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Wer von der öffentlichen Hand Zuschüsse an die Krankenkassen-Prämien bekommt, kann sich freuen: Ab 2001 sollen die Beiträge früher ausbezahlt werden.
Die Regierung hat ein neues Modell für die Durchführung der Krankenkassen- Prämienverbilligung 2001 gutgeheissen. Ab dem nächsten Jahr sollen Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ihre Krankenkassen-Prämien nicht mehr bevorschussen müssen. Der grösste Teil der Anspruchsberechtigten soll die Prämienverbilligung nicht mehr erst im Herbst bekommen, sondern in zwei Raten voraussichtlich im Februar und im Juli/August. Die Anmeldefrist per Ende März wird somit entfallen. Wer bisher bezugsberechtigt war und es auf Grund der aktuellsten Steuerdaten auch weiterhin ist, wird von der AHV-Ausgleichskasse über den Prämienverbilligungs-Anspruch in Form eines Bezugsberechtigten-Scheins informiert. Wer auf Grund der aktuellsten Steuerdaten als neu bezugsberechtigt ermittelt wird, erhält von der AHV-Ausgleichskasse ein Antragsformular. Wer weder mit einem Bezugsberechtigtenschein noch einem Antragsformular bedient wurde und sich als bezugsberechtigt betrachtet, kann bei der AHV-Zweigstelle ein Antragsformular auf Prämienverbilligung bestellen. Weiter sollen Personen mit Veränderungen der wirtschaftlichen- und/oder familiären Verhältnissen jederzeit einen Antrag auf Neubeurteilung ihrer Bezugsberechtigung auf Grund der aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse stellen können. Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement wird die durch die KVG-Revision und die bilateralen Abkommen erforderliche Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zu Handen der Regierung erarbeiten.

FO-Station Oberalp-Pass inkl. Tunnel sanieren
Gemäss Entwurf des Bunds sollen die Mittel der 13. Investitionshilfe-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen Wallis, Uri und Graubünden für die dringend nötige Sanierung der Station Oberalp-Pass inklusive Tunnel verwendet werden. Der Beitrag von Bund und Kantonen beläuft sich auf rund 11.5 Mio. Franken, wovon 4.41 Prozent zu Lasten des Kantons Graubünden gehen. Unter dem Vorbehalt, dass die übrigen Vertragsparteien dies auch tun, wird die Vereinbarung genehmigt und unterzeichnet. Die Mittel sind im Voranschlag und im Finanzplan berücksichtigt.
 
Verpasst Ostschweiz Anschluss ans europäische Bahn-Hochleistungsnetz?
In ihrer Vernehmlassung an den Bund zu den Botschaften über die Gewährleistung der Kapazität der südlichen Zulaufstrecken zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT sowie über die Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeits-Netz, verweist die Bündner Regierung auf die Stellungnahme der Ostschweizer Regionalkonferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs. Der Kanton Graubünden unterstützt diese Stellungnahme vollumfänglich. Im Wesentlichen werden darin Befürchtungen geäussert, dass die Ostschweiz den Anschluss ans europäische Hochleistungsnetz verpasst. Die Bestrebungen der Schweiz, die Bahnverbindungen mit den Nachbarländern zu verbessern, wird begrüsst. Hierzu können neue und leistungsfähige Schienen-Infrastrukturen einen wichtigen Beitrag leisten. Die vorliegenden Vereinbarungen mit Italien und Frankreich sowie die bereits früher mit Deutschland abgeschlossene Vereinbarung sehen entsprechende Infrastrukturen im Norden, Westen und Süden der Schweiz vor. Demgegenüber fehlen im Osten analoge Investitionsvereinbarungen ebenso wie bauliche Massnahmen und finanzielle Zusicherungen des Bundes. Wie im Norden, Westen und Süden sind auch im Osten der Schweiz hochgeschwindigkeitstaugliche Neubau-Korridore ernsthaft zu prüfen. Die Ostschweizer Kantone appellieren deshalb an den Bundesrat, seine staatspolitische Verantwortung für den östlichen Landesteil der Schweiz wahr zu nehmen und wie im Norden, Süden und Westen auch im Osten die Infrastruktur für die umweltgerechte Abwicklung der zukünftigen Verkehrsströme auf der Schiene zu schaffen.

Aus den Gemeinden
Der Gemeinde Samedan wird die Bewilligung erteilt, im Schuljahr 2000/01 ihren Schulbetrieb im Sinn des Schulversuchs "Förderung der romanisch-deutschen Zweisprachigkeit in der Volksschule und im Kindergarten" weiterzuführen.
Das Bauprojekt für einen Pausenplatz und eine Schulsport-Anlage in Cunter wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von etwa 250'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 17.5 Prozent zugesichert.
Das Projekt für den Umbau des Spiel- und Sportplatzes in San Carlo wird genehmigt (anrechenbare Kosten rund 279'000 Franken, Kantonsbeitrag 25 Prozent).
Die Nutzungsplanung für die Erweiterung des Steinbruchs Cuolmet in Andeer wird genehmigt, ebenso eine Teilrevision der Ortsplanung von Obersaxen.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von 4.7 Mio. Franken freigegeben (Breitband-Kommunikation für Störungs- und Alarmmeldungen an der Nationalstrasse A13b, Ausbau Radweg Tavanasa-Trun, Verbesserung Fussgänger-Verbindung Bahnhof-Bergbahnen Scuol, Umfahrung Klosters sowie Sanierung A13 zwischen Zillis und Thusis.)

Personelles
- Andreas Müller, geb. 1954, von Basel, wohnhaft in Zizers, wird Schul- und Erziehungsberater beim Schulpsychologischen Dienst. Er tritt sein 60-Prozent-Pensum Anfang 2001 an.

Ende Juni treten folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand:
- Charlotte van den Broek, Domat/Ems, Haus- und Küchenangestellte an der Frauenschule,
- Johann Luzi Bernhard, Untervaz, Kantonspolizist,
- Rudolf Bernhard, Maienfeld, Jagd- und Fischereiaufseher,
- Karl Bosch, Chur, Technischer Adjunkt beim Strassenverkehrsamt,
- Werner Cadruvi, Ruschein, Kantonspolizist,
- Rudolf Capol, Zizers, Chef Landerwerb beim Tiefbauamt,
- Reto Gabathuler, Flims Dorf, Kantonspolizist,
- Albert Koller, Domat/Ems, Kantonschemiker, und
- Josef Schneider, Madulain, Steuersekretär.
Die Regierung dankt ihnen für die Dienste, die sie dem Kanton geleistet haben.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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