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An den Kreiswahlen des Jahres 2000 werden die Kreise Chur, Fünf Dörfer und Maienfeld je einen zusätzlichen Grossrats-Sitz auf Kosten der Kreise Misox, Poschiavo und Thusis erhalten. Diese Konsequenz ergibt sich aus den kürzlich publizierten Statistiken des Bundes. Massgebend, wie die Grossrats-Sitze auf die Kreise verteilt werden, ist nämlich die schweizerische Wohnbevölkerung der Kreise auf Grund der Bundesstatistik, die jeweils im Jahr vor den Kreiswahlen publiziert wird. Bezogen auf die Kreiswahlen 2000 ist demnach auf die 1999 publizierten Zahlen, d.h. auf den Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 1998, abzustellen. Das Verteilungsverfahren (sog. Bruchzahl-Verfahren) garantiert den kleinen Kreisen einen Sitz und regelt im Übrigen die proportionale Verteilung der noch vorhandenen Sitze auf die verbleibenden Kreise. Insgesamt kommt es dabei zu den erwähnten drei Sitzverschiebungen.

Medien und Demokratie
Gegenüber dem Bund nimmt die Regierung Stellung zu den geplanten neuen Bestimmungen in der Bundesverfassung (BV), welche die Medien und pressepolitische Massnahmen betreffen. Als Basis für die Neuerungen gelten die Grundrechte der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit. Radio und Fernsehen sind in der BV bereits abgedeckt, hingegen fehlt ein spezifischer Presseartikel. Der Entwurf sieht einen Rahmenartikel vor (Art. 92bis BV), der die allgemeinen Aspekte der Medienpolitik festhält. Diesem folgen die Verfassungsbestimmungen zur Presse (Art. 92ter BV) und der bereits bestehende Radio- und Fernsehartikel (Art. 93 BV). Gemäss Entwurf will der Bund die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien sowie die Qualität journalistischer Arbeit fördern. Darüber hinaus soll er u.a. die Kompetenz erhalten, die Verleger und Veranstalter unter Umständen verpflichten zu können, die Beteiligungen an ihren Unternehmungen offen zu legen sowie ein Mediationsorgan zu schaffen, das bei Streitigkeiten zwischen Privaten im Bereich der Presse schlichten soll. Neu soll auch der Grundsatz des sog. "Öffentlichkeitsprinzips" für amtliche Akten der Bundesverwaltung festgeschrieben werden. Mit den Neuerungen bezweckt der Bund keine direkten staatlichen Markteingriffe, sondern eine gewisse Steuerung im Sinn staatspolitischer Interessen. Die Meinungsvielfalt in der Demokratie soll erhalten bzw. gefördert werden. Die neuen Verfassungs-Grundsätze müssten in einem Mediengesetz noch konkretisiert werden.
Die Bündner Regierung unterstreicht, dass eine ausgewogene Medien-Landschaft Grundvoraussetzung für eine freie und objektive Meinungsbildung und somit von zentraler Bedeutung für ein funktionierendes demokratisches Gemeinwesen ist. Sie begrüsst denn auch die Ziele, die mit der geplanten Verfassungsrevision verfolgt werden. Dabei ist sie sich allerdings bewusst, dass staatliche Massnahmen im Medienbereich heikel sind. Aus diesem Grund erscheine es richtig, dass pressepolitische Massnahmen sich vor allem indirekt, unterstützend und nicht eingreifend auswirkten. Schliesslich spiele die Wahrung der Pressevielfalt für den dreisprachigen Kanton Graubünden auch aus sprachpolitischen Gründen eine wichtige Rolle.

Aus den Gemeinden
Die Regierung stimmt dem Umbau der Liegenschaft Loestrasse 26 in Chur zu. Die ehemalige Frauenschule ist Eigentum des Kantons und wird seit Anfang August 1983 als Durchgangszentrum für Asylsuchende genutzt. Das alte Gebäude ist sanierungsbedürftig. Die Kosten belaufen sich auf rund 1.3 Mio. Franken und werden vom Bundesamt für Flüchtlinge vorfinanziert.
Gutgeheissen werden die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Paspels, Präz, Tarasp und Vaz/Obervaz sowie mit Vorbehalten die Totalrevision der Ortsplanung von Rossa.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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