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1945 hat das Volk den Familienschutzartikel in der Verfassung verankert und gab damit dem Bund den Auftrag, eine Mutterschaftsversicherung einzurichten. Nun haben wir die Chance, diesen Verfassungsauftrag mit einem moderaten und finanzierbaren Vorschlag endlich in die Praxis umzusetzen.
Auf politischer Ebene wird oft eine Trennlinie zwischen Themen, für die der Staat sich zuständig fühlen soll und solchen, wo keine "Einmischung" vorgenommen werden soll, gezogen. Betrachtet man diese Abgrenzung genauer, fällt auf, dass es oft sogenannte Frauenthemen sind, die nicht als wesentlich bezüglich staatlicher Förderung eingestuft werden. Darunter fällt bspw. die Anerkennung der Haus- und Familienarbeit, die Unterstützung von ausserfamiliärer Kinderbetreuung, die Erhaltung oder Schaffung einer kind- und menschengerechten Umgebung oder auch das, was so allgemein als "Freiwilligenarbeit" bezeichnet wird. Gleiches ist auch immer wieder bezüglich Mutterschaft zu hören: das ist doch eine ganz private Angelegenheit, es muss doch jede und jeder selbst wissen, ob und wie man sich organisieren soll. Nicht beachtet wird dabei, welche immense und auch staatstragende Bedeutung dem Aufziehen der kommenden Generation für unsere Gesellschaft zukommt. Das Schaffen von möglichst förderlichen Rahmenbedingungen kann nur im Interesse aller sein. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört der Schutz der Mutterschaft.
Was spricht aus Sicht der Gleichstellungskommission für diese Vorlage? -
Wenn für die Zeit der Mutterschaft ein zwingendes Arbeitsverbot von acht Wochen besteht, muss die Lohnfortzahlung für diese Zeit in jedem Fall garantiert sein. Vom gegenwärtigen mangelnden Schutz sind nur Frauen betroffen.
- Die heutige Regelung vermindert die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Die allfälligen Kosten, die bei Mutterschaft einer Mitarbeiterin anfallen, müssen vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin getragen werden. Im Vergleich dazu wird der Erwerbsersatz bei der Militärpflicht der Mitarbeitenden vom Staat finanziert.
- Die heutige Regelung benachteiligt Branchen und Betriebe, die vorwiegend Frauen beschäftigen, weil für diese Arbeitsplätze höhere Kosten anfallen. Somit findet eine Diskriminierung auch auf betrieblicher Ebene statt. Die Mutterschaftsversicherung stellt einen Lastenausgleich her.
- Die Finanzierung der Versicherung ist gesichert und bewegt sich in einem tragbaren Rahmen. Aus Gleichstellungssicht ist es unerlässlich, für die Wahrnehmung der Aufgabe der Mutterschaft einen minimalen staatlichen Beitrag einzusetzen.
Die Mutterschaftsversicherung als Sozialwerk für alle Mütter und Familien ist ein unverzichtbares Element einer zeitgemässen Familienpolitik. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern würden wir uns auch mit den Leistungen dieser Mutterschaftsversicherung noch im Schlussfeld bewegen. Wenn es uns wirklich ernst ist mit einem Schutz der Mutterschaft, und wir es nicht nur bei Lippenbekenntnissen belassen wollen, stimmen wir am 13. Juni dieser Vorlage mit Überzeugung zu.
Gremium: Kantonale Begleit- und Impulskommission für Gleichstellungsfragen Graubünden
Quelle: dt Kantonale Begleit- und Impulskommission für Gleichstellungsfragen
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