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Unter dem Vorsitz von Grossrat Vincent Augustin hat die Vorberatungskommission im Beisein von Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf Botschaft und Entwurf der Regierung zur Totalrevision der Verordnung über die Kantonale Pensionskasse Graubünden durchberaten.
Im Rahmen von Hearings wurden zunächst Vertreter von einzelnen Gemeinden und der Kantonalbank angehört. Viele Gemeinden, die GKB und weitere Arbeitgeber sind bei der Kantonalen Pensionskasse angeschlossen.
Sodann hatte auch eine Delegation der Personalverbände die Möglichkeit, sich gegenüber der Vorberatungskommission zur geplanten Revision zu äussern. In einer weiteren Sitzung erläuterte der Pensionskassenexperte das Vorsorgekonzept und beantwortete konkrete Fragen der Mitglieder der Vorberatungskommission.
Dieses Vorgehen verschaffte der Vorberatungskommission einen guten Überblick über den Stand der Kasse, die Vorstellungen der angeschlossenen Arbeitgeber und die Interessen der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einer engagierten Eintretensdebatte befasste sich die Vorberatungskommission zunächst mit der Frage der Ausfinanzierung des Fehlbetrags der Kasse. Einstimmig kommt sie zum Schluss: Die Ausfinanzierung ist jetzt verbindlich zu regeln.
Der vorgesehene Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat fand bei der Kommission einhellig Zustimmung. Mit dem Primatwechsel wird der Forderung nach mehr Flexibilität und Transparenz Rechnung getragen. Weiter soll die BVG-Aufsicht neu geregelt und vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement (JPSD) ausgeübt werden. Das JPSD ist bereits heute für die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen im Kanton zuständig und verfügt deshalb über die erforderlichen Fachkenntnisse. Weitere Revisionspunkte betreffen Änderungen in den Bereichen Beitragsfinanzierung und Leistungen.
Gegenstand eines speziellen Beschlusses bildet die Ausfinanzierung der Kasse bis ins Jahr 2011. Damit verbunden wird die rechtliche Verselbständigung der Kasse und der Verzicht auf die Staatsgarantie. Dieser Beschluss geht über die Anträge der Regierung hinaus und soll obligatorisch der Volksabstimmung unterbreitet werden. Die nötigen finanziellen Mittel sind durch die obligatorisch angeschlossenen Arbeitgeber der Kasse zu erbringen.
Nach Skizzierung dieses Vorgehens beschloss die Vorberatungskommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.
In der Detaildiskussion fanden die Vorschläge in der Botschaft weitgehende Zustimmung. Das neue Vorsorgekonzept wird mit wenigen Abstrichen begrüsst.
Minderheitsanträge werden zum Koordinationsabzug, zur Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und zum Kreis der Anspruchsberechtigten gestellt.
Die Totalrevision der Pensionskassenverordnung wird in der Oktobersession des Grossen Rats behandelt.

Gremium: Grossrätliche Vorberatungskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungskommission

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