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Im Juni hat die Regierung Botschaft und Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über die Kantonale Pensionskasse Graubünden zu Handen des Grossen Rats verabschiedet. Die Kasse soll den Entwicklungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt angepasst werden. Die Botschaft liegt nun in gedruckter Form vor.
Im Mittelpunkt der Totalrevision steht die Umstellung des Vorsorgeplans vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat. Während beim Leistungsprimat die Höhe der Leistungen von der Anzahl Versicherungsjahre und dem letzten versicherten Lohn abhängig ist, bilden beim Beitragsprimat die individuell geäufneten Sparguthaben und der Umwandlungssatz Grundlage für das Berechnen der Leistungen. Mit dem Primatwechsel wird der Forderung nach mehr Flexibilität und Transparenz Rechnung getragen. Das Beitragsprimat bietet flexible einfache Lösungen für Fragen, die im Leistungsprimat Schwierigkeiten bereiten. So lassen sich folgende Gegebenheiten ohne komplexe versicherungstechnische Berechnungen lösen:
- Änderungen im Lohnbereich infolge moderner Arbeitszeitmodelle,
- Pensumsschwankungen,
- Leistungslöhne,
- Ein- und Austritte aus der Vorsorgeeinrichtung,
- Wohneigentums-Förderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge, und
- pensionskassenrechtliche Bestimmungen des neuen Scheidungsrechts.
Das klare Finanzierungskonzept mit einem nachvollziehbaren Kapitalbildungs-Prozess ist für jede versicherte Person transparent und leicht nachvollziehbar. Gesamtschweizerisch zeichnet sich bei den Vorsorgeeinrichtungen eine Verschiebung zum Beitragsprimat ab. Viele öffentlich-rechtliche und auch privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen haben die Umstellung bereits vollzogen und machen überaus positive Erfahrungen.
Ein wichtiger Revisionspunkt betrifft die BVG-Aufsicht. Sie soll neu vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement (JPSD) ausgeübt werden. Da das JPSD bereits heute für die Aufsicht der Vorsorgeeinrichtungen im Kanton zuständig ist und damit über die erforderliche Fachkenntnisse verfügt, erweist sich der Wechsel der BVG-Aufsicht als nahe liegend und logisch. Gleichzeitig können damit Aufsicht und Kontrolle verstärkt und die Aufgaben des Finanz- und Militärdepartements im Zusammenhang mit der Kantonalen Pensionskasse entflochten werden.
Neu sollen die Beiträge altersabhängig gestaffelt werden. Es werden nur noch Gesamtbeiträge festgelegt, deren Aufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber Sache der Sozialpartner ist. Der versicherte Lohn wird neu definiert. Wie in anderen Vorsorgeeinrichtungen üblich, soll auch der 13. Monatslohn zur Bemessung des versicherten Lohns berücksichtigt werden. Nach geltendem Recht kann eine versicherte Person lediglich 20 Prozent ihrer Altersleistung als Kapitalabfindung beziehen. Die Regierung schlägt vor, diese Option auf 50 Prozent zu erhöhen.
Einzelne Entscheide, die bisher von der Regierung gefällt wurden, sollen an die Verwaltungskommission delegiert werden. Dieses paritätische Organ gewinnt damit an Bedeutung.
Es ist vorgesehen, die ursprünglich geplante Verselbstständigung der Kasse dem Grossen Rat zusammen mit einem Vorschlag zur Ausfinanzierung des Fehlbetrags in einer späteren Botschaft zu unterbreiten.
Die grossrätliche Vorberatungskommission wird die Totalrevision der Pensionskassen-Verordnung im August behandeln, der Grosse Rat voraussichtlich in der Oktober-Session.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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