Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Von Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf
Vorweg: Eine breite Streuung von Wohneigentum ist gesellschaftspolitisch fraglos erwünscht. Die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" ist aber der falsche Weg für die Lösung eines zu Recht aufgeworfenen Problems.

Ziele werden verfehlt
Die steuerlichen Vergünstigungen, welche die Initiative anvisiert, können das Ziel der breiten Streuung von Wohneigentum nicht erreichen. In diesem Sinne ist der Titel der Initiative "Wohneigentum für alle" trügerisch. Denn zu rund drei Vierteln wären es bisherige Haus- und Wohnungseigentümer, die in den Genuss der vorgeschlagenen Förderungsmassnahmen gelangen würden. Mit andern Worten: die Initiative entlastet steuerlich vorab diejenigen, die bereits ein Haus oder eine Wohnung besitzen. In besonderem Masse würden Besserverdienende von grösseren Steuerabzügen profitieren, da sie in einer höheren Steuerprogression sind; bei ihnen fallen die Ermässigungen besonders ins Gewicht.
Die Forderung der Initiative, die "massvoll" festgelegten Eigenmietwerte "einzufrieren", widerspricht dem Gebot der Steuergerechtigkeit, namentlich im Vergleich zu den Mieterinnen und Mietern, deren Mietzinse im Allgemeinen nicht über Jahre konstant bleiben. Realistischerweise muss davon ausgegangen werden, dass die Mieten langfristig einer mittleren Inflationsrate von zwei Prozent folgen. Ein Ja zur Initiative würde auf die Dauer auch das bestehende Ungleichgewicht zwischen zwei Rentnerkategorien verschärfen: Zwischen jenen, die zur Miete wohnen, und jenen, die Wohneigentümer sind. Ein Ja hätte aber auch eine rechtsungleiche Behandlung von Eigentümern zur Folge; denn für gleichwertige Objekte würde, je nachdem zu welchem Zeitpunkt sie zu Eigentum erworben wurden, auf unterschiedliche Eigenmietwerte abgestellt.
Von den von der Initiative vorgesehenen Bausparprivilegien könnten nur kleine Teile der Bevölkerung Gebrauch machen. Gemäss Steuerstatistik weisen lediglich etwa 15 bis 17 Prozent ein Einkommen aus, das genügend hoch ist, um sich eine solche Spartätigkeit leisten zu können. Rund die Hälfte dieser Steuerpflichtigen wohnt schon heute in den eigenen vier Wänden und kann demnach das Bausparinstrument gar nicht nutzen.
Es sind, dies zeigt ein Vergleich mit der Regelung in unseren Nachbarstaaten, verschiedene Faktoren, welche die Wohneigentumsquote in einem Land beeinflussen. Steuerliche Gründe sind dabei nicht ausschlaggebend. Weit stärker ins Gewicht fallen andere Faktoren, so der Hypothekarzinssatz, das verfügbare Vermögen, die Boden- und Baupreise, das Vorhandensein baureifer Flächen, ein tatsächlich funktionierender Liegenschaftsmarkt.
Schliesslich sind bei Annahme der Initiative realistischerweise auch wirtschaftliche Wachstumsimpulse nicht in dem Ausmass zu erwarten, wie sie von den Initianten in Aussicht gestellt werden. Beim heutigen Leerwohnungsbestand und in Anbetracht der gegebenen Bodenknappheit würden die beabsichtigten Steueranreize vielmehr wohl zunächst zu einer Eigentumsverlagerung bei der bestehenden Bausubstanz führen und nur in bescheidenem Mass zu einer zusätzlichen Bautätigkeit.

Staatshaushalt gefährdet
Die Annahme der Initiative hätte demgegenüber aber gravierende finanzielle Konsequenzen für den ohnehin bereits in Schieflage geratenen Staatshaushalt von Bund und Kantonen. Sowohl der Bund als auch die Kantone hätten mit Steuerausfällen in vielfacher Millionenhöhe zu rechnen. Wird die Initiative angenommen und wird der Mietwert für Erstwohnungen von bisher 70 Prozent (für die direkte Bundessteuer 100 Prozent) auf 60 Prozent, für Zweitwohnungen von bisher 100 Prozent auf 60 Prozent reduziert, von der Möglichkeit des Bausparens Gebrauch gemacht und neuen Wohneigentümern in den ersten zehn Jahren die vorgesehene steuerliche Starthilfe gewährt, werden für den Kanton Graubünden allein bei den Kantonssteuern Steuerausfälle von 18 Mio. Franken sofort wirksam. Längerfristig kommen bei einem "Einfrieren" der Eigenmietwerte noch rund 7 Mio. Franken an Steuerausfällen hinzu (ausgehend von einem Hypothekarzins von 5,5 Prozent). Die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer machen rund 30 Prozent aus. Auf Bundesebene werden bei Annahme der Initiative Steuerausfälle von 400 Mio. Franken erwartet. Als Folge davon hätte der Kanton mit zusätzlichen sofort wirksamen Steuerausfällen von etwa 4,3 Mio. Franken zu rechnen; längerfristig würde es, wiederum infolge der "Einfrierung" der Eigenmietwerte bei gleichzeitiger Erhöhung des Marktmietwerts, darüber hinaus zu zusätzlichen Steuerausfällen von rund 1,1 Mio. Franken, allenfalls sogar 2 Mio. Franken kommen. Alles in allem hätte unser Kanton mithin Steuerausfälle von mehr als 30 Mio. Franken zu erwarten und zu verkraften. Und auch die Gemeinden hätten mit gegen 17 Mio. Franken sofort wirksamen, bzw. 24 Mio. Franken Steuerausfällen (bei Auswirkung der "Einfrierung" der Eigenmietwerte) zu rechnen. Besonders stark betroffen wären die Tourismusgemeinden. Sie verfügen über einen hohen Anteil an Zweitwohnungen; bei diesen aber wäre der Steuerausfall erheblich höher als bei den Erstwohnungen.
Mit anderen Worten: Bei Annahme der zur Diskussion stehenden Initiative wären Bund und zahlreiche Kantone, so auch der Kanton Graubünden, aber auch verschiedene Gemeinden finanzpolitisch auf Jahre hinaus blockiert.

Eigentumsförderung schon heute
Bereits mit der heutigen Regelung kommt man dem verfassungsrechtlich verankerten Auftrag, Wohneigentum zu fördern, nach. Die kantonal steuerlich massgebenden Mietwerte liegen für Erstwohnungen deutlich unter den Marktpreisen. Für etwa die Hälfte der Wohneigentümer sind die Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten höher als der zu versteuernde Eigenmietwert; damit fahren sie sehr gut, kann doch beides steuerlich abgezogen werden. Wenn bei der heutigen desolaten Finanzlage Bund und Kantonen rund 1,9 Mia. Franken an Steuergeldern entzogen werden sollen, sollte man sich zumindest auch Gedanken darüber machen, wie dieser Steuerausfall - von dem nur eine bestimmte Gruppe der Steuerzahler profitieren würde - finanziert werden kann. Die durch die Initiative verursachten Steuerausfälle müssten irgendwo wieder hereingeholt werden; entweder durch Sparen bzw. Kürzung in verschiedenen Bereichen oder durch Erhöhung der Steuern. Daran aber können doch letztlich gerade auch Wohneigentümer kein Interesse haben, sind doch auch sie Konsumenten, Arbeitnehmer, Unternehmer und damit auch an einem prosperierenden Wirtschaftsstandort Schweiz mit einem gesunden öffentlichen Finanzhaushalt interessiert.
Das Anliegen der Eigentumsförderung, seit 1972 als Auftrag in der Bundesverfassung verankert, ist an sich unbestritten. Die entsprechenden Bemühungen sollten aber vorab auf neue Eigentümer ausgerichtet sein, nicht hauptsächlich auf solche, die bereits Wohneigentum haben. Zu prüfen wird sein, ob mit einem Systemwechsel (kein Eigenmietwert, aber auch kein oder bloss beschränkter Abzug von Schuldzinsen und kein Abzug für Unterhaltskosten), der in jedem Fall sorgfältig austariert werden müsste, dieses Ziel allenfalls besser erreicht werden kann.

NEIN zur Initiative
Bund und Kantone bemühen sich heute um eine wirksame Sanierungspolitik in sozialverträglichen Schritten. Der Spielraum für mehrheitsfähige, ins Gewicht fallende Einsparungen ist sehr eng.
Die Initiative "Wohneigentum für alle" ist, diese Auffassung der Vorsteherin des Finanz- und Militärdepartementes wird von der Bündner Regierung geteilt, im Interesse der prioritären Gesundung des Staatshaushalts und auch aus sozialpolitischen Überlegungen abzulehnen.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf
Neuer Artikel