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Die Regierung hat beschlossen, dass der Kanton Graubünden der schweizerischen Bundesversammlung eine Standesinitiative unterbreitet. Der Vorstoss bezweckt, ungerechtfertigte Prämienerhöhungen im Bereich der Krankenkassen zu verhindern.
Im Zusammenhang mit dem Rückzug der Visana-Krankenversicherung aus verschiedenen Kantonen, darunter auch aus Graubünden, zeigte sich ein Systemmangel des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Wechseln Versicherte nämlich ihre Krankenkasse, bleiben die von ihnen mitfinanzierten anteiligen Rückstellungen und Prämien bei der bisherigen Versicherung. Die neue Versicherung muss diese Rückstellungen und Reserven neu finanzieren. Dies hat den Effekt, dass die Prämien in die Höhe getrieben werden. Ähnlich unerwünschte Auswirkungen ergeben sich beim freiwilligen Versicherungswechsel und beim Wechsel zu einer anderen Versicherungsform innerhalb der gleichen Kasse. Sowohl beim Wechsel der Versicherung wie bei jenem der Versicherungsform bewirkt das KVG Mutationsgewinne zu Lasten der versicherten Person. Die Regierung erachtet es als angezeigt, mittels einer Standesinitiative der Bundesversammlung im Rahmen der laufenden KVG-Revision die Aufnahme eines neuen Artikels 60a zu beantragen. Dieser soll die Problematik einer systemgerechten Lösung zuführen und lautet wie folgt:
Absatz 1: Beim Wechsel des Versicherers überträgt der bisherige Versicherer die anteiligen Reserven und die durch den wechselnden Versicherten nicht beanspruchten anteiligen Rückstellungen auf den neuen Versicherer.
Absatz 2: Beim Wechsel des Versicherten in eine andere Versicherungsform beim gleichen Versicherer überträgt der Versicherer die anteiligen Reserven und die durch den wechselnden Versicherten nicht beanspruchten anteiligen Rückstellungen auf die neu gewählte Versicherungsform.
Absatz 3: Dieser Artikel tritt rückwirkend auf den 1. Juli 1998 in Kraft.

Steueramnestie wird teilweise befürwortet

Die Regierung befürwortet im Grundsatz den Vorschlag des Bundes, eine individuelle Steueramnestie im Sinn einer straflosen Selbstanzeige einzuführen. Die Haftung der Erben für Steuerhinterziehungen des Erblassers dürfe jedoch nicht entfallen.
Nach dem Vorentwurf des Bundes sollen natürliche Personen einmal im Leben und juristische Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen Verfehlungen selbst anzuzeigen. Die Ständerats-Kommission für Rechtsfragen schlägt vor, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und jenes über die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden entsprechend zu ändern. Die Steueramnestie würde einzig die Strafsteuern umfassen, Nachsteuern inklusive Verzugszinsen wären zu bezahlen. Nach Meinung der Bündner Regierung soll die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige nur bei der Steuerhinterziehung möglich sein, nicht jedoch beim Steuerbetrug. Zudem wird in der Stellungnahme an den Bund ausgeführt, eine Steueramnestie könne nur dann ins Auge gefasst werden, wenn sie dazu führt, dass die hinterzogenen Vermögenswerte möglichst umfassend deklariert werden. Hinsichtlich der Frage, ob jegliche Haftung der Erben für Steuerhinterziehungen, die der Erblasser oder die Erblasserin begangen hat, entfallen soll, möchte die Regierung die Erbenhaftung für rechtskräftig festgesetzte Bussen nicht aufheben.

Informatik-Handelsmittelschule, ein neues Bildungsangebot
Graubünden beteiligt sich am Pilotprojekt

"Informatik-Handelsmittelschule". Dieses stellt eine schweizerische Neuheit in der Berufsbildung dar und soll an den Kantonsschulen Chur, Winterthur und Frauenfeld realisiert werden. Ab dem Schuljahr 2000/01 werden für vorläufig vier Jahre Ausbildungsplätze im Bereich der Applikationsinformatik in Verbindung mit einer kaufmännischen Grundausbildung geschaffen. Die Ausbildung inklusive einjähriger Praxisaufenthalt wird vier Jahre dauern. Wer die Pilotausbildung machen will, muss eine Aufnahmeprüfung in die Handelsmittelschule und einen Eignungstest bestehen. Abgeschlossen wird das Studium mit der kaufmännischen Berufsmatura und dem eidg. Fähigkeitsausweis für Informatiker/innen. In Graubünden arbeiten drei Partner im Pilotprojekt eng zusammen: Handelsmittelschule der Kantonsschule (kaufmännische Grundausbildung), gewerbliche Berufsschule Chur (Informatikausbildung) und Swisscom (Einführungskurse). Der berufspraktische Teil im Bereich Informatik erfolgt in einer Unternehmung nach eigener Wahl.

Flüelapass wird im Winter geschlossen

Nachdem das Prättigau und das Unterengadin durch die "rollende Strasse" des Vereinatunnels verbunden sind, wird die Flüelapass-Strasse künftig jeweils im Winter geschlossen bleiben. Sie wird nur so lange offengehalten, als dies die Witterung und die Verkehrssicherheit zulassen. Zudem bleiben folgende Pässe gemäss analoger Regelung im Winter geschlossen: Albula, Fuorcla di Livigno, Lukmanier, Oberalp, San Bernardino, Splügen und Umbrail. Am Berninapass wird der Winterdienst bis auf Weiteres nicht vom Kanton selbst ausgeführt, sondern Dritten gegen Vergütung der Kosten gestattet.

Aus Regionen und Gemeinden

Um die Schäden, die durch Lawinen und Unwetter in der Zeit von Februar bis Juni 1999 sowie im September 1999 verursacht worden sind, raschmöglichst zu beseitigen, wird die zweite Kreditetappe des Globalprojekts für forstliche Instandstellungen im Gesamtbetrag von 4.3 Mio. Franken genehmigt. Besonders stark betroffen sind die Regionen Prättigau/Davos, Schanfigg, Mittelbünden und Unterengadin.
Die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Ardez (betreffend die Fraktion Bos-cha) und von Fürstenau werden mit Vorbehalten genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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