Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung ermöglicht es den Gemeinden, auch Rumantsch Grischun als Zweitsprache in der Primarschule zu unterrichten.
Auf Grund des neuen kantonalen Schulgesetzes sind die Gemeinden mit deutschsprachigen Grundschulen verpflichtet, in ihren Primarschulen und Kleinklassen ab der vierten Klasse eine Zweitsprache einzuführen. Diese kann Italienisch oder Romanisch sein. Im Fall von Romanisch sollen die einzelnen Gemeinden jene Sprachform wählen, die am besten auf ihr sprachliches Umfeld zugeschnitten ist. Das kann entweder ein regionales Schriftidiom oder aber Rumantsch Grischun sein. Wird Romanisch gewählt, beginnt der Zweitsprach-Unterricht in der Regel bereits in der ersten Klasse.
Aus der Gemeinde Vaz/Obervaz liegt ein konkretes Gesuch vor, Rumantsch Grischun als Zweitsprache einzuführen. Die gleiche Frage ist aber auch in anderen Gemeinden an der Sprachgrenze aktuell. Aus diesem Grund beschliesst die Regierung gestützt auf eine entsprechende Stellungnahme der Arbeitsgruppe "Rumantsch Grischun in den Schulen", dass Gemeinden, die Rätoromanisch als Zweitsprache in ihren Primarschulen und Kleinklassen gewählt haben, ab dem Schuljahr 2000/01 auch Rumantsch Grischun unterrichten können. Rumantsch Grischun ist als Zweitsprache in einer Gemeinde insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Bezug zu einem regionalen Schriftidiom ganz oder teilweise fehlt. In einer solchen Situation ist der politische Wille einer Gemeinde zu respektieren, Rumantsch Grischun als Zweitsprache einzuführen. Das als einheitliche Schriftsprache konzipierte Rumantsch Grischun wird zunehmend akzeptiert und soll bereits ab dem Schuljahr 1999/2000 im Gymnasium verwendet und gezielt gefördert werden.
Die Fortbildung der Lehrkräfte fürs Rumantsch Grischun als Zweitsprache erfolgt soweit möglich im Rahmen des Projekts "Zweitsprach-Unterricht in den deutschsprachigen Primarschulen und Kleinklassen" (ZSU). Die Lehrmittel-Kommission erarbeitet die nötigen Lehrmittel in Rumantsch Grischun, die während der bis 2004 dauernden Einführungsphase in Form von Kopien zur Verfügung gestellt werden. Unter der Annahme, dass während der Laufzeit des ZSU-Projekts (bis Dezember 2004) deutschsprachige Gemeinden mit insgesamt 15 bis 20 Lehrpersonen Rumantsch Grischun als Zweitsprache einführen werden, ist für den Kanton mit Mehrkosten von etwa 100'000 Franken zu rechnen.

Neues Miet- und Pachtrecht wird begrüsst
Gegenüber Bundesrat Pascal Couchepin nimmt die Regierung Stellung zum neuen Miet- und Pachtrecht. Der Entwurf sieht vor, dass die Mietzinse in Zukunft primär gemäss der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise oder aber gestützt auf die Veränderung des Anlagewerts der Liegenschaft angepasst werden. Unter besonderen Bedingungen sollen alternativ auch weiterhin Anpassungsmodalitäten wie gestaffelte Mietzinse oder das Geltendmachen der Orts- und Quartierüblichkeit möglich sein. Überdies sieht der Entwurf analog zur Regelung im Arbeitsrecht ein kostenloses Verfahren bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken sowie generell bei allen Fällen des Kündigungsschutzes vor. Der Revisionsentwurf gilt als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten".
Grundsätzlich unterstützt die Bündner Regierung die vorgesehenen Neuerungen und begrüsst es, dass der Mietzins nicht mehr an den Hypothekarzins gekoppelt werden soll. Sie stimmt auch dem Ansinnen grundsätzlich zu, Anpassungen des Mietzinses mit dem Landesindex der Konsumentenpreise zu verknüpfen. Demgegenüber lehnt sie die Koppelung an den mietrechtlichen Anlagewert ab. Der Gebäudeversicherungs-Wert als ein rein versicherungsspezifischer, technischer Wiederbeschaffungswert sollte nicht für sachfremde Zwecke verwendet werden.
In grundsätzlicher Hinsicht bestehen nach Meinung der Regierung Zweifel, ob eine allzu grosse Stärkung der Stellung der Mieterschaft zu Lasten der Vermieterschaft langfristig gesehen im Interesse der Mieterschaft und der Volkswirtschaft liegt. Gerade für institutionelle Anleger wie Pensionskassen könnten Investitionen in Immobilien zunehmend unattraktiv werden. Würden sie ihr Geld aber anderweitig anlegen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft haben.

Aus den Gemeinden
Die Totalrevision der Ortsplanung von Brusio wird mit Vorbehalten genehmigt, die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Flims und Ladir mit Anweisungen.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr wird beantragt, der Weissen Arena AG die Konzession für eine Vierer-Sesselbahn Treis Palas - Crest la Siala zu erteilen.
Für die folgenden Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 5.7 Mio. Franken freigegeben: Ausbau Islastrasse Landquart Fabriken, Ausbau Schuderserstrasse Schiers innerorts, Sanierung Schanfiggerstrasse Castiel innerorts, Korrektion Engadinerstrasse Ardez Ost-Tasna Lehnenbrücke Varansuns, Korrektion Julierstrasse Abschnitt Burvagn-Cunter, Korrektion Julierstrasse Belag Furnatsch-Scalotta, Korrektion Julierstrasse Giustiabrücke-Tges Alva, Unterhalt Julierstrasse Malix innerorts, Sanierung Malans innerorts, Korrektion Malojastrasse Abschnitt San Gaudenzio-Casaccia.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel