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Die individuellen Leistungsaufträge für die 13 öffentlichen Spitäler definieren pro medizinischen Fachbereich die von jedem Spital erwartete Leistung. Damit geben sie auch den Rahmen vor, innerhalb dessen der Kanton bereit ist, diese Leistungen mitzufinanzieren. Die Leistungsaufträge stellen die bedarfsgerechte Versorgung für alle im Kanton wohnenden Menschen wie auch für die vielen Touristinnen und Touristen sicher. Jedem einzelnen Spital wird ein klar abgegrenzter Versorgungsauftrag erteilt. Jedes Jahr wird kontrolliert, ob die Leistungsaufträge eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Kanton seine Beiträge kürzen oder gar streichen und einzelne Leistungsbereiche aus dem Leistungsauftrag eliminieren. Die individuellen Leistungsaufträge machen es möglich, auf nötige Änderungen im Leistungsangebot der Spitäler einfach und rasch reagieren zu können. Sie sind insbesondere auch ein Instrument, mit dem die Regierung das Leistungsangebot der Spitäler bedarfsgerecht und wirtschaftlich steuern und den Spitälern den für das Führen des Betriebs nötigen Handlungs-Spielraum geben kann.

Auskunftspersonen: -
Regierungsrat Dr. Peter Aliesch, Tel. 081-257 25 01 -
Tino Morell, Leiter Gesundheitsamt, Tel. 081-257 26 41

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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