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Nebst drei eidgenössischen energiepolitischen Vorlagen wird das Volk am 24. September auch über die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes abstimmen. Mit der vorgesehenen Teilrevision wird in erster Linie eine Anpassung ans übergeordnete Bundesrecht angestrebt.
Die Ziele einer sparsamen Verwendung von Energie sowie der Förderung erneuerbarer Energieträger bestimmen den Inhalt des kantonalen Energiegesetzes.
Auf Anfang 1999 ist ein neues eidgenössisches Energiegesetz in Kraft getreten. Da das bisherige kantonale Energiegesetz noch auf die alte eidgenössische Energiegesetzgebung verweist, muss es an das geänderte übergeordnete Recht angepasst werden.

Bewährtes stärken - Wirkungsloses streichen
Nebst den formellen Anpassungen sollen die bewährten Förderungsmassnahmen gezielt gestärkt werden. So soll bei öffentlichen Bauten die Förderung, welche sich bisher auf Sonnen- und Holzenergieanlagen beschränkte, auf Anlagen zur Nutzung sämtlicher erneuerbaren Energien (z. B. auch Geothermie) ausgeweitet werden. Auch die Förderung von kommunalen Anlagen, die Energie aus Holz gewinnen, wird verstärkt.
Auf Förderinstrumente, welche sich in der Praxis als überflüssig unnötig und wirkungslos erwiesen haben, verzichtet das revidierte Energiegesetz. Darunter fallen die Subventionierung von Untersuchungen des energetischen Zustandes kommunaler und regionaler öffentlicher Bauten sowie das Förderinstrument der Steuererleichterungen. Letzteres hat sich in der Praxis nicht bewährt und ist umfangmässig nie über den Charakter von Bagatellsubventionen hinausgekommen. Schliesslich schreibt das neue Recht die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) für Neubauten mit 5 und mehr Wärmebezügern vor.

Anpassung an technische Entwicklung möglich
Die Vorlage berücksichtigt die laufenden Bemühungen, die kantonalen Energiegesetzgebungen zu vereinheitlichen. Dementsprechend wurde sie im Hinblick auf die notwendige Flexibilität nicht mit technischen Details belastet. Diese sollen in den regierungsrätlichen Ausführungserlassen geregelt werden, womit sie schneller an sich ändernde Umstände und die laufende technische Entwicklung angepasst werden können.
Diese Revision des kantonalen Energiegesetzes weist im Übrigen keinen inneren Zusammenhang mit den drei eidgenössischen Energievorlagen vom 24. September auf. Auch der Grosse Rat hat diese Vorlage klar befürwortet. Ich lade Sie ein, mit der Zustimmung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes einen weiteren Schritt auf dem Weg in eine nachhaltige Energiezukunft zu machen.
Stefan Engler, Regierungsrat

Gremium: Regierungsrat Stefan Engler
Quelle: dt Regierungsrat Stefan Engler

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