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Jedes Jahr sterben in den Schweizer Rebbergen Tausende von Vögeln und Hunderte von Igeln weil sie in Rebnetzen hängen bleiben. Die Netze werden zum Schutz der Trauben vor gefrässigen sogenannten Problemvögeln wie Amseln und Stare gespannt. Allerdings unterscheiden Netze nicht zwischen Traubendieben und anderen Vögeln. Auch Greifvögel, die in den Netzen eine vermeintlich leichte Beute erspäht haben, verfangen sich in den Maschen und sterben einen qualvollen Tod.
Dieses Massaker liesse sich ohne grossen Aufwand vermeiden, wenn die Netze gut gespannt würden und keine offenen Stellen aufwiesen. Rebnetze sollen wenn immer möglich über dem Boden befestigt werden. Falls sie doch bis zum Boden reichen müssen, dürfen keine losen Netzteile auf dem Boden liegen bleiben. Und nach der Traubenernte sind die Netze unverzüglich zu entfernen.
Igel sind in der Regel nachts unterwegs. Wo Rebnetze lose auf dem Boden liegen ist die Gefahr gross, dass sie sich mit ihren Beinen, ihrem Kopf oder den Stacheln in den Maschen verheddern. Dann gibt es für sie kein Entkommen mehr. Die dünnen Fäden der Kunststoff-Netze fügen ihnen Schnittwunden bei, an denen sie qualvoll zugrunde gehen. Schwer verletzte Igel können oft nur noch getötet werden. Rebbauern, die ihre Netze unsorgfältig befestigen, sollen deshalb angesprochen und auf die Probleme hingewiesen werden.
Igel halten einen Winterschlaf. Nur in Notfällen werden Igel auch in Igelstationen überwintert. Tierfreunde vergessen aber oft, dass Igel geschützte Wildtiere sind, die sehr gut an ein Überleben im Freien angepasst sind und deshalb in Freiheit belassen werden müssen. Nicht jeder Igel, der tagsüber angetroffen wird, ist krank und muss in Obhut genommen werden! Nicht jeder kleine Igel ist ein von den Eltern verlassenes Waisenkind! Kritisch wird es für Igel erst dann, wenn sie bei gefrorenem Boden oder einer geschlossenen Schneedecke angetroffen werden. Wer Igel mag, leistet ihnen den besten Dienst, wenn er ihnen zur Überwinterung einen grossen Laubhaufen im Garten zur Verfügung stellt.
Das Halten von Igeln ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Wer im Winter einen Igel findet und die Möglichkeit hat, ihn im Garten zu überwintern, kann beim Amt für Natur und Landschaft, Rohanstrasse 5 in 7000 Chur ein entsprechendes Merkblatt beziehen. Der Gang zur Igelstation sollte nur mit kranken oder verletzten Tieren gemacht werden. Bis auf weiteres betreibt in Graubünden nur das Tierheim Chur am Rheinmühleweg 84 eine Igelstation.
Gremium: Amt für Natur und Landschaft
Quelle: dt Amt für Natur und Landschaft
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