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Die Bündner Regierung befürwortet die Programm-Plattform mit "Tele Südostschweiz AG" und "Tele Rätia Service". Geplant sind ein regionales Fernseh-Teilprogramm und ein Bildschirm-Infoservice.
Wenn es nach dem Fahrplan der Initianten geht, soll das Lokal-TV "Tele Südostschweiz" bereits im August 1999 auf Sendung gehen. Ende Februar 1999 ging ein entsprechendes Konzessionsgesuch an das Bundesamt für Kommunikation in Biel, nachdem Anfang desselben Monats die "Südostschweiz Service AG" als Trägerschaft des Lokalfernseh-Projekts gegründet worden war.
Folgende vier Gesellschaften sind zur Zeit zu je einem Viertel an der "Südostchweiz Service AG" beteiligt: -
Tele-Rätia AG, Verbreiterin von ausländischen Fernsehprogrammen in Graubünden,
-Radio Grischa AG, grösstes Bündner Privatradio,
-Radio Piz AG, Privatradio für das Engadin und die Bündner Südtäler, und
-Gasser Holding Chur AG, Verlegerin u.a. der Tageszeitung "Die Südostschweiz".
Es ist vorgesehen, weitere Aktionäre aufzunehmen.
Das Lokalfernseh-Projekt "Tele Südostschweiz" soll zunächst in Graubünden und Glarus aufgebaut und in der Folge schrittweise auf die ganze Südostschweiz (Schwyz, südlicher Teil St. Gallen, Fürstentum Liechtenstein) ausgedehnt werden.
Geplant ist damit das erste Bündner Regional-Fernsehprogramm mit Bildschirm-Text. "Tele Südostschweiz" will vorwiegend Diskussionssendungen zu aktuellen Themen oder Gespräche mit prominenten Gästen produzieren. In den Sendepausen resp. zwischen den Wiederholungen soll rund um die Uhr ein Bildschirmtext-Service zur Verfügung stehen, der von der "Tele Rätia Service" betreut wird. Die Sendungen und Dienstleistungen von "Tele Südostschweiz" resp. von "Tele Rätia Service" sollen auf dem gleichen Kanal (vorerst) drahtlos terrestrisch verbreitet werden.
Die Regierung unterstützt in ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Kommunikation das Konzessionsgesuch der "Tele Südostschweiz AG" für ein regionales Fernseh-Programm kombiniert mit einem Bildschirm-Service der "Tele Rätia Service".
Der Kanton Kanton Graubünden hält über 80 Prozent der Aktien der "Tele Rätia AG", während sich die restlichen auf Gemeinden, Kreise und Regionalverbände verteilen. Der ursprüngliche Zweck der "Tele Rätia AG" bestand darin, den Kanton drahtlos mit mindestens drei ausländischen Fernseh-Programmen zu versorgen. Heute bedient die Gesellschaft über ihren Grundauftrag hinaus einen grossen Teil der nicht im Kabelnetz versorgten Gemeinden mit den Programmen der Lokalradios Grischa und Piz. Sie möchte ihr telematisches Angebot in Zukunft deutlich verbessern. Mit der Gründung der "NetCom Graubünden AG" und der Beteiligung an der "Südostschweiz Service AG" hat die "Tele Rätia AG" erste wichtige Schritte zur Umsetzung ihres neuen strategischen Ansatzes im liberalisierten Telekommunikations-Markt eingeleitet. Die Regierung befürwortet diese Entwicklung. Sie ist zuversichtlich, dass damit verhindert werden kann, dass der Kanton Graubünden medienmässig ins Abseits gerät.
Um die kantonalen Interessen optimal wahren zu können, ersucht die Regierung die "Tele Rätia AG", die zuständigen kantonalen Stellen verstärkt in den Entscheidfindungs-Prozess der "NetCom Graubünden AG" und der "Südostschweiz Service AG" einzubeziehen. Nicht anfreunden kann sich die Regierung mit dem Umstand, dass die Geschäftsführung der "Tele Rätia AG" auch jene der privaten Fernseh-Produktionsgesellschaft "Tele Südostschweiz" übernehmen soll. Sie verlangt daher, die operative Führung im Bereich der "Tele Rätia AG" und der "Tele Südostschweiz" klar zu entflechten.

