Die Regierung ermöglicht es den Gemeinden, auch Rumantsch Grischun
als Zweitsprache in der Primarschule zu unterrichten.
Auf Grund des neuen kantonalen Schulgesetzes sind die Gemeinden mit
deutschsprachigen Grundschulen verpflichtet, in ihren Primarschulen und
Kleinklassen ab der vierten Klasse eine Zweitsprache einzuführen. Diese
kann Italienisch oder Romanisch sein. Im Fall von Romanisch sollen die
einzelnen Gemeinden jene Sprachform wählen, die am besten auf ihr
sprachliches Umfeld zugeschnitten ist. Das kann entweder ein regionales
Schriftidiom oder aber Rumantsch Grischun sein. Wird Romanisch gewählt,
beginnt der Zweitsprach-Unterricht in der Regel bereits in der ersten
Klasse.
Aus der Gemeinde Vaz/Obervaz liegt ein konkretes Gesuch vor,
Rumantsch Grischun als Zweitsprache einzuführen. Die gleiche Frage ist
aber auch in anderen Gemeinden an der Sprachgrenze aktuell. Aus diesem
Grund beschliesst die Regierung gestützt auf eine entsprechende
Stellungnahme der Arbeitsgruppe "Rumantsch Grischun in den Schulen",
dass Gemeinden, die Rätoromanisch als Zweitsprache in ihren
Primarschulen und Kleinklassen gewählt haben, ab dem Schuljahr 2000/01
auch Rumantsch Grischun unterrichten können. Rumantsch Grischun ist als
Zweitsprache in einer Gemeinde insbesondere dann gerechtfertigt, wenn
der Bezug zu einem regionalen Schriftidiom ganz oder teilweise fehlt. In
einer solchen Situation ist der politische Wille einer Gemeinde zu
respektieren, Rumantsch Grischun als Zweitsprache einzuführen. Das als
einheitliche Schriftsprache konzipierte Rumantsch Grischun wird
zunehmend akzeptiert und soll bereits ab dem Schuljahr 1999/2000 im
Gymnasium verwendet und gezielt gefördert werden.
Die Fortbildung der Lehrkräfte fürs Rumantsch Grischun als
Zweitsprache erfolgt soweit möglich im Rahmen des Projekts
"Zweitsprach-Unterricht in den deutschsprachigen Primarschulen und
Kleinklassen" (ZSU). Die Lehrmittel-Kommission erarbeitet die nötigen
Lehrmittel in Rumantsch Grischun, die während der bis 2004 dauernden
Einführungsphase in Form von Kopien zur Verfügung gestellt werden. Unter
der Annahme, dass während der Laufzeit des ZSU-Projekts (bis Dezember
2004) deutschsprachige Gemeinden mit insgesamt 15 bis 20 Lehrpersonen
Rumantsch Grischun als Zweitsprache einführen werden, ist für den Kanton
mit Mehrkosten von etwa 100'000 Franken zu rechnen.
Neues Miet- und Pachtrecht wird begrüsst
Gegenüber Bundesrat Pascal Couchepin nimmt die Regierung Stellung
zum neuen Miet- und Pachtrecht. Der Entwurf sieht vor, dass die
Mietzinse in Zukunft primär gemäss der Entwicklung des Landesindexes der
Konsumentenpreise oder aber gestützt auf die Veränderung des Anlagewerts
der Liegenschaft angepasst werden. Unter besonderen Bedingungen sollen
alternativ auch weiterhin Anpassungsmodalitäten wie gestaffelte
Mietzinse oder das Geltendmachen der Orts- und Quartierüblichkeit
möglich sein. Überdies sieht der Entwurf analog zur Regelung im
Arbeitsrecht ein kostenloses Verfahren bis zu einem Streitwert von
30'000 Franken sowie generell bei allen Fällen des Kündigungsschutzes
vor. Der Revisionsentwurf gilt als indirekter Gegenvorschlag zur
Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten".
Grundsätzlich unterstützt die Bündner Regierung die vorgesehenen
Neuerungen und begrüsst es, dass der Mietzins nicht mehr an den
Hypothekarzins gekoppelt werden soll. Sie stimmt auch dem Ansinnen
grundsätzlich zu, Anpassungen des Mietzinses mit dem Landesindex der
Konsumentenpreise zu verknüpfen. Demgegenüber lehnt sie die Koppelung an
den mietrechtlichen Anlagewert ab. Der Gebäudeversicherungs-Wert als ein
rein versicherungsspezifischer, technischer Wiederbeschaffungswert
sollte nicht für sachfremde Zwecke verwendet werden.
In grundsätzlicher Hinsicht bestehen nach Meinung der Regierung
Zweifel, ob eine allzu grosse Stärkung der Stellung der Mieterschaft zu
Lasten der Vermieterschaft langfristig gesehen im Interesse der
Mieterschaft und der Volkswirtschaft liegt. Gerade für institutionelle
Anleger wie Pensionskassen könnten Investitionen in Immobilien zunehmend
unattraktiv werden. Würden sie ihr Geld aber anderweitig anlegen, könnte
dies negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft haben.
Aus den Gemeinden
Die Totalrevision der Ortsplanung von Brusio wird mit Vorbehalten
genehmigt, die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Flims und Ladir mit
Anweisungen.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr wird beantragt, der Weissen
Arena AG die Konzession für eine Vierer-Sesselbahn Treis Palas - Crest
la Siala zu erteilen.
Für die folgenden Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund 5.7 Mio. Franken freigegeben: Ausbau Islastrasse
Landquart Fabriken, Ausbau Schuderserstrasse Schiers innerorts,
Sanierung Schanfiggerstrasse Castiel innerorts, Korrektion
Engadinerstrasse Ardez Ost-Tasna Lehnenbrücke Varansuns, Korrektion
Julierstrasse Abschnitt Burvagn-Cunter, Korrektion Julierstrasse Belag
Furnatsch-Scalotta, Korrektion Julierstrasse Giustiabrücke-Tges Alva,
Unterhalt Julierstrasse Malix innerorts, Sanierung Malans innerorts,
Korrektion Malojastrasse Abschnitt San Gaudenzio-Casaccia.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden