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Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für ein Datenschutz-Gesetz. Es will das Bearbeiten von Personendaten durch Verwaltungsbehörden regeln. Neu soll eine unabhängige Person für den Datenschutz eingesetzt werden.
Die Aufsicht über den Datenschutz soll in Graubünden einer unabhängigen, verwaltungsexternen Person in Teilzeit übertragen werden, die von der Regierung gewählt würde. Ihre Aufgaben bestünden u.a. darin, die Datenschutz-Vorschriften zu überwachen, ein Register der Datensammlungen zu führen und die Behörden und betroffenen Personen zu beraten.
Mit dem Erlass eines kantonalen Datenschutz-Gesetzes (KDSG) können die Grundlagen vereinheitlicht und bestehende Lücken geschlossen werden. Das neue Gesetz soll insbesondere das Bearbeiten von Personendaten durch die kantonale Verwaltung und durch Behörden der Bezirke regeln. Für Kreise und Gemeinden gälte es dann, wenn diese keine eigenen Bestimmungen erlassen.
Datenschutz-Bestimmungen richten sich nicht primär an die Bürgerinnen und Bürger, sondern an die staatlichen Instanzen, die Personendaten bearbeiten. Das starke Anwachsen der staatlichen Aufgaben und vor allem der Einsatz modernster Kommunikationstechnologien verlangen, dass die Informationsverarbeitung in der Verwaltung rechtlich geordnet und abgesichert wird. Der Entwurf für ein kantonales Datenschutz-Gesetz sieht eine moderne, wirksame und praktikable Regelung vor, die im Wesentlichen mit jener des entsprechenden Bundesgesetz übereinstimmt. Neben dem Bund verfügen mindestens 16 Kantone über Datenschutz-Gesetze.

Kulturbeiträge
Es werden Beiträge resp. Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 113'500 Franken an die folgenden kulturellen Werke und Veranstaltungen geleistet:
- Spielfilm "Dragan und Madlaina" von Kaspar Kasics und Linard Bardill (Drehbuch),
- Dokumentarfilm "Dunnas ad Alp" (Arbeitstitel) von Flavia Caviezel,
- Zehnte Weltfilmtage Thusis vom 22. bis 26. November 2000 und Jubiläumsprogramm (Wanderkino im Kanton) von Oktober bis Dezember 2000,
- Herausgabe des Romans "La raccolta dals siemis" in Rumantsch Grischun von Claudia Cadruvi,
- Herausgabe des Buchs "Andreas Walser - Le balcon/Der Balkon" durch Marco Obrist,
- Englische und italienische Übersetzung des Buches "Räumlinge - Valentin Bearth & Andrea Deplazes",
- Herstellung von fotografischen Grossvergrösserungen der Werkgruppe 99/00 von Gaudenz Signorell,
- Fotografische Arbeit "Uferzonen" von Linus Fetz mit Ausstellungen in Graubünden und anderswo,
- Konzerte des Konzertchors Graubünden Ende Oktober 2000 in Cazis, Chur und Savognin,
- Konzerte der Camerata Engiadinaisa vom 25./26. November 2000 in St. Moritz und Pontresina,
- Konzerte des Vokalensembles "Cantio Antiqua" vom 7./8. Oktober 2000 in Sils i.E. und Sent,
- Opern-Apero vom 1. Januar 2001 in Davos,
- Herausgabe der Doppel-CD/MC "So tönt's im Prättigau II" durch die Pro Prättigau,
- Produktion "Why" des Alpodrom Theaters mit mehreren Aufführungen in Chur und im Kanton, und
- Neuinstrumentierung der Musikgesellschaft Lantsch/Lenz.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen des Bundes, ein Gesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Der Zugang zu öffentlichen Bauten und Anlagen bedeutet eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die dazu nötigen (baulichen) Massnahmen müssen aber verhältnismässig, technisch machbar und wirtschaftlich verantwortbar sein.
Eher unzufrieden ist die Regierung mit dem Entwurf für eine Verordnung über das schrittweise Einführen des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU. Die neue Verordnung ist sehr knapp gehalten, sodass befürchtet wird, dass umfangreiche Weisungen erlassen werden müssen. Dies wiederum führt zur oft kritisierten Situation, dass ausser der Verwaltung kaum jemand die massgeblichen Regelungen überblicken kann. Beim Umsetzen der Freizügigkeit muss auch die Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer/innen revidiert werden. Das dabei gewählte Vorgehen erachtet die Regierung als inakzeptabel, will der Bund doch die Kontingentszahlen für Erwerbstätige aus dem sog. zweiten Kreis ohne Konsultation der Kantone festlegen.

Aus den Gemeinden
Das Vorprojekt für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Chur-Masans wird grundsätzlich genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von rund 2.8 Millionen Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von zehn Prozent in Aussicht gestellt.
Das Bauprojekt für die Sanierung der Schulanlage Farb in Schiers wird definitiv genehmigt (anrechenbare Kosten 210'000 Franken, Kantonsbeitrag 25 Prozent).
Die Teilrevision der Ortsplanung Laax wird mit Vorbehalten, jene von Vaz/Obervaz mit Auflagen gutgeheissen.
Der regionale Richtplan Oberengadin betreffend Golfanlagen wird genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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