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Die Regierung ergänzt die Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Jagdgesetz durch ein ganzjähriges Verbot von Suchlampen. Solche wurden insbesondere zwischen Februar und April eingesetzt, um Abwurfstangen von Rothirschen aufzuspüren.
Das Verwenden von Suchlampen, Halogen- und anderen Scheinwerfern und ähnlichen künstlichen Lichtquellen zum Aufsuchen und Beobachten von Wild hat vor allem in der Zeit von Februar bis April ein Ausmass angenommen, das zu erheblichen Störungen des Wildes führt. Diese Störungen wiederum verursachen im Frühjahr erhöhte Wildschäden. Zum Schutz des Wildes vor Störungen wird dieser Entwicklung durch einen neuen Artikel 36a in den Ausführungsbestimmungen zum Jagdgesetz Einhalt geboten, indem der Einsatz jeglicher Art von Lampen und Scheinwerfern während des ganzen Jahres verboten wird. Die entsprechende Teilrevision muss noch vom Bund genehmigt werden.

Bündner Finanzausgleich soll verfeinert werden
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichs-Gesetz) und dessen Vollziehungsverordnung sowie für eine Anpassung des Wasserrechts-Gesetzes. Im wesentlichen umfassen die Gesetzesänderungen folgende Bereiche: Die für den Finanzausgleich massgebende Höhe des Wasserzinses wird neu definiert, indem die den Gemeinden effektiv ausbezahlten Summen massgebend sind. Weiter sollen Einnahmen von Gemeinden aus Abgeltungsleistungen für Einbussen aus der Wasserkraft-Nutzung berücksichtigt werden. Überdies soll der "Landschaftsfranken" zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden (Landschaftsfranken = Abgabe eines Anteils des Wasserzinses von maximal einem Franken pro Kilowatt Bruttoleistung an den Bund).
Das gegenseitige Besteuern von Gemeinden mit der Zuschlagsteuer soll für jene Fälle wieder eingeführt werden, in denen eine Gemeinde auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde unternehmerisch tätig ist. Bei der geplanten Verfeinerung des Finanzkraft-Schlüssels sollen anstelle des Schulaufwands neu die Schülerzahl und anstelle des Aufwands für Lawinen und Wuhrbauten die Fläche herangezogen werden. Sodann soll die Gewichtung des Steuerfusses um einen Drittel zurückgenommen und der Steuerfuss im Durchschnitt zweier Jahre verwendet werden.
Die vorgeschlagene Teilrevision führt zwar weder für den Kanton noch für die Gemeinden zu neuen Ausgaben, ergibt aber gewisse Verschiebungen in den einzelnen Finanzkraft-Gruppen mit entsprechenden Auswirkungen hinsichtlich der Kantonsbeiträge.

Änderungen bei den Ergänzungsleistungen
Dem Grossen Rat wird eine Botschaft über die Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum kantonalen Gesetz über die Ergänzungsleistungen (EL) unterbreitet. Diese Revision ist eine unmittelbare und zwingende Folge der dritten Revision des Eidg. Ergänzungsleistungs-Gesetzes. Im wesentlichen geht es darum, den Besitzstand für EL-Bezüger und -Bezügerinnen zu sichern. Gleichzeitig wird die Rechtsgrundlage für das Umsetzen einer Sparmassnahme im Rahmen des Massnahmenplans Haushalts-Gleichgewicht 1999 geschaffen. Das Geschäft soll in der Novembersession 1998 behandelt werden, damit die revidierte Verordnung auf Anfang 1999 in Kraft gesetzt werden kann. Als Folge der Sparmassnahme wird sich der Kanton Graubünden beim Lebensbedarf und den persönlichen Auslagen leicht von den Maximalsätzen lösen.
Die kantonalen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV haben in den ersten 19 Jahren seit der Einführung, d.h. zwischen 1966 und 1983, um lediglich knapp 50 Prozent bzw. von 6.5 Mio. Franken (1966) auf 9.7 Mio Franken (1983) zugenommen. In den nachfolgenden 15 Jahren haben sich diese Leistungen jedoch verdreifacht. Für das laufende Jahr 1998wird mit Ausgaben von über 30 Mio. Franken gerechnet. Die Zahl jener, die EL beziehen, hat sich gegenüber 1983 von rund 2'600 auf rund 3'000 erhöht. Drei Viertel der Gesamtkosten entfallen auf Personen in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern. Die durchschnittlichen Ausgaben pro EL-Bezüger resp. -Bezügerin lagen 1997 bei rund 9'400 Franken. Von den rund 3'000 EL-Beziehenden entfallen zwei Drittel auf AHV-Rentner/innen und ein Drittel auf IV-Rentner/innen. Von den AHV-Rentnern und -Rentnerinnen sind rund 11 Prozent auf eine EL angewiesen. Bei den IV-Rentnern und -Rentnerinnen beziehen 25 Prozent Ergänzungsleistungen.

