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Für das Personal der kantonalen Verwaltung sind in den letzten Jahren diverse familienfreundliche Regelungen eingeführt worden. Da es sich meistens um Frauen handelt, die sich um die Familie kümmern, kann man auch von frauenfreundlichen Aspekten sprechen. Das grosse Potential, das in der Familienarbeit erworben wird, soll auch in die Erwerbsarbeit einfliessen und genutzt werden.
So haben veränderte Wertvorstellungen unserer Gesellschaft das im Jahre 1995 revidierte Besoldungssystem beeinflusst. In einem breiten Katalog fallen neu verstärkt ins Gewicht die Gleichstellung von Frau und Mann, die erhöhte Bedeutung der Sozialkompetenz, die Organisationserfahrung durch Führung eines Haushalts und die Erfahrung durch Familien- und Betreuungsarbeit. Diese Punkte sind bei der Bewertung der Funktionen der Verwaltung berücksichtigt worden und ergeben nun ein verändertes Bild.
Gleichzeitig mit der Besoldungsrevision wurden auch interne Richtlinien zur Anrechnung von Familienaufgaben bei der Festlegung der Lohns aufgestellt. Ein Beispiel: Eine Frau mit Familie bewirbt sich um einen neuen Arbeitsplatz. Als sogenannte Wiedereinsteigerin kann sie die vor Jahren erworbenen Zeugnisse, Diplome, Berufserfahrungen etc. vorweisen. Neu werden auch die während ihrer Familienzeit erworbenen Fähigkeiten berücksichtigt. Die verwaltungsinternen Richtlinien sehen ein relativ einfach anwendbares System vor. Es gilt der Grundsatz, dass bei jeder Funktion minimal 20 Prozent der Familienjahre angerechnet werden. Bei Funktionen mit grosser Ähnlichkeit zu den Familienaufgaben z.B. Sozialpädagogin, Kindergärtnerin etc. werden bis zu 60 Prozent der Familienjahre berücksichtigt. Diese Mischrechnung aus Berufs- und Familienerfahrung wird beim Festsetzen des Lohns berücksichtigt. Immer wird auch mit den Löhnen von gleichen oder ähnlichen Positionen innerhalb der Verwaltung verglichen. Selbstverständlich spielt auch der momentane Arbeitsmarkt eine Rolle. Das beschriebene System honoriert die Familienerfahrungen zu Gunsten der Wiedereinsteigerin. Ebenso wichtig ist es, die vielfältigen Qualitäten einer Wiedereinsteigerin auch als Chance für den Arbeitgeber zu sehen.
Auch das Anfang 1998 neu eingeführte Arbeitszeit-Reglement enthält familienfreundliche Aspekte. Für Mitarbeitende mit gleitender Arbeitszeit ergibt sich ein Spielraum, der es erlaubt, gewisse Betreuungspflichten wahrzunehmen. Während der Blockzeiten haben grundsätzlich alle Mitarbeitenden anwesend zu sein. Die übrige Arbeitszeit, die Gleitzeit, kann nach bestimmten Regelungen und in Absprache selbstständig eingeteilt werden. Weiter ist es für viele Mitarbeitende in Absprache mit den Vorgesetzten möglich, eines der elf Arbeitszeitmenüs zu wählen. Diese Menüs erlauben es, mit entsprechender Lohnreduktion die wöchentliche Arbeitszeit zu senken oder zusätzliche Freitage zu beziehen. Die Varianten sind auch kombinierbar. Die wöchentliche Arbeitszeit kann bis auf 40 Stunden abgesenkt und es können fünf oder zehn zusätzliche Freitage bezogen werden. Dank dieser Arbeitszeitmenüs können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne grosse Begründung in einem bescheidenen Rahmen teilzeitlich zu Gunsten der Familie arbeiten.

Gremium: Begleit- und Impulskommission für Gleichstellungs-Fragen
Quelle: dt Begleit- und Impulskommission für Gleichstellungs-Fragen
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