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Nachdem der Kanton Graubünden 1997von BSE-Fällen verschont geblieben ist, musste im Mai 1998 im Bezirk Unterlandquart eine 41/2 jährige Kuh wegen Verdachts auf BSE getötet und verbrannt werden. In der Folge ordnete das kantonale Veterinäramt eine Gehirnuntersuchung dieses Tiers im Institut für Veterinärpathologie der Universität Zürich an. Diese hat nun bestätigt, dass die aus einem anderen Kanton zugekaufte Kuh an BSE erkrankt war.
Da das betroffene Tier nach dem Fütterungsverbot von 1990 geboren worden war, müssen alle Tiere des betroffenen Betriebs, die der Rindergattung angehören, getötet und verbrannt werden. Dies schreibt die Verordnung über befristete Sofortmassnahmen gegen die BSE im schweizerischen Rindviehbestand vor. Diese Verordnung, die vom Bundesrat am 13. Dezember 1996 erlassen wurde, gehört zum Massnahmenpaket, das die BSE-Freiheit der schweizerischen Rindviehbestände garantieren und den Export von Rindvieh wieder ermöglichen sollte.

Gremium: Departement des Innern und Volkswirtschaft
Quelle: dt Veterinäramt
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