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Auf Anfang 2000 tritt das revidierte Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft. Die vorgesehenen Änderungen betreffen vor allem das Scheidungsrecht. Neu soll eine Scheidung unabhängig vom Verschulden möglich sein und überdies werden die wirtschaftlichen Folgen ausgewogener geregelt. Insbesondere werden die Scheidung auf gemeinsames Begehren sowie jene nach Ablauf einer Trennungszeit von vier Jahren gesetzlich verankert. Damit die neuen ZGB-Bestimmungen angewendet werden können, sind in der kantonalen Anschluss-Gesetzgebung vor allem Zuständigkeitsfragen zu klären und einige Anpassungen vorzunehmen. Die kantonalen Ausführungsbestimmungen werden vorläufig in eine grossrätliche Verordnung gekleidet. Fragen der Zuständigkeit und des Verfahrens sind jedoch später in ein formelles Gesetz zu überführen. Es ist vorgesehen, dies im Rahmen der Gerichtsreform zu tun.

KV-Revision tritt Anfang Juli 1999 in Kraft

Mit grossem Mehr hat das Bündner Volk Ende September 1997 der Änderung von Artikel 54 der Kantonsverfassung (KV) zugestimmt und damit die Rechtsgrundlage für so genannte Variantenabstimmungen geschaffen. Im Zusammenhang mit der Totalrevision der KV lässt sich damit der Volkswille besser berücksichtigen. Die Stimmberechtigten können neu nämlich über Varianten einzelner Verfassungsartikel getrennt abstimmen.

Kulturbeiträge

Beiträge im Gesamtbetrag von 20'000 Franken erhalten die Musikgesellschaft Maienfeld für neue Uniformen und die Musikgesellschaft Tschlin für neue Instrumente.

Aus den Gemeinden

Die Regierung genehmigt die Änderung der Ortsplanung von Grüsch betreffend eine Umzonung, die mit geplanten Erweiterung der Maschinenfabrik Trumpf Grüsch AG zusammenhängt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 1.9 Mio. Franken freigegeben.

Personelles

Ende Januar 1999 treten in den Ruhestand: -
Robert Caflisch, Haldenstein, Leiter Administration beim Meliorations- und Vermessungsamt, -
Reto Schuoler, Chur, Projektleiter beim Amt für Informatik, und -
Vico De Tann, Mesocco, Garagechef beim Bezirks-Tiefbauamt 2, Mesocco.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für die dem Kanton geleisteten Dienste. -
Sabina Studer, geb. 1967, von Grafenried BE, wohnhaft in Biel, wird Museumspädagogin am Bündner Kunstmuseum. Sie tritt ihre Stelle Anfang April 1999 an.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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