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Der Kanton will eine klare Gesetzesgrundlage dafür schaffen, dass Kinder mit Behinderungen neben den bestehenden internen und externen Sonderschulen auch die Volksschule besuchen können.
Die Integration von Kindern mit Behinderungen in die öffentlichen Kindergärten und Schulen hat in den letzten Jahren auch in Graubünden immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die bisherige Ausbildung in den öffentlichen und privaten Sonderschulen soll daher auf Gesetzesstufe durch die Möglichkeit der Sonderschulung im Rahmen der öffentlichen Volksschulen ergänzt werden. Auf Kindergartenstufe ist die Möglichkeit der Integration bereits seit 1993 im Gesetz verankert. Um die Rechtsgrundlagen für diesen klaren Trend der Zeit auch im Schulbereich zu schaffen und um die Sonderschul-Finanzierung losgelöst von der Regelung der eidgenössischen Invalidenversicherung regeln zu können, wird eine Teilrevision des kantonalen Behindertengesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Frist läuft bis Mitte Juni 1999.

Grenzüberschreitende Flugrettung erleichtern
Die Schweiz und Österreich beabsichtigen, demnächst ein Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu schliessen. Dieses hat für den Grenzkanton Graubünden grosse Bedeutung. Die entsprechenden Bemühungen werden vom Kanton denn auch mit Nachdruck unterstützt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass auch die gegenseitige grenzüberschreitende Flugrettung mit Helikoptern ein prioritäres Anliegen ist. Gerade in diesem Bereich müssen unnötige bürokratische Hürden beseitigt werden. Gestützt auf ein Zusatzprotokoll eines ähnlichen Abkommens zwischen der Schweiz und Italien hat Graubünden im Frühjahr 1998 mit der Provinz Bozen-Südtirol/Alto Adige eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Flugrettung abgeschlossen, die sich in der Praxis sehr gut bewährt. Die Regierung regt daher an, beim Abkommen mit Österreich auf ein analoges Zusatzprotokoll hinzuwirken.

Änderung bei der Jagdprüfung
Wer das Jagdpatent erwerben will, muss eine Eignungsprüfung machen. Diese umfasst auch das Schiessen mit Kugel und Schrot. Hinsichtlich der Schrotflinte erfährt die Prüfung eine kleine Änderung. In den letzten Jahren sind die Laufhasen-Anlagen wesentlich verbessert worden. Neu kann sowohl das vordere als auch das mittlere Kippfeld als Treffer anerkannt werden. Damit wird die zu treffende Fläche gegenüber der bisherigen Regelung etwa verdoppelt. Während die Mindestanforderung bisher bei sechs Treffern lag, müssen neu sieben von insgesamt zehn Schüssen Treffer sein. Durch diese Neuerung wird die Schiessprüfung mit der Jagdflinte gesamthaft gesehen nicht erschwert. Keine Änderungen gibt es im Bereich der Prüfung mit dem Jagdgewehr (Kugel) sowie bei den Bestimmungen über das Wiederholen der Schiessprüfung.

Schlauchboot-Fahrten besser reglementieren
Gewerbsmässige und nicht-gewerbsmässige Schlauchboot-Fahrten auf Bündner Gewässern sollen den gleichen Beschränkungen unterliegen, sofern gleichartiges Bootsmaterial benützt wird. Dies ist eine der Neuerungen, die im Entwurf für ein neues Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnen-Schifffahrt enthalten ist. Der Kanton eröffnet die Vernehmlassung zu diesem Erlass. Die Revision zielt vor allem darauf ab, die Bündner Schifffahrts-Gesetzgebung dem Bundesrecht anzupassen und das Befahren der Fliessgewässer mit Schlauchbooten (sog. Riverrafting) zu reglementieren. Das Bundesrecht geht neu von der grundsätzlichen Schifffahrts-Freiheit aus, während früher der Grundsatz des allgemeinen Schifffahrts-Verbots galt. Der Entwurf des kantonalen Einführungsgesetzes nennt deshalb ausdrücklich jene Fliessgewässer, für welche ein absolutes Fahrverbot gilt.

Vernehmlassungen an den Bund
Gegenüber Bundesrat Koller nimmt die Regierung Stellung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über genetische Untersuchungen von Menschen. Solche Untersuchungen sind nur unter klar umschriebenen Voraussetzungen statthaft, z.B. wenn sie der Familienplanung oder der Identifizierung dienen. Die Regierung erachtet den Entwurf als zeitgemässe Lösung.
Gegenüber Bundesrat Adolf Ogi äussert sich die Regierung zum Entwurf für eine Teilrevision des Militärgesetzes (Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung). Dieser umfasst insbesondere auch den Bereich der bewaffneten schweizerischen Verbände im Friedensförderungs-Dienst im Ausland. Die Regierung erachtet es als politisch riskant, diese Fragen abzuhandeln, bevor ein neuer sicherheitspolitischer Bericht vorliegt und die Umrisse der neuen Armee bekannt und akzeptiert sind.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung von Pontresina und mit Vorbehalten jene von Trimmis.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund fünf Mio. Franken freigegeben.

Personelles
Chasper Stupan, geb. 1947, von und in Ardez, wird per Anfang Mai 1999 Obmann der Schätzungskommission 6, Scuol.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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