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Die Justizkommission des Grossen Rats des Kantons Graubünden hat an ihrer letzten Sitzung die Petition Mario Murgovski behandelt. Mit der Petition, die für die bevorstehende Novembersession traktandiert ist, beantragen 141 unterzeichnende Personen, dass Mario Murgovski bei seiner Mutter in Sent bleiben dürfe und dort die Schule besuchen könne. Sie erachten eine Ausweisung als unmenschlich und völlig unverhältnismässig.
Die Justizkommission beantragt dem Grossen Rat, die Petition zur Kenntnis zu nehmen, ohne jedoch auf die Entscheide der Fremdenpolizei und des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements einzugehen. Aufgrund der grossrätlichen Verordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung ist die Fremdenpolizei die kantonal zuständige Behörde, welche über die Erteilung und den Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen zu entscheiden hat. Die Justizkommission hat davon Kenntnis genommen, dass der negative Entscheid der Fremdenpolizei vom Departement bestätigt wurde. Ein Weiterzug an das Verwaltungsgericht erfolgte nicht. Der Grosse Rat des Kantons Graubünden steht in den fremdenpolizeilichen Belangen ausserhalb des vorgesehenen Rechtsmittelwegs, weshalb ihm keine Überprüfungs- oder Weisungsbefugnisse im Einzelfall zustehen. Er hat dementsprechend auch nicht die Kompetenz, einzelne Verwaltungsakte zu kontrollieren, aufzuheben, abzuändern oder zu bestätigen.
Gremium: Justizkommission
Quelle: dt Justizkommission
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