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Als Gebirgs- und Tourismuskanton ist Graubünden zwar auf eine gute Infrastruktur für die zivile Luftfahrt angewiesen, es gilt aber ebenso sehr, die Verantwortung zum Schutz von Natur und Landschaft wahrzunehmen.
Gegenüber dem Bundesamt für Zivilluftfahrt nimmt die Regierung Stellung zum Entwurf für einen Sachplan über die Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Dieser betrifft im Wesentlichen die Helikopterflugfelder und Gebirgslandeplätze und umfasst eine zeitliche Perspektive von 10 bis 15 Jahren. Bereits 1993 hat die Regierung im Rahmen einer kantonalen Studie (Konzept 1993) sowohl die Nutz- wie die Schutzinteressen berücksichtigt und gewichtet. Das Konzept 1993 stellt fest, dass Graubünden auf eine gut ausgebaute Luftfahrtinfrastuktur angewiesen ist. Für den Lebens- und Wirtschaftsraum Graubünden ist es wichtig, dass auch die Luftfahrt einen Beitrag dazu leistet, die Wettbewerbsfähigkeit und Marktkompetenz zu halten und auszubauen. Die Regierung erwartet denn auch, dass der SIL diese Wirkungen entfalten und damit die Stossrichtung der kantonalen Richtplanung, die derzeit überarbeitet wird, unterstützen wird. Gleichzeitig zeigt das Konzept 1993 aber auch auf, dass namentlich aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes Einschränkungen im Bereich der Zivilluftfahrt sinnvoll und nötig sind.

Nein zu Ausweichstellen von Gebirgslandeplätzen
In Bezug auf mehrere Bündner Gebirgslandeplätze werden im SIL zusätzlich eine oder mehrere Ausweichstellen bezeichnet. Dabei soll es im Ermessen der Piloten liegen, ob sie den Gebirgslandeplatz oder die Ausweichstellen anfliegen wollen. Diese Regelung soll laut Darstellung des Bundes im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes eingeführt werden. Demgegenüber stellt die Regierung fest, dass genau das Gegenteil der Fall wäre, würden durch diese Neuerung doch zahlreiche neue Gebiete für das Heliskiing erschlossen. Die Regierung hat sich bereits im Konzept 1993 gegen das Ausscheiden neuer Gebirgslandeplätze fürs Heliskiing ausgesprochen und hält nach wie vor an diesem Grundsatz fest. Die vorgesehenen Ausweichstellen werden daher abgelehnt. Der einzige bestehende Gebirgslandeplatz in Graubünden, der fürs Heliskiing geeignet ist, befindet sich auf der Fuorcla Chamuotsch im Gebiet Julier/Oberengadin. Er besteht seit 1981 und darf nicht durch weitere ergänzt werden.

Gutes Netz von Flugplätzen, Heliports und Gebirgslandeplätzen
Zu den einzelnen im SIL erwähnten Regionalflugplätzen, Heliports und Gebirgslandeplätzen (GLP) äussert sich die Regierung konkret wie folgt:
- Regionalflugplatz Samedan: Der Flugplatz von Samedan ist der einzige Regionalflugplatz im Kanton Graubünden. Er ist für die Tourismusregion Oberengadin von grosser Bedeutung. Weiterbestand und Ausbau haben aus Sicht des Kantons eine hohe Priorität und werden daher vollumfänglich unterstützt.
- Neuanlage Heliport Davos: Bereits das Konzept 1993 befürwortet eine zusätzliche Helikopterbasis in Davos. Bau und Betrieb dieser neuen Anlage werden klar unterstützt.
- Bestehender Heliport Domat/Ems: Dieser soll spätestens Ende Mai 2003 aufgehoben werden, was die Regierung befürwortet.
- Bestehender Heliport San Vittore: Dieser wichtige Eckpfeiler ist unbestritten. Demgegenüber soll der Militärflugplatz San Vittore ersatzlos aufgehoben werden, wobei der Bund der Gemeinde für das freiwerdende Areal ein faires Verkaufsangebot unterbreiten soll.
- Bestehender Heliport St. Moritz: Der Winterheliport St. Moritz soll vorderhand beibehalten werden. Eine Neubeurteilung muss allerdings erfolgen, sobald der Regionalflugplatz Samedan ausgebaut ist. Die Distanz von Samedan nach St. Moritz beträgt lediglich 7.5 Kilometer. Zudem liegt der Heliport St. Moritz am Rand eines Landschafts- und Naturschutzgebiets. Bereits im Konzept 1993 hat sich die Regierung dafür ausgesprochen, den Heliport St. Moritz mittelfristig aufzuheben. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die Heliswiss AG die Infrastruktur des Regionalflugplatzes Samedan mitbenutzen darf.
- Neuanlage Heliport Tavanasa: Diesbezüglich ist ein Verfahren hängig. Die Regierung befürwortet diesen Standort. Sofern der geplante Heliport aus rechtlichen Gründen nicht in Tavanasa realisiert werden kann, wäre eine neue Anlage im Raum Ilanz-Disentis vorzusehen.
- Bestehender Heliport Untervaz: Dieser bildet zusammen mit Samedan und San Vittore einen wichtigen Eckpfeiler der Luftfahrtinfrastruktur Graubündens und hat daher hohe Priorität.
- Neuanlage Heliport Val Müstair: Diese ist im SIL zwar nicht aufgeführt, jedoch im Konzept 1993 enthalten. Die Regierung beantragt, in SIL für den Raum Val Müstair einen zusätzlichen Heliport zu erstellen.
- Beantragter Heliport Lostallo: Für diese Anlage besteht aus heutiger Sicht kein Bedarf, entsprechende Begehren der Organizzazione Regionale della Mesolcina, der Gemeinden Lostallo und Soazza sowie der Heli Rezia AG können daher nicht unterstützt werden. Die Heli Rezia operiert derzeit vom ehemaligen Militärflugplatz Ambri aus.
- Beantragter Heliport Thusis: Auch diesen kann die Regierung nicht unterstützen. Der Gemeinderat von Thusis hat beantragt, einen Heliport Thusis als Ersatz für jenen in Domat/Ems zu prüfen. Mit den geplanten Neuanlagen in Davos, in der Surselva und im Val Müstair wird die Infrastruktur bereits sinnvoll ergänzt und optimiert.
- Die bestehenden GLP's Alp Trida, Arosa, Crap Sogn Gion, Fuorcla Chamuotsch, Fuorcla Grischa, Vadret dal Corvatsch sollen beibehalten werden.
- Der bestehender GLP Madrisahorn ist von untergeordneter Bedeutung. Die Regierung beantragt, dass er nur noch zu Ausbildungs- und Übungszwecken angeflogen werden darf und sonst mit einem generellen Verbot für gewerbliche Flüge belegt wird.
- Der bestehende GLP Vadret Pers hat nur einen geringen Stellenwert und führt zu erheblichen Konflikten mit dem Landschaftsschutz und mit der Jagdgesetzgebung. Auf Grund dieser Sachlage beantragt die Regierung, diesen GLP in Übereinstimmung mit dem Konzept 1993 ersatzlos aufzuheben.
- Der bestehende GLP Vorabgletscher ist bloss 6.5 Kilometer vom GLP Crap Sogn Gion entfernt und wird hauptsächlich vom Kanton Glarus aus angeflogen. Für Graubünden ist er von untergeordneter Bedeutung. Der Standort führt kaum zu Konflikten und kann daher für Helikopterflüge beibehalten werden. Nicht befürwortet wird jedoch die weitere Benützung für Flächenflugzeuge.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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