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Seit 1994 zieht das Amt für Energie jedes Jahr Bilanz über das Aktionsprogramm "Energie 2000" in Graubünden. Die per Ende 1997 gezogene Bilanz umfasst die ganze Periode von 1990 bis 1997. Daraus ist ersichtlich, dass der Kanton nicht nur alle Massnahmen getroffen hat, die aufgrund des energiepolitischen Programms und des Aktionsprogramms "Energie 2000" mit dem Bund vereinbart worden waren, sondern noch weiter gegangen ist. Insbesondere steht dem Kanton mit seinem finanziellen Förderungssystem ein Instrument zur Verfügung, das die Wirkung von "Energie 2000" noch erheblich verstärkt. Zudem sind in Graubünden als einem der wenigen Kantonen die personellen Kapazitäten in der Energieberatung um eine Stelle vergrössert worden.
Die Regierung nimmt Kenntnis vom detaillierten Bericht "Energie 2000 in Graubünden". Weitere Informationen sind erhältlich beim Amt für Energie (Tel. 081-257 36 22).

Projektänderung beim Erweiterungsbau des Lehrerseminars in Chur
Die Regierung nimmt Kenntnis von einer Projektänderung hinsichtlich der Erweiterung des Naturwissenschaftstrakts des Bündner Lehrerseminars in Chur. Diese bringt wesentliche bauliche und betriebliche Verbesserungen mit sich, schlägt finanziell aber nicht zu Buch. Die Hauptorientierung des ergänzenden Neubaus ist nicht mehr gegen den nördlichen Hang, sondern gegen Süden bzw. gegen das bestehende Seminargebäude ausgerichtet. Anfang März 1998 hat der Churer Stadtrat die entsprechende Baubewilligung erteilt.

Neues Rechtsmittel für Notare und Rechtsanwälte
Verfügungen der Notariatskommission und der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte können derzeit nicht mit einem Rechtsmittel an ein unabhängiges Gericht weitergezogen werden. Aus diesem Grund schlägt die Regierung dem Grossen Rat vor, die Notariatsverordnung und die Verordnung über den Fähigkeitsausweis für Rechtsanwälte zu revidieren. Als Rechtsmittelinstanz soll in beiden Fällen das Verwaltungsgericht bezeichnet werden.

Abstimmung vom 7. Juni 1998
Am Sonntag, 7. Juni 1998, werden folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet:
    - Bundesbeschluss über Massnahmen zum Haushaltausgleich
    - Volksinitiative zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation (Genschutzinitiative)
    - Volksinitiative S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei

Am gleichen Tag wird zudem über folgende kantonalen Sachvorlagen abgestimmt:
    - Totalrevision des Gastwirtschaftsgesetzes
    - Erlass eines Submissionsgesetzes
    - Teilrevision des Beitrittsveschlusses des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IvöB)
    - Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 19 Finanzordnung)
    - Totalrevision des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung begrüsst grundsätzlich den Vorentwurf der Gen-Lex-Vorlage des Bundes. Diese umfasst ein Gesetzespaket, das Änderungen vorsieht insbesondere im Umweltschutzgesetz, ferner auch im Tierschutzgesetz, im Natur- und Heimatschutzgesetz, im Lebensmittelgesetz, im Epidemiengesetz, im Landwirtschaftsgesetz, im Tierseuchengesetz sowie im Produktehaftpflichtgesetz. Die wesentlichen Regelungen, die im Umweltschutzgesetz eingebaut werden, betreffen vor allem ethische Grundsätze, die beim Umgang mit Organismen zu beachten sind. Wird die Gen-Lex-Vorlage realisiert, verfügt die Schweiz über ein umfassendes Gesetzeswerk über die Gentechnologie im ausserhumanen Bereich, das auch internationalen Vergleichen standhält.
Ebenfalls unterstützt werden die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (Kleinkredit). Vor allem die Regelung, dass das Konsumkreditgesetz abschliessenden (gesamtschweizerischen) Charakter haben soll, wird ausdrücklich begrüsst. Damit ist kein Platz mehr für abweichendes kantonales Recht. Damit entfällt die Möglichkeit für Kreditnehmende, je nach Situation einfach in jenem Kanton Geld aufzunehmen, wo dies am leichtesten geht. Eine weitere Massnahme bildet die Kreditfähigkeitsprüfung. Sie verlangt, das Einkommen der kreditbeanspruchenden Person ihren Auslagen gegenüberzustellen. Im übrigen soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, die Frage eines gesamtschweizerischen Höchstzinses in einer Verordnung zu regeln.

Aus den Gemeinden
Die Südmauer des Saisonspeichers Lago Bianco auf dem Berninapass muss bis spätestens im Jahr 2000 saniert werden. Die Regierung genehmigt die entsprechenden Arbeiten, mit denen noch in diesem Frühjahr begonnen werden soll. Insbesondere muss eine Sperre erstellt werden, die das Wasser während der Bauzeit zurückhält.
Das Projekt für den Um- und Ausbau des Erdgeschosses Nordwest im alten Schulhaus Pontresina zu Werkräumen Holz und Metall wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von ca. 450'000 Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von zehn Prozent zugesichert.
Das Projekt für die Um- und Erweiterungsbauten des Werkhofs Mesocco des Bezirkstiefbauamts 2, Mesocco, wird genehmigt. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 3.8 Mio. Franken.
Das Projekt für den Um- und Anbau des Stützpunkts Roveredo des Bezirkstiefbauamts 2, Mesocco, wird genehmigt. Es sieht Kosten von 2.5 Mio. Franken vor.
Ebenfalls genehmigt wird das Projekt für den Umbau und die Sanierung der bestehenden Schulgebäude der Bäuerinnen- und Haushaltungsschule Schiers. An die anrechenbaren Kosten von ca. 4.7 Mio. Franken wird ein Baubeitrag von 50 Prozent zugesichert.
Die Verfassung von Sumvitg wird genehmigt.
Für verschiedene Strassenbauprojekte werden Kredite im Gesamtbetrag von 7.3 Mio. Franken freigegeben.

Personelles
Otmar Deflorin, geb. 1967, von Disentis, wohnhaft in Chur, wird Chemiker im Labor Umweltschutz beim Chemischen Labor für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz. Er beginnt Anfang Juni 1998.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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