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Aufgrund der Gerichtsreform sind im Kanton Graubünden erstmals die Richterinnen und Richter der Bezirksgerichte durch das Volk zu wählen.
Früher wurden die Gerichte durch sogenannte "Wahlmänner" bestellt, die von den Gemeinden delegiert wurden. "Wahlfrauen" gab es offiziell keine, obwohl teilweise die Wahlmänner natürlich Frauen waren... Und es wurden auch Frauen ins Bezirksgericht gewählt: in der letzten Amtsperiode machten 32 Richterinnen einen Frauenanteil von etwa einem Viertel aus. Es wurde jedoch kein Bezirksgericht von einer Frau präsidiert.
Die Bezirksgerichte werden sich als erstinstanzliche Gerichte mit zivil- und strafrechtlichen Fällen auseinandersetzen. Es ist wichtig, dass diese Gerichte so heterogen wie die Bündner Bevölkerung zusammengesetzt sind, damit bei der Beurteilung von Sachlagen verschiedene Positionen einfliessen können. Gerichtswahlen sind nicht in erster Linie politische Wahlen, die Parteizugehörigkeit der Kandidierenden steht nicht an erster Stelle. Jüngere und ältere Menschen sollten vertreten sein, die Kreise und natürlich auch Frauen und Männer. Stellt man sich die Situation einer Kampfscheidung vor, bei der es Sorgerechts- oder Alimentefragen zu regeln gilt, wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Frauen ihr Wissen und ihren Erfahrungshintergrund einbringen können. Dasselbe gilt natürlich auch für andere rechtliche Fragen.
In den verschiedenen Bezirken stehen diverse erfahrene und fachkompetente Frauen zur Wahl. Eine angemessene Vertretung von Frauen liegt damit in der Hand der Wählenden.

Gremium: Gleichstellungsbüro Graubünden
Quelle: dt Gleichstellungsbüro Graubünden

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