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Am Sonntag, 26. November, wird in Graubünden über nicht weniger als 22 Vorlagen abgestimmt (fünf Bund, 17 Kanton). Bei den Kantonsvorlagen handelt es sich um jene des Projekts "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung" (VFRR), mit dem die Bündner Rechtsordnung gründlich entrümpelt werden soll. Das Projekt VFRR hat Verwaltung, Regierung, Vernehmlassungsadressaten und zuletzt den Grossen Rat während mehr als vier Jahren stark gefordert. Es hat zum Zweck, überflüssige Regelungen abzubauen sowie schlechte Regelungen zu verbessern. Effizienz und Bürgernähe der Verwaltung sollen nachhaltig verbessert werden, für Private sollen mehr Freiräume geschaffen werden. Im Rahmen des Projekts VFRR hat die Regierung bereits im Herbst 1998 auf einen Schlag 68 Regierungsverordnungen aufgehoben und deren 92 revidiert. Der Grosse Rat seinerseits hat in der Märzsession dieses Jahres 15 grossrätliche Verordnungen aufgehoben und deren zehn revidiert. Am 26. November wird das Stimmvolk mit dem letzten Projektschritt an der Reihe sein und die Entrümpelung auf Gesetzesstufe vornehmen.

Bundesvorlagen:
- Volksinitiative für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen
- Volksinitiative für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann
- Volksinitiative Sparen beim Militär und der Gesamtverteidigung - für mehr Frieden und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze (Umverteilungsinitiative)
- Volksinitiative für tiefere Spitalkosten
- Personalgesetz des Bundes

Kantonsvorlagen:
- Aufhebung des Gesetzes über die Feststellung von politischen Gemeinden
- Aufhebung des Gesetzes über die Verwendung von Korporationsvermögen
- Aufhebung des Gesetzes über Rohrleitungen für die Beförderung von Erdöl, Erdgas und deren Veredelungserzeugnissen
- Aufhebung des Gesetzes über die Erhebung einer Hundesteuer
- Revision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden
- Teilrevision des Gesetzes über die Berufsbildung im Kanton Graubünden
- Teilrevision des Gesetzes über die Förderung Behinderter
- Teilrevision des Gesetzes über die Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft
- Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes
- Totalrevision des Fischereigesetzes
- Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden
- Teilrevision des Gesetzes über die Katastrophenhilfe
- Teilrevision des Enteignungsgesetzes des Kantons Graubünden
- Totalrevision des Gesetzes über das Bergführer- und Skisportwesen
- Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch
- Teilrevision des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden
- Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Regierung genehmigt Investitionsbeitrag an die Rhätische Bahn
Das Bundesamt für Verkehr hat dem Kanton einen Entwurf für die 29. Und 30. Investitionshilfevereinbarung der Rhätischen Bahn (RhB) im Betrag von rund acht bzw. rund 16 Millionen Franken unterbreitet. Unter dem Vorbehalt, dass auch die übrigen Parteien den Vertrag unterzeichnen, wird er von der Regierung genehmigt. Die Mittel der 29. Vereinbarung (Sparte Infrastruktur) werden verwendet, um gewisse Gleisabschnitte zwischen Laret und Wolfgang und zwischen Zernez und Susch sowie die Schanielabach-Brücke in Küblis zu ersetzen, den Fahrleitungsschutz zu erneuern und das Datennetz auszubauen, jene der 30. Vereinbarung (Sparte Verkehr), um 26 Wagen der Berninabahn umfassend zu renovieren und mit geschlossenen WC-Systemen zu bestücken. Gemäss geltendem Verteilschlüssel entfallen auf den Kanton 18 Prozent oder etwa 4.4 Millionen Franken. Die Mittel sind im kantonalen Voranschlag und Finanzplan berücksichtigt.

Vernehmlassungen an den Bund
Im Bereich Krankenversicherung ergeben sich verschiedene Neuerungen. Wer im Ausland wohnt, aber in der Schweiz arbeitet, muss grundsätzlich sich selbst und seine nichterwerbstätigen Familienangehörigen in der Schweiz versichern. Gleiches gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die in der Schweiz gearbeitet haben und das Alter in einem EU-Staat verbringen. Je nach Wohnland gelten Sonderbestimmungen, wonach die betreffenden Personen im Wohnland krankenversichert bleiben können. Im Bereich der Prämienverbilligung sind für Versicherte mit einem aktuellen Anknüpfungspunkt an einen Kanton (z.B. Grenzgänger/innen und ihre Angehörige) die Kantone zuständig. Für Versicherte ohne einen solchen Anknüpfungspunkt in der Schweiz sieht der Bundesrat ein Bundesverfahren vor, bei dem der Bund für den Vollzug sorgt und die Beiträge zur Prämienverbilligung auszahlt. Die Regierung begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen. Die transparente Berechnung der Prämienverbilligung und die Unterstützung der Kantone durch die sog. "Gemeinsame Einrichtung" wird als positiv erachtet. Problematisch hingegen wäre es, wenn Personen ungleich behandelt würden, je nachdem ob sie dem Bundes- oder dem Kantonsverfahren zugeteilt sind.
Anfang 2001 tritt das Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt brauchen Personen, die fortpflanzungsmedizinische Verfahren anwenden, Keimgut konservieren oder gespendete Samenzellen vermitteln, eine Bewilligung des Kantons. Das Eidg. Amt für Zivilstandswesen führt ein Verzeichnis über die Daten von Samenspendern, aus dem das durch Samenspende gezeugte Kind später die nötigen Auskünfte abrufen kann. Die entsprechenden Ausführungsregelungen werden von der Regierung begrüsst. Das Festlegen der Verfahrensvoraussetzungen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen ist unter dem Aspekt des Schutzes der Menschenwürde, der Persönlichkeit sowie der Familie von grosser Bedeutung.
Im Bereich der Tiermedizin sollen verschiedene Verordnungen geändert werden. Dabei geht es insbesondere darum, die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen dem neuesten Stand der Wissenschaft und den Erkenntnissen der Praxis anzupassen. Im Vordergrund stehen zusätzliche Massnahmen gegen die BSE und ein Konzept, um die wichtigsten ansteckenden Lungenentzündungen bei Schweinen zu bekämpfen. Die Neuerungen werden von der Regierung grundsätzlich begrüsst. Sie dienen nicht nur der Seuchenbekämpfung, sondern auch der Information der Konsumenten/innen über die Herkunft des Fleischs.

Aus den Gemeinden
Die Gemeindeverfassung von Felsberg wird gutgeheissen.
Die Teilrevision der Ortsplanung von Tenna wird genehmigt, jene von La Punt-Chamues-ch und Jenins mit Vorbehalten.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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