Änderungen bei den Lohnzulagen der Lehrerinnen und Lehrer
Im Rahmen der Sparmassnahmen werden gewisse Kantonsbeiträge an die Besoldung von Lehrkräften und Kindergärtnerinnen gestrichen resp. reduziert. Im Herbst 1998 hat der Grosse Rat eine Teilrevision der Verordnung über die Besoldung der Volksschul-Lehrkräfte und Kindergärtnerinnen genehmigt. Damit werden drei Sparmassnahmen des Massnahmenplans "Haushalts-Gleichgewicht 1999" umgesetzt. Konkret handelt es sich um drei verschiedene Kantonsbeiträge an die Gemeinden. Der Beitrag an die Wegentschädigung für Handarbeits-Lehrerinnen und die Beiträge für besondere Sozialzulagen für Lehrkräfte der Volksschule werden aufgehoben und die Pauschalbeiträge an die Besoldung von Volksschul-Lehrkräften und Kindergärtnerinnen werden um ein Prozent ab 2000 und um ein weiteres Prozent ab 2001 reduziert. Diese Neuerungen treten Mitte August 1999 in Kraft.

Straffere Katastrophenhilfe
Das kantonale Gesetz über die Katastrophenhilfe (KHG) ist seit 1990 in Kraft. In der Zwischenzeit wurden auf Bundesebene das Zivilschutz-Leitbild verabschiedet und das Zivilschutz-Gesetz sowie das Schutzbauten-Gesetz revidiert. Damit ist die Zivilschutz-Reform 95 eingeleitet worden. Diese Neuerungen machen es nötig, auch das KHG entsprechend anzupassen. Die Regierung eröffnet die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des KHG, welche Teil des Regierungsprojekts "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung" (VFRR) bildet.
Auf Stufe Kanton und Regionen bestehen heute ein kantonaler und drei regionale Führungsstäbe. Letztere sind aber nie zum Einsatz gekommen. Der Einsatz der erforderlichen Mittel und Massnahmen wurde stets vom kantonalen Führungsstab koordiniert. Überdies sind die Führungsnetze der Kantonspolizei, des Tiefbauamts sowie die zivilen Verbindungsnetze (Natel) kontinuierlich ausgebaut worden. Diese Netze stellen die Verbindung zu den Gemeinden sicher. Hilfe kann direkt beim kantonalen Führungsstab angefordert werden. Aus diesem Grund rechtfertigt es sich, die drei regionalen Führungsstäbe aufzuheben. Damit kann gleichzeitig darauf verzichtet werden, 70 nebenamtliche Stabsangehörige auszubilden. Andererseits werden Ausbildung und Zusammenarbeit zwischen den Gemeinde-Führungsstäben und jenem des Kantons intensiviert. Wie bis anhin bestimmt die Regierung die funktionelle Zusammensetzung des kantonalen Führungsstabs.

Gestärkte Gemeindeautonomie
Ebenfalls im Rahmen des Projekts VFRR wird die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Gemeindegesetzes eröffnet. Gleichzeitig sollen das Gesetz über die Feststellung von politischen Gemeinden und jenes über die Verwendung von Korporationsvermögen aufgehoben werden. Im Gemeindegesetz nimmt der Kanton verschiedene Kompetenzen für sich in Anspruch oder schränkt den Handlungs-Spielraum der Gemeinden in Bereichen ein, die sie ebenso gut selber wahrnehmen und in denen sie Lösungen treffen können, die ihren Verhältnissen angepasst sind. Die Teilrevision trägt der Dezentralisierung Rechnung und bringt damit für die Gemeinden eine stärkere Autonomie. So soll z.B. jede Gemeinde (und nicht nur die "grösseren") selbst darüber entscheiden können, ob sie einen Gemeinderat einführen will oder nicht. Der Erlass soll gestrafft und modernisiert werden. Hingegen sind bei der Bürgergemeinde bzw. bei der Oberaufsicht über die Gemeinden vorerst keine Änderungen vorgesehen.

