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Die Bündner Gemeinden sind für die Jahre 2000 und 2001 nach einem neuen Schlüssel in fünf Finanzkraft-Gruppen eingeteilt worden. Die Neuberechnung basiert auf dem revidierten Finanzausgleichs-Gesetz.
Die Zuteilung zu den einzelnen Gruppen zeigt folgendes Bild:
Gruppe 1: sehr finanzstark, 26 Gemeinden mit 61'731 Einwohnenden,
Gruppe 2: finanzstark, 31 Gemeinden mit 40'452 Einwohnenden,
Gruppe 3: mittelstark/mittelschwach, 52 Gemeinden mit 57'622 Einwohnenden,
Gruppe 4: finanzschwach, 50 Gemeinden mit 16'024 Einwohnenden, und
Gruppe 5: sehr finanzschwach, 53 Gemeinden mit 9'703 Einwohnenden.
Für 154 Gemeinden gibt es keine Änderung. Die übrigen 58 Gemeinden wechselten ihre Gruppe, wovon 48 ab- und nur deren 10 aufgestiegen sind. Dafür verantwortlich ist in erster Linie die gewünschte Rücknahme der Gewichtung des Steuerfusses. Gemeinden mit hohen und niedrigen Steuerfüssen liegen nun indexmässig nicht mehr so weit auseinander. Bei gut einem Dutzend grossflächiger Gemeinden bewirkte der Einbezug der Fläche eine niedrigere Indexzahl.
Weil zudem mehrere Gemeinden ihren Steuerfuss zwischen 1997 und 1999 stark angehoben haben, hat die Zahl der finanzstarken Gemeinden (Gruppen 1 und 2) per Saldo um 16 abgenommen. Obwohl diese beiden Gruppen nur 57 Gemeinden aufweisen, wohnen in diesen Gemeinden mehr als die Hälfte der Bündner Bevölkerung. Die detaillierte Übersicht wird in der heutigen Ausgabe des kantonalen Amtsblatts (Nr. 34 vom 26. August 1999) publiziert.

Neuerungen beim Wein-, Obst- und Gartenbau
Die Regierung erlässt Ausführungsbestimmungen zur Eidg. Weinverordnung und unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft zur Änderung des Konkordats über die Hochschule (bisher Technikum) für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil.
Die Ausführungsbestimmungen zur Eidg. Weinverordnung (Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein) basieren auf dem neuen Bundeserlass, der im Dezember 1998 in Kraft getreten ist. Die Eidg. Weinverordnung regelt wesentliche Teile des schweizerischen Weinmarkts. Eine markante Änderung ist dadurch eingetreten, dass für den Weinbau-Kataster nicht mehr der Bund, sondern die Kantone zuständig sind. Im Wesentlichen sieht der Entwurf für die kantonalen Ausführungsbestimmungen u.a. vor, die Kommission Mengenbegrenzung aufzuheben. An deren Stelle würde das Departement des Innern und der Volkswirtschaft nach Anhören der Berufsorganisationen von Nordbünden und der Mesolcina die maximal zulässigen Erträge pro Quadratmeter und Sorte festlegen. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte der Reb- und Weinbau-Verein Domleschg beantragt, auch das Domleschg als Produktionsgebiet aufzunehmen. Diesem Anliegen kann heute indessen nicht entsprochen werden, weil im Domleschg keine eingezonten Reblagen bestehen. Artikel 17 des Entwurfs sieht aber vor, dass die Regierung neben den bestehenden Gebieten weitere Gemeinden zu einheitlichen Produktionsgebieten zusammenfassen kann. Dies hätte im Rahmen entsprechender Bewilligungsverfahren zu geschehen, wobei vor allem auch die weinbauliche Eignung der Standorte beurteilt werden müsste.
Das Konkordat über das Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil soll geändert werden. Diese Lehranstalt wird neu Hochschule Wädenswil heissen und als Teilschule in den Verbund der Fachhochschule Zürich eingegliedert. Das Konkordat bleibt bestehen. Der Kanton Graubünden ist dem Konkordat 1976 beigetreten, es gehören ihm weitere 15 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein an. Die Änderungen des Konkordats umfassen u.a. die Aufnahme einer Reihe von neuen Studienrichtungen sowie ein teilweise neues Finanzierungsmodell.

Leistungsvereinbarung 2000 im Arbeitslosenbereich wird befürwortet
Gegenüber Bundesrat Pascal Couchepin nimmt die Bündner Regierung Stellung zum Entwurf der Leistungsvereinbarung 2000 für den Vollzug des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes. Die Vereinbarung betrifft die Bereiche Beratung und Vermittlung der regionalen Arbeitsvermittlung-Zentren (RAV) sowie arbeitsmarktliche Massnahmen. Hier sollen raschmöglichst Verbesserungen und Kosteneinsparungen erreicht werden. Die Absicht geht dahin, einen bestimmten Anteil der anrechenbaren Verwaltungskosten der kantonalen Amtsstellen, der RAV und der arbeitsmarktlichen Massnahmen einmal pro Jahr wirkungsabhängig über ein Bonus/Malus-System zu verrechnen. Die Regierung begrüsst den neuen wirkungsorientierten Leistungsauftrag als ersten Schritt in die richtige Richtung, er müsse aber unbedingt durch ein System der Globalbudgetierung und -abrechnung ergänzt werden. Den Kantonen sei ein Gesamtbetrag für die Bereiche regionale Arbeitsvermittlung, Logistik arbeitsmarktliche Massnahmen, Kurse und Programme sowie Missbrauchsbekämpfung zur Verfügung zu stellen.

Aus den Gemeinden
Unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat die nötigen Kredite spricht, wird der Genossenschaft der Markt-, Fest- und Ausstellungshalle Chur an die Kosten für das Sanieren und Modernisieren der Markthalle ein Beitrag von 500'000 Franken gewährt.
An die Mehrkosten für die Holzschnitzel-Feuerung des Gemeindehauses Filisur wird ein Beitrag von maximal 21'000 Franken ausgerichtet.
Die Teilrevision der Ortsplanung von Poschiavo wird genehmigt, jene von Tiefencastel mit Vorbehalten. Gutgeheissen wird zudem die Revision des Gemeinde-Steuergesetzes von Falera.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 1.5 Mio. Franken freigegeben (Bau- und Belagsarbeiten Albulabrücke A3a, Umfahrung Tiefencastel und Korrektion/Sanierung Kantonsstrasse samt Trottoir-Neubau in Maienfeld innerorts).
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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