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Aufgrund der Medienmitteilung der Gruppo MASIM (Movimento apartitico salvaguardia interessi del Moesano) vom 19. Januar 1999 sieht sich das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement zu folgender Richtigstellung veranlasst:
Es ist nicht richtig, dass der Kanton Graubünden mit dem Kanton Tessin eine Vereinbarung über die stationäre Betreuung der Bevölkerung des Moesano in der Clinica psychiatrica cantonale in Mendrisio abgeschlossen hat. Richtig ist vielmehr, dass derzeit Verhandlungen über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung geführt werden. Über den Abschluss der Vereinbarung wird die Regierung demnächst in Würdigung der aus der Vereinbarung resultierenden Kosten befinden.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Sanitätsdepartement
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