Graubünden beteiligt sich an Erhebung des Bildungsstands von 15- jährigen Jugendlichen
Der Kanton Graubünden beteiligt sich an den Kosten für die erste Phase des internationalen Projekts "Bildungsindikatoren: Leistungsmessung bei den 15-jährigen Jugendlichen". Für die Jahre 1999, 2000 und 2001 werden je 7'000 Franken bereitgestellt. Die OECD bereitet derzeit ein Projekt vor, das auf drei Befragungen bei 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in neun Jahren ausgerichtet ist.
In den Jahren 2000, 2003 und 2006 sollen die Kompetenzen in folgenden Bereichen erhoben werden: Lesefertigkeiten, Mathematik und Naturwissenschaften. Jedes Mal bildet ein Bereich das Schwerpunkt-Thema. Überdies werden Personal- und Sozialkompetenzen erfasst. Aufgrund der Erhebungen können alle drei Jahre Entwicklungstrends abgeleitet und alle neun Jahre vertiefende Analysen durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass sich alle Kantone am Projekt beteiligen. Die Kosten werden zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den Kantonen getragen.

Kantonale Angestellte zahlen NBU-Prämien fortan selber
Bisher hat der Kanton als Arbeitgeber rund 11 Prozent der Nichtbetriebs-Unfallversicherungs-Prämien seiner Angestellten übernommen. Im Zuge der Sparmassnahmen wird diese Regelung fallengelassen, das Staatspersonal bezahlt die vollen NBU-Prämien in Zukunft selber.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung Stellung zu drei Bundesvorlagen: Revision des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralöl-Steuer, Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Festsetzung der kantonalen Bewilligungskontingente für Ferienwohnungen für die Periode 1999 und 2000) und Bundes-Personalgesetz.
Hinsichtlich der Mineralöl-Steuer sollen die Beitragssätze für den Nationalstrassen-Unterhalt angehoben werden. Der Bund schlägt vor, dass die Beitragssätze neu unter Berücksichtigung von aktualisierten Werten berechnet wird. Die Regierung unterstützt diesen Vorschlag vorbehaltlos.
Betreffend Ferienwohnungs-Kontingente befürwortet es die Regierung, dass die Gesamtzahl der Kontingente beibehalten wird. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation könnte einer Reduktion nicht zugestimmt werden. Ebenfalls unterstützt wird, dass der Verteilschlüssel unter den Kantonen unverändert bleibt und Graubünden somit weiterhin mindestens 270 Kontingente zur Verfügung stehen.
Mit dem neuen Bundes-Personalgesetz sollen die arbeitsrechtlichen Bedingungen beim Bund jenen der Privatwirtschaft angenähert werden. Die Regierung erachtet die Vorlage als Schritt in die richtige Richtung.

Aus den Gemeinden
Das Bauprojekt für eine Mehrzweck-Halle in Bergün wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von annähernd zwei Mio. Franken wird ein Baubeitrag von 40 Prozent zugesichert.
Die Verfassungen von Grono und Tinizong-Rona werden gutgeheissen.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 5.1 Mio. Franken freigegeben.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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