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Die Regierung hat die Höhe der individuellen Prämienverbilligung für das laufende Jahr festgelegt. Dafür werden dieses Jahr insgesamt 50.1 Mio. Franken eingesetzt. Prämienverbilligungs-Beiträge erhalten 68'267 Personen, das sind rund 40 Prozent der Bündner Bevölkerung.
Das Instrument der Prämienverbilligung bezweckt, Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Krankenpflege-Grundversicherung einen angemessenen Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen zu gewährleisten.

Rücklauf von 97 Prozent
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden stellte Anfang dieses Jahres allen ledigen Personen mit einem anrechenbaren Einkommen bis 30'000 Franken sowie allen verheirateten Personen mit einem anrechenbaren Einkommen bis 45'000 Franken und allen verheirateten Versicherten mit bis zu drei Kindern und einem anrechenbaren Einkommen bis 65'000 Franken Anmeldeformulare für die Prämienverbilligung zu. Darüber hinaus wurden Familien mit höheren anrechenbaren Einkommen und höherer Kinderzahl ebenfalls mit Anmeldeformularen bedient. Insgesamt wurden 36'926 Anmeldeformulare verschickt. Gesamthaft wurden 84'663 Versicherte, also ungefähr die Hälfte der Bevölkerung des Kantons, direkt angesprochen. Die Rücklaufquote dieser direkt zugestellten Anträge betrug rund 97 Prozent. 1997 waren 93 Prozent der versandten Formulare zurückgekommen.

48.3 Mio. Franken werden ausgerichtet
Gemäss dem von der Regierung aufgrund der eingegangenen Anmeldeformulare gefassten Beschluss erhalten 14'791 Alleinstehende insgesamt 13'934'902 Franken, 1'589 Alleinerziehende insgesamt 2'241'570 Franken, 4'075 Ehepaare insgesamt 6'649'427 Franken und 9'150 Familien insgesamt 18'310'414 Franken, Waisen insgesamt 7'068 Franken und 3'456 EL-Bezüger/innen insgesamt etwa 7'200'000 Franken Prämienverbilligungs-Beiträge.

Ende September wird ausbezahlt
Die Regierung geht davon aus, dass mit den von ihr festgelegten Prämienverbilligungen das vom Gesetzgeber gesetzte Ziel erfüllt wird, beitragsberechtigten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch eine Verbilligung der Prämien für die Krankenpflege-Grundversicherung einen angemessenen Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen zu gewährleisten.
Die Auszahlung der Prämienverbilligungs-Beiträge an die Krankenkassen, respektive wo diese auf die direkte Verrechnung mit der Prämie verzichten an die Berechtigten, erfolgt Ende September. Die Personen, welche ein AHV-Ausgleichskassen-Anmeldeformular eingereicht haben, erhalten eine Mitteilung über ihren Prämienverbilligungs-Anspruch.

Regierung unterstützt befristetes Arbeitsverbot für Asylsuchende

Um die Attraktivität des Asyllands und Arbeitsmarkts Schweiz zu vermindern, will der Bund für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverbot einführen. Die Bündner Regierung unterstützt dieses Vorhaben.
Der Zweck des schweizerischen Konzepts zur Aufnahme von Flüchtlingen besteht darin, diesen Menschen Schutz zu gewähren und wird durch das Arbeitsverbot nicht in Frage gestellt. Das befristete Arbeitsverbot ist aber als Signal an jene Personen gedacht, die künftig in die Schweiz kommen wollen, um hier zu arbeiten. In diesem Bereich liegt denn auch das Hauptargument des Bundes für die vorgesehene Massnahme. Sie soll nämlich verhindern, dass Personen wegen des attraktiven schweizerischen Arbeitsmarkts zuwandern. Es ist vorgesehen, das Arbeitsverbot mit Beschäftigungs- und Bildungsmassnahmen zu koppeln, um den möglichen negativen Auswirkungen wie Zunahme von Schwarzarbeit, höhere Delinquenz, psychische und familiäre Probleme bei längerer Beschäftigungslosigkeit entgegenzuwirken.
Die Bündner Regierung unterstützt die geplanten Neuerungen. Sie ist zudem der Ansicht, dass die Rückführungs-Programme mit einem erweiterten Arbeitsverbot wesentlich verbessert würden, indem die Attraktivität der Rückkehr grösser wäre als das Verbleiben in der Schweiz. Im Übrigen weist die Regierung u.a. darauf hin, dass 1996 viele langjährige Saisonniers und Kurzaufenthalter aus der Bundesrepublik Jugoslawien unter den Zulassungsstopp gefallen sind. Ohne Arbeitsverbot wäre der Anreiz für diese Leute gross, als Asylbewerber wieder in die Schweiz reisen, wo viele Arbeitgeber wohl bereit wären, ihre ehemaligen Arbeitnehmer erneut zu beschäftigen. Eine Öffnung des Arbeitsmarkts in diese Richtung wäre heute sicher ein falsches Signal.

Aus den Gemeinden
Die Regierung ändert den kantonalen Richtplan in Bezug auf die Umfahrung Ilanz. Neu wird an Stelle der bisher vorgesehenen Ostumfahrung eine solche im Westen festgelegt.
Die neue Gemeindeverfassung von Tumegl/Tomils wird genehmigt.

Personelles
- Martin Andreoli, geb. 1962, von Cazis, wohnhaft in Igis,
- Christian Humm, geb. 1953, von Sevelen SG, wohnhaft in Chur,
- Urs Schmocker, geb. 1954, von Beatenberg BE, wohnhaft in Felsberg, und
- Albert Thürler, geb. 1964, von Jaun FR, wohnhaft in Chur,
werden Steuerkommissäre bei der Steuerverwaltung. Sie treten ihre Stellen Anfang August 1999 (Andreoli und Humm) resp. Anfang Januar 2000 (Schmocker und Thürler) an.
- Wendelin Meyer, geb. 1954, von Buchs LU, wohnhaft in Chur, und
- Jürg Zumbühl, geb. 1971, von Oberdorf/Büren NW, wohnhaft in Chur,
werden Revisoren bei der Steuerverwaltung. Sie treten ihre Stellen Anfang November resp. Anfang Dezember 1999 an.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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