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(Bezug der Fischereipatente für die Fischereisaison 1999)
Mit dem Erwachen des Frühlings schmelzen Schnee und Eis und bei den Fischern und Fischerinnen erwacht die Vorfreude. Zur Vorbereitung der bevorstehenden Fischereisaison gehört auch das Lösen des Fischereipatents.
Neu werden in diesem Jahr alle Patente durch die Fischereiaufsicht und das Pass- und Patentbüro ausgegeben. Im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 8. April 1999 sind Ausgabeorte, Daten und Zeiten des Patentbezugs nach Fischereibezirken publiziert.
Zum Bezug des kantonalen Patentes sind in diesem Jahr (noch) Personen berechtigt, die u.a. das 16. Altersjahr erfüllt haben. Eine Revision dieser und anderer Bestimmungen ist zur Zeit im Gange, jedoch noch nicht rechtskräftig.
Gremium: Jagd- und Fischerei-Inspektorat Graubünden
Quelle: dt Jagd- und Fischerei-Inspektorat
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