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Anlässlich ihrer Tagung vom 4. Juni 1998 haben sich die Vorsteherinnen und Vorsteher der Gesundheits- und Sanitätsdepartemente der Ostschweizer Kantone mit der vom Eidgenössischen Departement des Innern angestrebten Teilrevision des KVG befasst. Die Teilrevision erstreckt sich vornehmlich auf den Bereich der Prämienverbilligung.
Die Ostschweizer Kantone lehnen die vorgesehene neue Fassung der Bestimmungen über die Prämienverbilligung im KVG aus folgenden Überlegungen ab:
Es ist wenig sinnvoll, bereits zwei Jahre nach Einführung der Prämienverbilligung den Kantonen neue Leitplanken zu setzen. Die Prämienverbilligungssysteme wurden in den Kantonen mit grossem Aufwand aufgebaut.
Die definitiven Ergebnisse der vom Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegebenen Wirkungsanalyse des neuen Prämienverbilligungssystems liegen noch nicht vor.
Der Vorwurf des ungenügenden Vollzuges der Prämienverbilligung ist unbegründet.
Die Vorschläge lassen einmal mehr den Bezug zur Praxis missen. Eine monatliche Ausrichtung der Prämienverbilligung an die Berechtigten aufgrund aktuellster Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist nur mit einem unverhältnismässigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durchführbar. Bereits die Höhe des heutigen Verwaltungsaufwandes hat in einzelnen Kantonen zu Kritik geführt.
Wie das Eidgenössische Departement des Innern selbst einräumt, weist das KVG Mängel auf. Umso erstaunter sind die Vorsteherinnen und Vorsteher der Gesundheits- und Sanitätsdepartemente der Ostschweizer Kantone, dass die Mängel des KVG in der Revisionsvorlage nur rudimentär abgehandelt werden. Hauptmängel des KVG bilden die Regelung der Spitalfinanzierung und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis der Zusatzversicherung zur Grundversicherung. Verschiedene höchstrichterliche Entscheide haben aufgrund der unklaren Formulierungen wie auch der Lücken des KVG zu Ergebnissen geführt, die für die Kantone angesichts ihrer finanziellen Tragweite nicht akzeptabel sind. Aus der Sicht der Kantone ist die kurzfristige Neuregelung der Bestimmungen über die Spitalfinanzierung zwingend. Sie haben dies denn auch in ihren Vernehmlassungen an das Eidgenössische Departement des Innern klar zum Ausdruck gebracht.

Gremium: SDK Ost
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
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