Flexiblere Gebäudeversicherung
Weiters wird eine Teilrevision des Gesetzes über die Bündner Gebäudeversicherung in die Vernehmlassung geschickt, auch diese im Rahmen des Projekts VFRR. Die Verordnungskompetenz wird vom Grossen Rat auf die Regierung verlagert, womit die technische Umsetzung des Erlasses wesentlich flexibler wird. Ferner sollen neu Selbstbehalts-Lösungen mit entsprechendem Prämiennachlass angeboten werden können. Solche Möglichkeiten bewähren sich bereits in verschiedenen Kantonen. Eine wichtige Verbesserung bildet sodann die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Abbruch- und Räumungskosten auf 20 Prozent des Versicherungswerts (bisher 20 Prozent der Schadenssumme). Die Verordnung über die Feuerpolizei und das Feuerwehr-Wesen soll auch weiterhin vom Grossen Rat erlassen werden, allerdings in entschlackter, konzentrierter und präzisierter Form.

Entbehrliche Hundesteuer
Das kantonale Gesetz über die Erhebung einer Hundesteuer aus dem Jahr 1871 sieht eine Abgabe von vier Franken vor. Die Hundesteuer wird heute im Wesentlichen von den Gemeinden und Kreisen erhoben. Auf eine zusätzliche, minime kantonale Hundesteuer kann ohne weiteres verzichtet werden. Die Kreise und Gemeinden werden allerdings ihre Gesetzgebung dahingehend überprüfen müssen, ob sie nach Abschaffung der kantonalen Bestimmungen über eine genügende Rechtsgrundlage verfügen, um eigenständige Lösungen zu treffen.

Bericht über Opferhilfe
Gegenüber dem Bundesamt für Justiz erstattet die Regierung einen Zwischenbericht zur Opferhilfe (Hilfe an Opfer von Straftaten) in den Jahren 1997 und 1998. Dabei wird ausgeführt, dass die Nachfrage steigt und von den beiden Beratungsstellen Chur und Samedan abgedeckt wird, deren Personal aufgestockt wurde. 1998 ist zudem ein 24-Stunden-Pikettdienst eingerichtet worden, der über die Telefonnummer 081-257 30 30 erreichbar ist. Hinsichtlich des Bundesgesetzes über die Opferhilfe wird ausgeführt, dass dieses dringend revidiert werden sollte, um einen einheitlichen Vollzug und einen zweckmässigen Einsatz zu gewährleisten.

Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt das Integralprojekt "Bergün-Filisur rechts" mit einem Kostenvoranschlag von rund 5.1 Mio. Franken. Die rechtsseitige, sehr steile und felsige Talflanke zwischen Bergün und Filisur wird sowohl von der Albulapass-Strasse wie von der Rhätischen Bahn (RhB) durchquert. Die dortigen Schutzbauten wie auch der Schutzwald sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre umfassend saniert werden.
Ein weiteres Integralprojekt, das gutgeheissen wird, betrifft den Igiser Heimwald. Es bezweckt, stabile, naturnahe Wälder mit standortgerechten Baumarten zu fördern, um alle Waldfunktionen, insbesondere den Schutz vor Steinschlag, Rüfen und Lawinen erfüllen zu können. Das ebenfalls auf fünf Jahre ausgelegte Projekt rechnet mit Kosten von rund einer Million Franken.
Das Projekt für den Bau einer Sport- und Mehrzweck-Halle in Vicosoprano wird definitiv genehmigt. Es wird ein kantonaler Baubeitrag von 17.5 Prozent der anrechenbaren Kosten zugesichert.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der Luftseilbahnen Samnaun AG die Konzession für eine Sechser-Sesselbahn Alp Trida-Trider Sattel zu erteilen und der Bergbahnen Obersaxen AG eine solche für eine Sechser-Sesselbahn Wali-Sezner (Ersatz für Skilift).
Für die folgenden Strassenbau-Projekte werden Kredite im Gesamtbetrag von annähernd 2.7 Mio. Franken freigegeben: Hangsicherung Ricaldei an der Tschiertscherstrasse und Belagsarbeiten Andiast innerorts.

Personelles
Ende April 1999 treten in den Ruhestand:
-Gabriele Delcò, Roveredo, Kreisforst-Ingenieur, und
-Palmo Rinaldi, Brusio, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt 3, Samedan.
Die Regierung dankt ihnen für die dem Kanton geleisteten Dienste.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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