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Die Regierung legt die Bürozentren und Aussenstellen für die vor einem Jahr geschaffenen fünf Waldregionen fest. Der neuen Aufgabenverteilung zwischen der Zentrale und den Regionen wie auch jener innerhalb der Regionen wird zugestimmt.
Im Rahmen der Neuorganisation sind die Bürozentren und Aussenstellen wie folgt festgelegt worden:

 

Region/
Regionalleiter
Zentrum Aussenstellen

Umgesetzt bis

Bemerkungen
Surselva
Arthur Sandri
Ilanz Disentis

2003

Ilanz
Neubau Werkhof
Rheintal/ Schanfigg
Reto Hefti
Tamins Maladers

2000

Herrschaft/
Prättigau/Davos

Gion Caprez
Schiers -

2001

Mittelbünden/
Moesano

Christian Barandun
Tiefencastel Roveredo
Andeer

2001

Südbünden
Markus Stadler
Zuoz Vnà
Valchava
Poschiavo

2002


Die Umsetzung und damit der Bezug der neuen Büros soll 2003 abgeschlossen sein.
Bei der Neuverteilung der Aufgaben geht es in der Hauptsache darum, dass die Regionen einerseits die Betreuung der Gemeinden sicherstellen, andererseits in den Spezialgebieten Projektwesen, Naturgefahren, Betriebsberatung, Naturschutz im Wald und Wald + Wild kompetente Spezialisten anbieten können. Auch die Zentrale (das Forstinspektorat) wird neu organisiert. Die Geschäftsleitung wird wieder auf den Forstinspektor und seinen Stellvertreter reduziert und die Aufteilung in Sektionen soll im Jahr 2000 ersetzt werden durch fachspezifische Bereiche. Eine weitere Aufgabe wird es sein, die Abläufe so zu gestalten, dass kurze Wege von der Zentrale zu den Regionen geschaffen werden.
Das Einarbeiten in die neuen Aufgabenbereiche erfolgt im Jahr 2000, damit die neuen Verantwortungen Anfang 2001 wahrgenommen werden können.

Energiegesetz wird revidiert

Das Bündner Energiegesetz muss dem übergeordneten Bundesrecht angepasst werden. Neben zahlreichen redaktionellen Überarbeitungen ist als materielle Neuerung zu erwähnen, dass die verbrauchsabhängige Abrechnung für Heiz- und Warmwasser-Kosten in bestehenden Bauten abgeschafft werden soll. Sie bleibt aber für zentral beheizte Neubauten mit mindestens fünf Wärmebezügern zwingend. Zudem werden einzelne Förderungsmassnahmen für öffentliche Bauten neu gewichtet, während sämtliche Steuererleichterungen im Zusammenhang mit Energiespar-Massnahmen wegfallen. Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für eine Teilrevision des Energiegesetzes sowie der dazugehörenden grossrätlichen Vollziehungsverordnung. Das Parlament wird das Geschäft voraussichtlich in der Märzsession 2000 behandeln.

Regionale Arbeitsvermittlungs-Zentren bekommen Leistungsauftrag

Der Bund hat die Funktionsweise und Wirkung der regionalen Arbeitsvermittlungs-Zentren (RAV) aller Kantone untersuchen lassen. Dabei schneidet der Kanton Graubünden gut ab. Gesamtschweizerisch wird festgestellt, dass sich mit geeigneten Massnahmen allerdings noch einiges verbessern lässt. Der Bund schliesst daher mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen ab, die klare Aufträge für die RAV enthalten. Die Regierung hat das Departement des Innern und der Volkswirtschaft beauftragt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Dies geschieht vorerst für ein Versuchsjahr, in dem die Weiterentwicklung des Leistungsauftrags mitverfolgt werden soll. Wird die Vereinbarung in dieser Zeit nicht gekündigt, beträgt deren Laufzeit drei Jahre.
Der Bund will den Vollzug des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes (AVIG) verbessern und schlägt deshalb eine Revision des AVIG vor. In ihrer Stellungnahme dazu betont die Regierung, dass trotz Kassenvielfalt ein Kassen-Leistungsauftrag zu entwickeln ist, der die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitslosen-Kassen und den übrigen Vollzugsstellen des AVIG verbessert. Trotz politischer Brisanz muss alles daran gesetzt werden, das Potenzial an Synergien zu nutzen, das innerhalb vieler kantonaler Arbeitsämter brach liegt, und damit Geld zu sparen. Im Übrigen muss verhindert werden, dass Arbeitslosen-Kassen ihre nicht messbaren Beratungs-Dienstleistungen abbauen und damit die Zusammenarbeit mit den anderen Vollzugsstellen des AVIG erschwert wird.
Mit Bezug auf eine rein technische Anpassung des AVIG, die sich auf die Stellung der Vollzugsorgane und deren Verantwortlichkeit und Entschädigung bezieht, beantragt die Regierung, auf diese Revision jetzt zu verzichten und sie mit der grundlegenden AVIG-Revision 2003 zu verbinden.

Regierung verteilt 428'400 Franken aus der "Schnapssteuer"

Der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit und des Ausschanks von gebrannten Wassern wird je zur Hälfte für gemeinnützige Zwecke und für das Fördern des Fremdenverkehrs verwendet. Zu Gunsten von gemeinnützigen Zwecken werden 428'400 Franken verschiedenen Organisationen, Institutionen und Projekten zur Verfügung gestellt, u.a. Kinder und Schulheimen, Behindertenorganisationen und -einrichtungen sowie Selbsthilfe-Organisationen.

Ereignis-Verordnung des Bundes wird unterstützt

Gegenüber Bundesrat Moritz Leuenberger äussert sich die Regierung positiv zum Entwurf für eine Ereignis-Verordnung des Bundes (ERV). Im Wesentlichen zielen die vorgesehenen Neuerungen darauf ab, analog zum Flugverkehr eine unabhängige Unfall-Untersuchungsstelle für Grossereignisse im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu schaffen (Untersuchung und Auswertung von grossen und schweren Unfällen, Ereignissen und Störungen im Bereich der Eisenbahnen, der Schifffahrt sowie der Auto-, Bus- und Seilbahn-Unternehmen). Erst eine von der Aufsichtsbehörde unabhängige Unfall-Untersuchungsstelle erfüllt die gestellten Anforderungen an die Unabhängigkeit sowie an die Fachkompetenz. Das Erfassen, Untersuchen und Auswerten von sicherheitsrelevanten Ereignissen im öffentlichen Verkehr hat einen wesentlichen Beitrag zur Unfallverhütung zu leisten. Die Regierung stimmt der Revisionsvorlage zu, weist aber auf darauf hin, dass betreffend Zusammenarbeit zwischen Unfall-Untersuchungsstelle und kantonalen Strafuntersuchungs-Behörden sowie betreffend Kostenverrechnung noch Unklarheiten bestehen.

Aus Regionen und Gemeinden

Der regionale Richtplan Schanfigg, Teil Landschaftsschutz, wird mit Vorbehalten genehmigt.
Die Teilrevision der Ortsplanung von Celerina/Schlarigna wird mit Vorbehalten genehmigt, jene von Domat/Ems vorbehaltlos.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von 957'000 Franken freigegeben (Projektleitung Umfahrung Roveredo, Instandsetzung der Galerie Trögli an der A13c zwischen Thusis und Zillis sowie Instandsetzung und Verbreiterung der Hohen Brücke zwischen St. Martin und Vals).

Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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