Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Arbeiten an der Totalrevision der Kantonsverfassung kommen gut voran. Fünf thematische Arbeitsgruppen haben ihren Auftrag fristgerecht erfüllt und legen der Verfassungskommission einen formulierten Entwurf vor. Dieser wird von den Gutachtern Tobias Jaag und Tomas Poledna von der Universität Zürich auf Widersprüche und Unebenheiten geprüft und anschliessend von der Kommission beraten.
Gestützt auf einen ersten Entwurf der beiden Gutachter haben die Arbeitsgruppen alle Fragen eingehend beraten und einen eigenen Entwurf erarbeitet. Dieser bildet die Grundlage für die Beratungen in der Verfassungskommission. Wesentliche Diskussionspunkte bilden etwa folgende Fragen:
- Nach welchen Regeln sollen die Wahlen in den Grossen Rat erfolgen?
- Wie hat eine effiziente und sachgerechte Gliederung des Kantons auszusehen? Sind Regionen zu bilden oder reichen die bestehenden Organisationsstrukturen auch in Zukunft aus? Welche Stellung kommt den Kreisen zu?
- Welche Instrumente ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern eine optimale und effiziente Mitwirkung bei staatlichen Entscheidungen?
Ziel der Verfassungsrevision ist ein Grundgesetz, das dem heutigen Verständnis der Bevölkerung des Kantons entspricht. Der Staat muss auch in Zukunft handlungsfähig sein und die kommenden Probleme lösen können. Die Staatsorganisation ist dabei bürgernah und bürgerfreundlich auszugestalten.
Auf der von den Arbeitsgruppen unterbreiteten Grundlage wird die Kommission ihren Verfassungsentwurf zuhanden der Regierung erarbeiten. Die Arbeiten der Kommission sollten bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Im Jahr 2000 können alle interessierten Personen und Organisationen im Rahmen eines breiten Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf für eine neue Kantonsverfassung Stellung nehmen.
Die Verfassungskommission wurde von der Regierung eingesetzt, um einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten und einen erläuternden Bericht dazu zu verfassen. Sie steht unter dem Vorsitz von Regierungsrat Peter Aliesch. Die Zusammensetzung der 30-köpfigen Kommission ist breit abgestützt und trägt der Vielgestaltigkeit des Kantons Rechnung.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Verfassungskommission
Neuer Artikel