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Transparenz vom Teller bis in den Stall - eine verbesserte Rückverfolgbarkeit der Herkunft von Tieren und von Fleisch, das wünschen sich Konsumentinnen, Konsumenten und Behörden seit Jahren. Das schweizerische Parlament hat diesem Bedürfnis im Rahmen der neuen Agrarpolitik (AP 2002) Rechnung getragen und im Juni 1998 ein neues System zum Erfassen der Tierbestände und zur Kontrolle des Tierverkehrs beschlossen.
Kernstück des Systems bildet eine zentrale Tierverkehrs-Datenbank (TVD), in welcher der Lebensweg von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen (Klauentieren) von der Geburt bis zur Schlachtung aufgezeichnet werden kann.
Ein weiteres wichtiges Element für die Überwachung dieses Lebensweges bilden die neuen Begleitdokumente, welche in den nächsten Tagen all jenen Personen, die Klauentiere im Kanton Graubünden halten, kostenlos zugestellt werden. Die bisherigen Verkehrsscheine werden abgeschafft und durch Begleitdokumente ersetzt, welche der Tierhalter und die Tierhalterin selbst ausfüllen muss. Wie dabei vorzugehen ist, wird in detaillierten Erläuterungen des Bundesamtes erklärt, die dem ersten Block mit 50 Begleitdokumenten beigelegt sind.
Ebenfalls ab 1. Juli 1999 müssen die Tierhalter und Tierhalterinnen ein Verzeichnis führen, welches Auskunft über die Kennzeichen der gehaltenen Tiere, über alle Bestandesveränderungen, sowie über die Belegungs- und Sprungdaten gibt.
Die nötigen Unterlagen mit entsprechenden Erläuterungen sind ebenfalls der Sendung mit den Begleitdokumenten beigelegt.
Es ist vorgesehen, im kommenden Herbst die Kennzeichnung der neugeborenen Kälber mit der neuen, offiziellen Ohrmarke der Tierverkehrs-Datenbank (TVD) einzuführen. Die Kennzeichnung der übrigen Klauentiere wird nächstes Jahr eingeführt. Die TVD wird den Tierhaltenden rechtzeitig die nötige Anzahl von offiziellen Ohrmarken zustellen, da künftig die Tierhalterinnen und Tierhalter selber für die Kennzeichnung verantwortlich sind.
Das Veterinäramt ist überzeugt, dass die Bündner Tierhalterinnen und Tierhalter die neuen Massnahmen für eine glaubhafte Tierverkehrs-Kontrolle zuverlässig mittragen werden. Nur so kann das Ziel erreicht werden, die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit sicherzustellen und das Vertrauen der Bevölkerung in Fleisch und andere Produkte von Tieren zu stärken. Im weiteren bildet die neue Tierverkehrs-Kontrolle eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zu den internationalen Märkten für Schweizer Tiere und von ihnen stammende Lebensmittel.
Gremium: Veterinäramt Graubünden
Quelle: dt Veterinäramt Graubünden
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