspital Chur: bisher 325 Franken / neu 335 Franken
Spital Oberengadin, Samedan: 205.- / 212.-
Kreuzspital Chur: 297.- / 318.-
Regionalspital Surselva, Ilanz: 231.- / 280.-
Spital Davos: 271.- / 334.-
Regionalspital Schiers: 225.- / 246.-
Krankenhaus Thusis: 206.- / 247.-
Ospidal Engiadina Bassa, Scuol: 213.- / 250.-
Ospedale della Bregaglia, Promotogno: 226.- / 227.-
Kreisspital Surses, Savognin: 189.- / 184.-
Ospidal Val Müstair, Santa Maria: 172.- / 172.-
Kantonales Frauenspital Fontana, Chur: 229.- / 354.-

Die neuen Taxen umfassen auch die Pflegekosten der gesunden Neugeborenen; für welche keine separate Säuglingstaxe mehr erhoben wird. Dies wirkt sich insbesondere bei der Tagespauschale des Frauenspitals deutlich aus.
Die Erhöhung gegenüber den 1996 festgelegten Tarifen ergibt insgesamt eine Mehrbelastung der Versicherer von lediglich etwa 1.2 Prozent. Auf die Prämien dürfte sich dies kaum auswirken, wird doch ein Teil der höheren Tagespauschalen durch die sinkende Anzahl Pflegetage in den Spitälern wettgemacht. In den letzten Jahren hat die durchschnittliche Aufenthaltsdauer laufend abgenommen.
Die Tagespauschalen, welche die Versicherer den Spitälern zu vergüten haben, decken nur einen Teil der effektiven Kosten, im Durchschnitt rund 39 Prozent. Die Differenz wird von der öffentlichen Hand über das jeweilige Spitaldefizit getragen. Dabei sind die Investitionen noch nicht mitberücksichtigt. Diese werden durch die jeweilige Spitalträgerschaft und den Kanton separat finanziert.
Von den effektiven Kosten der Spitäler werden beim Berechnen der Krankenkassen-Tarife gewisse Abzüge gemacht. So u.a. für die Ausbildung von Medizinalpersonen, für die Forschung, für bestehende Überkapazitäten (eine solche ist gegeben, wenn die Auslastung der Spitäler unter 85 Prozent liegt) oder für ungenügende Transparenz in der Kostendarstellung (insbesondere wenn die Kosten der privaten und der allgemeinen Abteilungen nicht separat erfasst und ausgewiesen werden). Diese Kostenanteile sind nach Gesetz nicht durch die Versicherungen und damit nicht über die Prämien zu bezahlen. Weiter schreibt das Gesetz vor, dass von den ermittelten anrechenbaren Kosten die Versicherer maximal 50 Prozent zu tragen haben. Der Rest sowie alle Investitionen sind über die öffentliche Hand zu finanzieren. Damit soll verhindert werden, dass die Krankenkassenprämie für die Bevölkerung zu einer übermässigen Belastung wird. Dies erklärt denn auch die hohen Defizite, welche die Spitäler jährlich ausweisen: Es sind dies Teile der vom Gesetzgeber gewollten Hauptfinanzierung der stationären medizinischen Grundversorgung durch die öffentliche Hand.
Wenn Bündner Patienten auf der allgemeinen Abteilung in einem öffentlichen Spital unseres Kantons stationär behandelt werden müssen, entstehen ihnen dadurch keine zusätzlichen medizinischen Kosten. Sie müssen lediglich der Versicherung die Franchise gemäss individueller Wahl (230 bis 1500 Franken pro Jahr) und den Selbstbehalt von zehn Prozent der Spitalrechnung bezahlen. Das Spital rechnet mit der Krankenversicherung direkt ab (mindestens gemäss bisherigem Vertrag), auch wenn das Gesetz den Patienten als primären Schuldner bestimmt. Es bleibt zu hoffen, dass auch mit dem regierungsrätlichen Erlass die direkte Abrechnung zwischen Leistungserbringenden und Versicherern gewahrt bleibt.

Auskunftspersonen:
Claudio Candinas, Sekretär Sanitätsdepartement, Tel. 081-257 25 12 (nur vormittags)
Tino Morell, Leiter Gesundheitsamt, Tel. 081-257 26 41

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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