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Die Bündner Regierung widersetzt sich der Absicht des Bundesrats, die Zahl der Konzessionen für Grand Casinos und Kursäle zu begrenzen. Der Tourismuskanton Graubünden würde dadurch nämlich etliche Arbeitsplätze und markant an Attraktivität einbüssen.
Bekanntlich hat der Bundesrat Ende Dezember 1999 die Leitlinien für die Konzessionspolitik und das Konzessionsverfahren betreffend Spielbanken erlassen. Er beabsichtigt dabei im Sinn von Richtzahlen gesamtschweizerisch vier bis acht Grand Casinos und 15 bis 20 Kursäle zu konzessionieren. Mit dieser Absicht setzt sich der Bundesrat in Widerspruch zum Parlament. Dieses hat es nämlich abgelehnt, die Zahl der Konzessionen zu begrenzen. Nach Ansicht des Bundesrats sollen in Graubünden kein Grand Casino und bloss zwei bis drei Kursäle bewilligt werden. Da in Graubünden heute drei Kursäle bestehen (Arosa, Davos, St. Moritz), ist im schlimmsten Fall zu befürchten, dass einer davon keine Bewilligung mehr bekommt. Die Absichten des Bundesrats hätten für den Kanton Graubünden einen Abbau des touristischen Angebots wie von Arbeitsplätzen zur Folge. Dies kann die Regierung keineswegs akzeptieren. Einerseits hat der Bundesrat beim Erteilen der Konzessionen die regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen und andererseits sollen die Spielbanken gemäss entsprechendem Gesetz den Tourismus fördern sowie dem Bund und den Kantonen Einnahmen verschaffen. Die Regierung erinnert den Bundesrat an die Zusagen, die er in seinen Erläuterungen zur Aufhebung des Spielbanken-Verbots abgegeben hat. Danach sind verschiedene Kriterien für das Erteilen von Konzessionen ausschlaggebend, insbesondere Infrastrukturen, Fremdenverkehr, regionale Gegebenheiten, Einzugsgebiet und Tradition. Weiter hat der Bundesrat unter dem Titel "Chance für den Fremdenverkehr" ausgeführt, Beispiele aus dem Ausland zeigten, dass sich die Spielbanken zu attraktiven Einrichtungen für den Fremdenverkehr entwickeln. Ihre Zulassung würde unsere die Attraktivität unserer Kurorte zweifellos verbessern, die Stellung des schweizerischen Fremdenverkehrs stärken und positive Impulse zu Gunsten der regionalen Wirtschaft auslösen.
Bereits heute zeigen einige Kursäle, dass sie die Erwartungen optimal erfüllen, die mit der Aufhebung des Spielbanken-Verbots verbunden wurden. Allen voran zu nennen sind die Bündner Kursäle in Arosa, Davos und St. Moritz. Diese Betriebe haben die in den letzten Jahren einen erheblichen Beitrag geleistet an einen vielfältigen Tourismus, an die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der Standort-Gemeinden wie der Regionen und des Kantons Graubünden. Kursäle mit Geldspiel-Automaten sind heute in Graubünden, wo mehr als die Hälfte des Volkseinkommens direkt oder indirekt vom Tourismus abhängig ist, zu einem unverzichtbaren Teil des Tourismusangebots geworden. Deshalb kann die vorgesehene Beschränkung von Konzessionen keineswegs akzeptiert werden. Die Regierung ersucht den Bundesrat, Voraussetzungen zu schaffen, die es möglich machen, die bisherigen, qualitativ sehr guten Betriebe weiter zu betreiben und weitere zu eröffnen. Im Kanton Graubünden soll mindestens ein Grand Casino und in jeder grösseren Bündner Tourismus-Region ein Kursaal ermöglicht werden. Zudem beantragt die Regierung, dass der Bundesrat seine Besteuerungsansätze überdenkt und wirtschaftliche Rahmenbedingungen schafft, die seinen Zusagen und den Vorgaben des Spielbanken-Gesetzes gerecht werden.

Kulturbeiträge

Es werden Beiträge im Gesamtbetrag von 31'000 Franken ausgerichtet an die folgenden kulturellen Vorhaben:
- Vierte schweizerische Biennale des Amateurtheaters vom 8. bis 10. September 2000 in Lenzerheide, und
- Herausgabe einer Sondernummer von "Archäologie der Schweiz", die dem Kanton Graubünden gewidmet ist, durch die schweizerische Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte. Diese hält vom 17. bis 19. Juni 2000 ihre Jahresversammlung in Chur ab.

Vernehmlassungen an den Bund

Die Regierung nimmt Stellung zu den Änderungen der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) und verschiedener Verordnungen im Bereich Strassenverkehr.
In der Fischerei soll das Verwenden von lebenden Köderfischen eingeschränkt werden. Die Regenbogen-Forelle soll künftig auch in geschlossene, fischzuchtähnliche Gewässer eingesetzt werden dürfen. Überdies ist vorgesehen, die internationalen Vorschriften für den Lachs umzusetzen, nicht einheimische Störe in Fischzucht-Anlagen zuzulassen und verschiedene Fischnamen der veränderten Nomenklatur anzupassen. Die Bündner Regierung weist darauf hin, dass der Einsatz von lebenden Köderfischen in Graubünden generell verboten ist. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte gesamtschweizerisch eingeführt werden. In Graubünden findet kein Einsatz von Regenbogen-Forellen mehr statt. Aus Gründen des Artenschutzes wird daran auch festgehalten. Der vorgesehene Einsatz in sog. Anglerteichen erscheint indessen unproblematisch.
Der Bund will fünf Strassenverkehrs-Verordnungen ändern, die folgende Bereiche betreffen: technische Anforderungen an Fahrzeuge, Typengenehmigung von Fahrzeugen, Zulassung von Personen und Fahrzeugen, Verkehrsversicherung und Ordnungsbussen. Die Regierung ist mit den vorgesehenen Neuerungen einverstanden.

Personelles

Ende Januar 2000 treten in den Ruhestand:
Rolf Berger, Ramosch, Spezial-Handwerker beim Tiefbauamt 4, Scuol,
Lorenz Habicher, Scuol, Strassenwart beim Tiefbauamt 4, Scuol,
Anton Liver, Cazis, Küchenchef im Wohnheim Rothenbrunnen,
Antonio Mauri, Scuol, Strassenwart beim Tiefbauamt 4, Scuol, und
Heikko Posti, Chur, Psychiatriepfleger in der Klinik Waldhaus, Chur.
Die Regierung dankt diesen Mitarbeitern für ihre Dienste, die sie dem Kanton geleistet haben.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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