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Für eine gründliche Diskussion aller Fragen und eine effiziente Arbeitsweise hat die Verfassungskommission fünf Arbeitsgruppen gebildet.
Anlässlich ihrer Sitzung im Juni hat die Verfassungskommission unter dem Vorsitz von Regierungsrat Peter Aliesch entschieden, fünf thematische Arbeitsgruppen zu bilden. Diese haben den Auftrag, in ihren Bereichen der Kommission einen formulierten Verfassungsentwurf vorzulegen. Die Kommission ist der Ansicht, dass sie so alle Fragen gründlich diskutieren und dennoch effizient arbeiten kann. Die Schwergewichte der einzelnen Arbeitsgruppen (AG) liegen in den folgenden Bereichen:
-AG 1: Präambel und Staatsziele, Grundrechte
-AG 2: Staatsaufgaben, Verhältnis Kirche und Staat
-AG 3: Gliederung des Kantons, Stellung und Aufgaben von Gemeinden und Regionen
-AG 4: Volksrechte
-AG 5: Behördenorganisation
Als Grundlage für die weiteren Beratungen dient ein Arbeitsentwurf, der von den Gutachtern Tobias Jaag und Tomas Poledna (Dozenten für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Zürich) verfasst worden ist. Der Entwurf enthält eine breite Auslegeordnung und bietet Gewähr, dass alle wichtigen Fragen und Bereiche diskutiert werden. Die Arbeitsgruppen werden die Vorschläge nun vertieft diskutieren und einen Vorentwurf ausarbeiten. Auf dieser Grundlage, die bis Ende Oktober 1998 vorliegen sollte, wird die Kommission ihren Verfassungsentwurf zuhanden der Regierung erarbeiten.
Die Verfassungskommission wurde von der Regierung eingesetzt, um einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten und einen erläuternden Bericht dazu zu verfassen. Die Zusammensetzung der 30-köpfigen Kommission ist breit abgestützt und trägt der Vielgestaltigkeit des Kantons Rechnung.
Gremium: Verfassungskommission
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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